International Journal for Nuclear PowerNr. 4 April 2004
Wird die Verantwortung auf zukünftige Generationen verschoben?
B. Thomauske, Hamburg
Inhalt:
Anschrift des Verfassers: Dr. Bruno Thomauske Überarbeitete Fassung eines Vortrags gehalten auf der Jahreshauptversammlung des WKK - Wirtchaftsverband Kernbrennstoffkreislauf e. V. Berlin, November 2003 Im Jahr 2003 wurden die Genehmigungsverfahren für die Aufbewahrung abgebrannter
Brennelemente in Zwischenlagern an den Kernkraftwerksstandorten abgeschlossen. Mit der
Errichtung der Zwischenlager wurde an mehreren Standorten bereits begonnen. Die
Inbetriebnahme dieser Zwischenlager soll so rechtzeitig erfolgen, dass dem gesetzlichen
Verbot von Transporten in die ausländischen Wiederaufbereitungsanlagen durch Aufbewahrung
an den Kernkraftwerksstandorten Folge geleistet wird. Um den Abtransport der abgebrannten Brennelemente bis etwa 2045 an ein Endlager für hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle abschließen zu können, bedarf es eines betriebsbereiten Endlagers bis spätestens 2030. Die Bundesregierung hat ihrerseits das Ziel formuliert, bis zum Jahr 2030 ein
betriebsbereites Endlager verfügbar zu haben. Hierzu sieht das Bundesumweltministerium
ein erneutes Auswahlverfahren Ist mit einem erneuten Auswahlverfahren das formulierte Ziel, im Jahre 2030 ein
betriebsbereites Endlager verfügbar zu haben, erreichbar und wenn nein, gibt es andere
Wege, das angestrebte Ziel zu erreichen'? Im Hinblick auf die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle besteht Einvernehmen darüber, dass
Unterschiedliche Auffassungen bestehen dazu,
Beschreibung der aktuellen Situation: Gorleben Die Erkundung des Salzstockes Gorleben im Hinblick auf seine Geeignetheit zur Aufnahme insbesondere wärmeentwickelnder Abfälle wurde am 01.10.2000 in Folge der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik und den Energieversorgungsunternehmen am 01.10.2000 für mindestens 3 bis maximal 10 Jahre unterbrochen (Gorleben-Moratorium). Dieser Zeitraum soll zur zügigen Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragestellungen genutzt werden" [ 1 ]. Zweifel an dem Bemühen einer "zügigen" Klärung der so genannten Zweifelsfragen drängen sich auf, nachdem die Abarbeitung dieser Fragen auch 3 Jahre nach der Einleitung der Moratoriumsphase nicht sämtlich beauftragt ist. Eine konkurrierende Nutzung zum Salzabbau wird von der Salinas Salzabbau GmbH angestrebt. Dazu begehrt diese Firma vom Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld die bergrechtliche Genehmigung für ein bestelltes Nießbrauchrecht an einer Salzabbaugerechtigkeit zum Zweck der Salzgewinnung. Die bergrechtliche Genehmigung für ein ihr eingeräumtes Nießbrauchrecht kann nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg [2] nicht versagt werden, da derzeit nicht absehbar ist, dass der Salzabbau mit dem Erkundungsbergwerk Gorleben notwendigerweise unvereinbar ist. Diesbezügliche Bedenken seien in einem späteren bergrechtlichen Zulassungsverfahren zu klären. Erst nach einer solchen Zulassung wäre die Salinas Salzabbau GmbH zur Aufsuchung und Gewinnung von Salz aus dem Salzstock Gorleben befugt. Im Rahmen der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Elektrizitätsversorgungsunternehmen hat sich die Bundesregierung verpflichtet, das Endlagervorhaben am Standort Gorleben mittels einer Rechtsverordnung nach § 9g Atomgesetz durch eine atomrechtliche Veränderungssperre zu sichern. Die Einlösung dieser Verpflichtung steht noch aus. Der nachhaltigen Standortsicherung kommt gerade nach dem Salinas-Urteil erhöhte Bedeutung zu. Konrad Das vormalige Eisenerzbergwerk, die Schachtanlage Konrad, wurde nach einem seit 1982 laufenden Planfeststellungsverfahren am 05.06.2002 als Endlager für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle genehmigt. Mit einem genehmigten einlagerbaren Abfallgebindevolumen von 300 000 m³ ist das Endlager Konrad geeignet, das erwartete Abfallgebindevolumen bis 2080 aufzunehmen. Gegen die Genehmigung sind Klagen seitens der Stadt Salzgitter, der Gemeinden Lengede und Vechelde sowie eines Privatklägerehepaares aus Salzgitter beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht worden. Diese Klagen haben, nachdem der Antrag auf Sofortvollzug entsprechend der Vereinbarung vom 11.06.2001 zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom Bundesamt für Strahlenschutz BfS zurückgenommen wurde, aufschiebende Wirkung. Mit der vier Jahre dauernden Umrüstung der Schachtanlage Konrad zum Endlager kann damit erst nach Abschluss der Gerichtsverfahren - Bestätigung des Planfeststellungsbeschlusses unterstellt - begonnen werden. Morsleben Die Schachtanlage Bartensleben bei Morsleben/Sachsen-Anhalt, ein ehemaliges
