| SICHERHEITSNACHWEISE FÜR TRANSPORTBEHÄLTER Um
die Sicherheit eines sogenanntenTyp B-Versandstücks unter Unfallbedingungen nachzuweisen,
prüft die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in einem Zulassungsverfahren
jeden Behältertyp unter folgenden Bedingungen:
- Freier Fall aus 9 Metern Höhe auf ein unnachgiebiges Aufprallfundament
- Freier Fall aus 1 Meter Höhe auf einen Stahldorn von 15 cm Durchmesser
- Feuertest in einer allseitigen Flammenumgebung mit einer Temperatur von mindestens 800
°C für die Dauer von 30 Minuten
- Eintauchprüfung in Wasser über 8 Stunden in 15 Metern Tiefe
- Eintauchprüfung in 200 Metern Wassertiefe über eine Stunde im Fall von
Transportbehältern mit abgebrannten Brennelementen.
Durch diese Testbedingungen sollen mehr als 95 Prozent aller möglichen
Transportunfälle abgedeckt werden. Analog zu sogenannten auslegungsüberschreitenden
Unfällen in Atomkraftwerken sind aber auch "auslegungsüberschreitende"
Transportunfälle nicht auszuschließen. In der Bundesrepublik Deutschland hat es bislang
aber nur leichtere Unfälle und Zwischenfälle gegeben. Im französischen Grenzort Apach
entgleiste am 4. Februar 1997 ein Zug mit abgebrannten Brennelementen aus dem
Atomkraftwerk Lingen im Emsland. Zur Freisetzung radioaktiver Stoffe kam es dabei nicht.
Auch Personenschäden waren bislang nicht zu verzeichnen.
Angesichts der Gefährdungen bei nicht gänzlich auszuschließenden Transportunfällen
ist vielfach kritisiert worden, dass die Nachweise zur Behältersicherheit nicht notwendig
durch praktische Versuche erbracht werden müssen. Der Nachweis zur Einhaltung der
Prüfbedingungen erfolgt nämlich nicht zwangsläufig experimentell auf einem Prüfstand,
sondern ist gegenwärtig auch durch Berechnungen, Ähnlichkeitsbetrachtungen oder Versuche
an verkleinerten Modellen möglich. So haben mit den nach 1982 entwickelten und in
Deutschland verwendeten CASTORTypen keine praktischen Versuche zum direkten Nachweis der
Einhaltung der Belastungsanforderungen stattgefunden. Es ist sinnvoll, diese Praxis zu
überprüfen und gegebenenfalls nachträglich Fallversuche, Erhitzungsprüfungen und
Eintauchversuche an Originalbehältern vorzunehmen.

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Falltest an einem älteren Behälter vom Typ CASTOR la, November 1978. Die Behälter
müssen nach einem Fall aus 9 m Höhe auf einunnachgiebiges Fundament immer noch dicht
sein und die Abschirmung gewährleisten
Quelle: BAM
Seite 15
Durch diese Testbedingungen sollen mehr als 95 Prozent aller möglichen
Transportunfälle abgedeckt werden. Analog zu sogenannten auslegungsüberschreitenden
Unfällen in Atomkraftwerken sind aber auch "auslegungsüberschreitende"
Transportunfälle nicht auszuschließen. In der Bundesrepublik Deutschland hat es bislang
aber nur leichtere Unfälle und Zwischenfälle gegeben. Im
französischen Grenzort Apach entgleiste am 4. Februar 1997 ein Zug mit abgebrannten
Brennelementen aus dem Atomkraftwerk Lingen im Emsland. Zur Freisetzung radioaktiver
Stoffe kam es dabei nicht. Auch Personenschäden waren bislang nicht zu verzeichnen.
Angesichts der Gefährdungen bei nicht gänzlich auszuschließenden Transportunfällen
ist vielfach kritisiert worden, dass die Nachweise zur Behältersicherheit nicht notwendig
durch praktische Versuche erbracht werden müssen. Der Nachweis zur Einhaltung der
Prüfbedingungen erfolgt nämlich nicht zwangsläufig experimentell auf einem Prüfstand,
sondern ist gegenwärtig auch durch Berechnungen, Ahnlichkeitsbetrachtungen oder Versuche
an verkleinerten Modellen möglich. So haben mit den nach 1982 entwickelten und in
Deutschland verwendeten CASTOR- Typen keine praktischen Versuche zum direkten Nachweis der
Einhaltung der Belastungsanforderungen stattgefunden. Es ist
sinnvoll, diese Praxis zu überprüfen und gegebenenfalls nachträglich Fallversuche,
Erhitzungsprüfungen und Eintauchversuche an Originalbehältern vorzunehmen.

Entgleister Zug an der deutsch-französischen Grenze bei Perl/Apach. Ein Güterzug,
der mehrere Spezialwaggons zur Wiederaufarbeitungsanlage nach Sellafield (Großbritannien)
befördern sollte.
Quelle: Archiv Ridder |