| Mit einer Messeinrichtung an der Strasse hat die Fachgruppe den Transport
der 12 Castor- Behälter auf dem Weg nach Gorleben beobachten können. Mit dem
Detektorsystem kann nur die Gammastrahlung, nicht aber die Neutronenstrahlung erfasst
werden. Der Abstand zum Transport beträgt ca. 7 Meter. Das Verhältnis der
Dosisleistungen von Gamma- zur Neutronenstrahlung ist aufgrund von Messungen durch das
Bundesamt für Strahlenschutz bekannt. Die Strahlenintensität der natürlichen
Umgebungsstrahlung beträgt am Messort ca. 0,07 müSv / h. Unter diesen Voraussetzungen
kann die Strahlenbelastung grob abgeschätzt werden. Die Messtechnik wurde bereits im
vorherigen Bericht beschrieben. 
Abb. 1. Messwerte der Gammastrahlungsintensität der Castor-Behälter am Ort
der Messstation.
Erläuterungen zu Grenzwerten: International wurde vereinbart, dass die
Strahlungsintensität in 2 Meter Abstand von einem mit hoch radioaktivem Abfall gefüllten
Versandstück die Dosisleistung von 100 Mikrosievert pro Stunde (Transport-Grenzwert)
nicht überschreiten darf. Diese Dosisleistung umfasst sowohl die der Gamma- als auch der
Neutronenstrahlung. Diese Dosisleistung übersteigt die Intensität der natürlichen
Umgebungsstrahlung in der Region um den Faktor 1428. In der Strahlenschutzverordnung
(StrlSchV) ist ferner für die Bevölkerung eine maximale Strahlenbelastung von 1000
Mikrosievert (1 Millisievert) im Jahr als Grenzwert festgeschrieben.
Eine Überschreitung dieses Grenzwertes kann für den Verursacher strafrechtliche
Konsequenzen haben. Häufig wird in der Öffentlichkeit von Behörden und Betreibern der
Eindruck erweckt, dass eine Dosis unterhalb des Grenzwertes "ungefährlich" sei.
Das ist eine bewusste Irreführung. Vor etlichen Jahren wurde europaweit der Begriff der
"unbedeutenden Dosisbelastung" eingeführt. Dieser Wert wurde mit 10
Mikrosievert pro Jahr festgelegt. Eine ungefährliche Dosisbelastung gibt es nicht. Jede
Strahlenbelastung, unabhängig ihres Ursprungs, kann zu schweren gesundheitlichen Schäden
führen. Daraus ergibt sich, dass bei einer Strahlenintensität des Transportgrenzwertes
von 100 müSv/h der Grenzwert der StrlSchV in 10 Stunden erreicht wird. Die als
unbedeutend angesehene Strahlenbelastung von 10 müSv wird bereits nach 6 Minuten
überschritten. Der Bezug des Grenzwertes bzw. der unbedeutenden Dosisbelastung auf ein
Jahr ist dann unangemessen, wenn es um Schädigungen von Zellen während eines schnelles
Wachstum geht. Typisches Beispiel ist die Entwicklung eines Embryos. Zum Schutz des
ungeborenen Lebens, Kleinkindern und Kindern, ist daher zu empfehlen, das Strahlenfeld
eines Castor- Behälters zu meiden.
Erläuterungen zum Gefährdungspotential der Neutronenstrahlung
In den offiziellen Verlautbarungen zur Strahlenintensität (z.B. Gewerbeaufsichtsamt
Lüneburg) wird in der Regel nur die Summe der gemessenen Dosisleistung von Gamma- und
Neutronenstrahlung bekannt gegeben. Dabei wird von einem Gefahrenpotential ausgegangen,
wie es die Internationale Strahlenschutz-Kommission (ICRP) empfohlen hat. Für die ICRP
steht jedoch nicht der Schutz des Menschen vor ionisierender Strahlung im Vordergrund,
sondern ihre Empfehlungen werden weitgehend von den Kosten bestimmt, die ihre Empfehlungen
für die Industrie verursachen. So stellen ihre Empfehlungen einen Kompromiss zwischen
gesicherten strahlenbiologischen Erkenntnissen einerseits und Kosten für
Strahlenschutzmassnahmen andererseits dar. Die ICRP umschreibt ihren Abwägungsprozess mit
"Optimierung des gesamtgesellschaftlichen Nettonutzens". So ist sie bei der
Festlegung des Gefährdungspotentials für Neutronenstrahlung ihrem eigenen Fachausschuss
(ICRU) nicht gefolgt, der auf der Grundlage weltweit durchgeführter strahlenbiologischer
Experimente ein Gefährdungspotential vorgeschlagen, dass dem der ICRP um den Faktor 2,5
übersteigt. Es gibt weltweit Strahlenbiologen, die auch diesen Wert noch für
unangemessen niedrig halten.
Abschätzung der Dosisleistung aus den Messwerten
Unter den bereits oben genannten Annahmen (Entfernung der Messsonde vom Castor 7 m;
Dosisleistung der natürlichen Umgebungsstrahlung 0,07 müSv/h; Anteil der Gammastrahlung
an der Gesamtdosisleistung 20% nach offizieller Version (BfS) ), lassen sich die
Dosisleistungen der Castoren abschätzen Abb. 2..

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Abb. 2. Abschätzung der Dosisleistung der Castor-Strahlung unter 1. der
Annahme des Gefährdungspotentials für Neutronen nach ICRU (blau), 2. nach BfS-Version
(rot) und 3. die gemessene Gammadosisleistung.
Abschätzung der Aufenthaltsdauer
Um eine Orientierung zu geben, wird die Aufenthaltsdauer in Abhängigkeit der
Entfernung im Strahlenfeld eines Castor-Behälters abgeschätzt, bis die als unbedeutende
Strahlenbelastung bezeichnete Jahresdosis von 10 müSv erreicht ist. Nach Messungen des
BfS kann unterstellt werden, dass die Dosisleistung im Bereich von 2 bis 20 Meter linear
abfällt. Somit sind auch Dosisleistungen für Abstände vom Castor abschätzbar, die
nicht der Messposition entsprechen. Verwendet wird das Gefährdungspotential für
Neutronen nach ICRU. Die Aufenthaltsdauer verdoppelt sich, wenn man die offizielle Version
(BfS) verwendet. Der strafrechtsrelevante Grenzwert nach StrlSchV von 1000 müSv wird
erreicht, wenn die Aufenthaltsdauer mit dem Faktor 100 multipliziert wird.
Tabelle: Aufenthaltsdauer im Strahlenfeld eines Castor bis zum Erreichen der
"unbedeutenden Strahlenbelastung" und Vergleich zur natürlichen
Umgebungsstrahlung
Entfernung
vom
Castor (m) |
Aufenthaltsdauer
nach ICRU (min) |
Verhältnis
zur natürlichen
Umgebungsstrahlung |
2 |
14 |
600 |
5 |
36 |
240 |
7 |
50 |
171 |
10 |
71 |
120 |
14 |
100 |
86 |
20 |
143 |
60 |
Ferner ist in der Tabelle das Verhältnis der Dosisleistung von
Castor-Strahlung zur natürlichen Umgebungsstrahlung angegeben. Das Verhältnis halbiert
sich, wenn die BfS - Version verwendet wird. Es sei zum Schluss nochmals darauf
hingewiesen, dass unsere Messungen nur eine Orientierung darstellen können. Messungen am
Castor sind ausschliesslich den offiziell damit beauftragten Institutionen erlaubt.
Erläuterung müSv=Mikrosievert |