Kali- und Steinsalzbergwerk, wurde von der ehemaligen DDR ab 1971 als Endlager für
radioaktive Abfälle genutzt. Im Endlager Morsleben wurden auf dieser Grundlage etwa 37 000 m³ radioaktive Abfälle eingelagert. Mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg vom 25.09.1998 wurde die weitere Einlagerung im Ostfeld des Endlagers gestoppt. Begründet wurde das Urteil seitens des Gerichtes damit, dass der für den Betrieb des Endlagers herangezogene Sicherheitsbericht aus dem Jahre 1989 nicht Bestandteil der Dauerbetriebsgenehmigung geworden sei. Durch diesen Beschluss wurde die sichere genehmigungsrechtliche Basis für den Weiterbetrieb des Endlagers in Morsleben in Frage gestellt. Als Konsequenz wurde die weitere Einlagerung unverzüglich gestoppt. Am 21.05.1999 teilte das BfS mit, dass die Einlagerung radioaktiver Abfälle im Endlager Morsleben nicht wieder aufgenommen wird. Die Atomgesetznovelle 2002 schloss eine weitere Einlagerung radioaktiver Abfälle aus. Seitdem beschränken sich die Arbeiten hier auf die Stilllegung des Endlagers Morsleben. Weitere Standorte für Endlager Unbeschadet der Fortführung des Genehmigungsverfahrens Gorleben ist bereits in der Koalitionsvereinbarung 1990 eine Erkundung möglicher weiterer Standorte für hochaktive wärmeentwickelnde Abfälle vorgesehen worden. Die Erkundung des Salzstockes Gorleben auf seine Eignung zur Endlagerung insbesondere hochaktiver, wärmeentwickelnder Abfälle erfolgte ergebnisoffen. Insofern sah die damalige Bundesregierung für den Fall der Nichteignung von Gorleben vorsorglich zu den bereits abgeschlossenen Forschungsarbeiten im Sedimentgestein und der laufenden Erkundung im Salz vor, die vorhandenen Kenntnisse über Salzformationen zu ergänzen und daneben auch andere Gesteinsformationen zur Vervollständigung des Kenntnisstandes über potentielle Endlagerwirtsgesteine zu überprüfen. Hierzu wurden Kriterien für die Vorauswahl der Kristallinvorkommen in Deutschland entwickelt und potentiell geeignete Vorkommen bewertet [4]. In einer weiteren Studie wurden die bereits in den Studien der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 1982 und 1983 angefertigten Studien zur Bewertung von Salzformationen außerhalb Niedersachsens zur Errichtung von Endlagern und Eignung von Salzstöcken in Niedersachsen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf der Basis aktuellen Datenmaterials erneut überprüft und die Eignung als potentielle Endlagerstandorte neu bewertet. Die für die neuen Bundesländer bereits 1991 vorgenommene Bewertung der Salzformationen für die Errichtung von Endlagern wärmeentwickelnder Abfälle wurde auf der gleichen Methodengrundlage überprüft. Die für den Fall einer potentiellen Nichteignung von Gorleben möglicherweise geeigneten geologischen Strukturen wurden auf der Basis aktuellen Datenmaterials herausgearbeitet [5]. Das Konzept der vormaligen Bundesregierung war sequenziell angelegt, einerseits den
eignungshöffigen Standort Gorleben zügig auf seine Eignung zu erkunden und andererseits
für den Fall einer Demgegenüber stellte die neue Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 fest, an der Eignung der Salzstockes Gorleben bestünden Zweifel. Daher solle die Erkundung unterbrochen und weitere Standorte in unterschiedlichen Wirtsgesteinen auf ihre Eignung untersucht werden. Aufgrund eines sich anschließenden Standortvergleichs soll eine Auswahl der in Aussicht zu nehmenden Standorte getroffen werden [6]. Dieses Konzept setzt nunmehr auf eine parallele Erkundung von Standorten ausgehend von einem völligen Neubeginn. Zur Entwicklung eines Verfahrens und von Kriterien zur Suche und Vorauswahl von Standorten zur sicheren Endlagerung radioaktiver Abfälle hat der Bundesumweltmininister im Februar 1999 den Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) eingerichtet. Der Arbeitskreis hatte jedoch nicht die Aufgabe, das Auswahlverfahren durchzuführen, mögliche Standorte auszuwählen und zu bewerten. Dieser Arbeitskreis hat seinen Abschlussbericht im Dezember 2002 vorgelegt [7]. Der Vorschlag des AkEnd sieht bis zum betriebsbereiten Endlager zunächst die drei
Phasen Entwicklung eines Auswahlverfahrens (Phase 1), die politische/rechtliche Festlegung
des Auswahlverfahrens (Phase 11), die Durchführung des Auswahlverfahrens (Phase 111) und
anschließend nach dem Abschluss des Auswahlverfahrens - die Durchführung des
Genehmigungsverfahrens und die Errichtung des Endlagers vor.
