Castor-Transport 14.11.2002

Strahlenintensitätsmessung an der Strasse

(Eine Initiative der Fachgruppe Radioaktivität)

 U. Bolle, H. Görlich, U. Jentzsch


Mit einer Messeinrichtung an der Strasse hat die Fachgruppe den Transport der 12 Castor- Behälter auf dem Weg nach Gorleben beobachten können. Mit dem Detektorsystem kann nur die Gammastrahlung, nicht aber die Neutronenstrahlung erfasst werden. Der Abstand zum Transport beträgt ca. 7 Meter. Das Verhältnis der Dosisleistungen von Gamma- zur Neutronenstrahlung ist aufgrund von Messungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz bekannt. Die Strahlenintensität der natürlichen Umgebungsstrahlung beträgt am Messort ca. 0,07 müSv / h. Unter diesen Voraussetzungen kann die Strahlenbelastung grob abgeschätzt werden. Die Messtechnik wurde bereits im vorherigen Bericht beschrieben.

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Abb. 1. Messwerte der Gammastrahlungsintensität der Castor-Behälter am Ort der   Messstation.

Erläuterungen zu Grenzwerten: International wurde vereinbart, dass die Strahlungsintensität in 2 Meter Abstand von einem mit hoch radioaktivem Abfall gefüllten Versandstück die Dosisleistung von 100 Mikrosievert pro Stunde (Transport-Grenzwert) nicht überschreiten darf. Diese Dosisleistung umfasst sowohl die der Gamma- als auch der Neutronenstrahlung. Diese Dosisleistung übersteigt die Intensität der natürlichen Umgebungsstrahlung in der Region um den Faktor 1428. In der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist ferner für die Bevölkerung eine maximale Strahlenbelastung von 1000 Mikrosievert (1 Millisievert) im Jahr als Grenzwert festgeschrieben.

Eine Überschreitung dieses Grenzwertes kann für den Verursacher strafrechtliche Konsequenzen haben. Häufig wird in der Öffentlichkeit von Behörden und Betreibern der Eindruck erweckt, dass eine Dosis unterhalb des Grenzwertes "ungefährlich" sei. Das ist eine bewusste Irreführung. Vor etlichen Jahren wurde europaweit der Begriff der "unbedeutenden Dosisbelastung" eingeführt. Dieser Wert wurde mit 10 Mikrosievert pro Jahr festgelegt. Eine ungefährliche Dosisbelastung gibt es nicht. Jede Strahlenbelastung, unabhängig ihres Ursprungs, kann zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Daraus ergibt sich, dass bei einer Strahlenintensität des Transportgrenzwertes von 100 müSv/h der Grenzwert der StrlSchV in 10 Stunden erreicht wird. Die als unbedeutend angesehene Strahlenbelastung von 10 müSv wird bereits nach 6 Minuten überschritten. Der Bezug des Grenzwertes bzw. der unbedeutenden Dosisbelastung auf ein Jahr ist dann unangemessen, wenn es um Schädigungen von Zellen während eines schnelles Wachstum geht. Typisches Beispiel ist die Entwicklung eines Embryos. Zum Schutz des ungeborenen Lebens, Kleinkindern und Kindern, ist daher zu empfehlen, das Strahlenfeld eines Castor- Behälters zu meiden.

Erläuterungen zum Gefährdungspotential der Neutronenstrahlung

In den offiziellen Verlautbarungen zur Strahlenintensität (z.B. Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg) wird in der Regel nur die Summe der gemessenen Dosisleistung von Gamma- und Neutronenstrahlung bekannt gegeben. Dabei wird von einem Gefahrenpotential ausgegangen, wie es die Internationale Strahlenschutz-Kommission (ICRP) empfohlen hat. Für die ICRP steht jedoch nicht der Schutz des Menschen vor ionisierender Strahlung im Vordergrund, sondern ihre Empfehlungen werden weitgehend von den Kosten bestimmt, die ihre Empfehlungen für die Industrie verursachen. So stellen ihre Empfehlungen einen Kompromiss zwischen gesicherten strahlenbiologischen Erkenntnissen einerseits und Kosten für Strahlenschutzmassnahmen andererseits dar. Die ICRP umschreibt ihren Abwägungsprozess mit "Optimierung des gesamtgesellschaftlichen Nettonutzens". So ist sie bei der Festlegung des Gefährdungspotentials für Neutronenstrahlung ihrem eigenen Fachausschuss (ICRU) nicht gefolgt, der auf der Grundlage weltweit durchgeführter strahlenbiologischer Experimente ein Gefährdungspotential vorgeschlagen, dass dem der ICRP um den Faktor 2,5 übersteigt. Es gibt weltweit Strahlenbiologen, die auch diesen Wert noch für unangemessen niedrig halten.

Abschätzung der Dosisleistung aus den Messwerten

Unter den bereits oben genannten Annahmen (Entfernung der Messsonde vom Castor 7 m; Dosisleistung der natürlichen Umgebungsstrahlung 0,07 müSv/h; Anteil der Gammastrahlung an der Gesamtdosisleistung 20% nach offizieller Version (BfS) ), lassen sich die Dosisleistungen der Castoren abschätzen Abb. 2..

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Abb. 2. Abschätzung der Dosisleistung der Castor-Strahlung unter 1. der Annahme des Gefährdungspotentials für Neutronen nach ICRU (blau), 2. nach BfS-Version (rot) und 3. die gemessene Gammadosisleistung.

Abschätzung der Aufenthaltsdauer

Um eine Orientierung zu geben, wird die Aufenthaltsdauer in Abhängigkeit der Entfernung im Strahlenfeld eines Castor-Behälters abgeschätzt, bis die als unbedeutende Strahlenbelastung bezeichnete Jahresdosis von 10 müSv erreicht ist. Nach Messungen des BfS kann unterstellt werden, dass die Dosisleistung im Bereich von 2 bis 20 Meter linear abfällt. Somit sind auch Dosisleistungen für Abstände vom Castor abschätzbar, die nicht der Messposition entsprechen. Verwendet wird das Gefährdungspotential für Neutronen nach ICRU. Die Aufenthaltsdauer verdoppelt sich, wenn man die offizielle Version (BfS) verwendet. Der strafrechtsrelevante Grenzwert nach StrlSchV von 1000 müSv wird erreicht, wenn die Aufenthaltsdauer mit dem Faktor 100 multipliziert wird.

Tabelle: Aufenthaltsdauer im Strahlenfeld eines Castor bis zum Erreichen der "unbedeutenden Strahlenbelastung" und Vergleich zur natürlichen Umgebungsstrahlung

 

Entfernung vom

Castor (m)

Aufenthaltsdauer

nach ICRU (min)

Verhältnis zur natürlichen

Umgebungsstrahlung

2

14

600

5

36

240

7

50

171

10

71

120

14

100

86

20

143

60

Ferner ist in der Tabelle das Verhältnis der Dosisleistung von Castor-Strahlung zur natürlichen Umgebungsstrahlung angegeben. Das Verhältnis halbiert sich, wenn die BfS - Version verwendet wird. Es sei zum Schluss nochmals darauf hingewiesen, dass unsere Messungen nur eine Orientierung darstellen können. Messungen am Castor sind ausschliesslich den offiziell damit beauftragten Institutionen erlaubt.

Erläuterung müSv=Mikrosievert

Bearbeitet am: 19.11.2002/ad


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