Die Phase 1, die Entwicklung eines Auswahlverfahrens, ist mit der Vorlage der
Empfehlungen des AkEnd im Dezember 2002 abgeschlossen worden. Eine für das Frühjahr 2003
terminierte Stellungnahme der Bundesumweltministeriums zu den Vorschlägen des AkEnd liegt
bislang nicht vor. 1. Schritt: Beschluss der Bundesregierung im Zusammenwirken mit Bundestag und/oder den Regierungschefs von Bund und Ländern. 2. Schritt: Dialog mit Vertretern gesellschaftlicher Interessengruppen in einer Verhandlungsgruppe aus Vertretern der Länder, Parteien, Kommunen, Kirchen, Gewerkschaften, Industrie, Wissenschaft, Umwelt- und Naturschutzverbänden und mit Beteiligung der Öffentlichkeit. Damit solle eine möglichst hohe Übereinstimmung im Sinne eines gesellschaftlichen Konsenses erzielt, eine hohe Legitimität des Verfahrens und die Anforderungen nach Repräsentativität, Glaubwürdigkeit, Fairness, Kompetenz und Transparenz erfüllt werden. 3. Schritt: Hier findet die politische/rechtliche Festlegung des Auswahlverfahrens durch die
Bundesregierung im Zusammenwirken mit anderen Verfassungsorganen statt. Basis ist die
Empfehlung der Verhandlungsgruppe. Bewertung des AkEnd-Vorschlags: 1. Die Aktualisierung der Auswahlkriterien von 1983 [81 gemäß Stand von Wissenschaft und Technik unter Einbeziehung der verschiedenen Wirtsgesteine stellt ein wichtiges Ergebnis dar. 2. Die Randbedingung, die vorhandenen Endlagervorhaben zu ignorieren, wurde offenkundig zur Fiktion, als die Bundesregierung in der Anlage 4 zur Vereinbarung mit den Energieversorgungsuntemehmen [9] feststellte, dass die bisherigen Erkenntnisse über ein dichtes Gebirge und damit die Barrierefunktion des Salzes positiv bestätigt wurden und dass die bisher gewonnenen geologischen Befunde einer Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben nicht entgegenstünden. Die Erkundung des Salzstockes Gorleben wurde gemäß dieser Vereinbarung nicht beendet sondern lediglich für mindestens drei und längstens jedoch für zehn Jahre unterbrochen, um die bei der Bundesregierung bestehenden Zweifelsfragen abarbeiten zu können. Der Widerspruch zwischen der Intention des Bundesumweltministeriums einerseits und der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen andererseits war damit transparent und führte zu einem von den Umweltverbänden formulierten Glaubwürdigkeitsverlust des AkEnd [10]. Dieser Widerspruch wurde seitens des Bundesumweltministeriums bislang nicht aufgelöst. 3. Zur Vorgabe des Ein-Endlagerkonzeptes durch den Bundesumweltminister hat der AkEnd kritisch Stellung bezogen, resultieren doch unterschiedliche Anforderungen aus der Endlagerung wärmeentwickelnder und vernachlässigbar wärmeentwickelnder Abfälle. Für letztere verlangt die aus Korrosion und mikrobieller Zersetzung folgende Gasentwicklung nach einer Endlagerung in einem Wirtsgestein erhöhter Permeabilität, um unzulässige Druckentstehung und nachfolgende Entwicklung von Wasserwegsamkeiten auszuschließen. Wärmeentwickelnde, hochradioaktive Abfälle sollen möglichst frühzeitig und dicht von der Biosphäre abgeschlossen werden. Dies führt zur Forderung nach Einlagerung in einem möglichst gering permeablen Wirtsgestein, wie es das Salz darstellt. Damit erweist sich die Vorgabe des Ein-Endlagerkonzeptes als sicherheitlich nachteilig und damit falsch. Die Vorgabe erweist sich aber auch deshalb als sicherheitlich und ökonomisch nachteilig, da gerade im Bereich vernachlässigbar wärmeentwickelnder Abfälle dringender Bedarf nach einem Endlager besteht, um den Zubau weiterer Zwischenlager zu vermeiden und die bestehenden Abfälle nach bereits langer Lagerzeit nicht erneut konditionieren zu müssen. Die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen legte fest, dass das Planfeststellungsverfahren Konrad abgeschlossen wird. Auch dies eine Festlegung, die der Ein-Endlager-Vorgabe und dem Start des Suchprozesses beginnend mit einer weißen Deutschlandkarte entgegensteht. 4. Die bei dem vom AkEnd vorgeschlagenen Vorgehen resultierenden Kosten und der erforderliche Zeitbedarf wurde vom Arbeitskreis nicht behandelt. Insofern konnte auch nicht die Frage geklärt werden, ob das Ziel, bis zum Jahr 2030 ein betriebsbereites Endlager zur Verfügung zu haben, realisierbar ist. 5. Die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 sah eine zeitlich befristete Unterbrechung der Erkundung von Gorleben vor. Dessen ungeachtet statuiert die Koalitionsvereinbarung vom 16.10.2002 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bündnis 90/Die Grünen, nach Abschluss der Arbeiten des Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlager dem Bundestag durch die Bundesregierung einen Beschlussvorschlag zu den Auswahlkriterien und dem Auswahlverfahren für den Standort eines Endlagers zu unterbreiten. Zur Frage der Finanzierung strebe die Bundesregierung eine Verständigung mit den Energieversorgungsunternehmen an. Die Koalitionsvereinbarung lässt insoweit die zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgern geschlossene Vereinbarung unbeachtet. Die Differenz zwischen den Festlegungen der Koalitionsvereinbarung und der Vereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen ist evident. 6. Die in der Phase 11 des AkEnd-Vorschlags vorgesehene Verhandlungsgruppe ist nicht zustande gekommen. Damit muss der konsensorientierte Ansatz als gescheitert angesehen werden.
7. Zielstellung des AkEnd war, kriteriengesteuert den unter Vorauswahlgesichtspunkten relativ besten Standort auszuwählen. Es ist darauf hinzuweisen, dass der unter Vorauswahlgesichtspunkten relativ beste Standort nicht der unter Eignungskriterien beste Standort sein muss. Die Eignung eines Standortes stellt sich erst im Zuge der untertägigen Erkundung heraus. Aufgrund der gesteinsspezifischen Anforderungen sind die Eignungskriterien nicht generischer Natur, sondern wirtgesteins- und standortbezogen. Damit wäre ein Vergleich mit dem Standort Gorleben frühestens nach einem vergleichbaren Erkundungsstand anderer Standorte möglich. Abfallmengen a) Hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle Unter Berücksichtigung der atomgesetzlich begrenzten Reststrommenge der Kernkraftwerke
fallen über die gesamte Nutzungsdauer der Kernenergie in der Bundesrepublik etwa 17 000
Mg an Schwermetallmengen in Form von bestrahlten Brennelementen oder verglasten
Spaltprodukten aus der Wiederaufbereitung an.
Die Abfälle werden in den dezentralen Zwischenlagern an den Kernkraftwerksstandorten bzw. in den zentralen Zwischenlagern aufbewahrt. Die Anlieferung von bestrahlten Brennelementen an die Wiederaufarbeitungsanlagen ist gemäß Atomgesetz nur noch bis zum 30.06.2005 zulässig. Um die im Rahmen der friedlichen Nutzung der Kernenergie weiter anfallenden bestrahlten Brennelemente zwischenlagern zu können, haben die Energieversorgungsuntemehmen Anträge zur Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen an den Kernkraftwerksstandorten gestellt. In diesen Zwischenlagern sollen die bestrahlten Brennelemente mit etwa 10 000 Mg Schwermetall aufbewahrt werden. Die Genehmigung wurde auf 40 Jahre ab Einlagerung jeweils des ersten Behälters in ein Zwischenlager befristet. b) Vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle Insgesamt fallen bis zum Jahre 2080 etwa 300 000 m³ Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung an. Das Endlager Konrad wäre geeignet, etwa ab 2010 diese Abfälle aufzunehmen. Gegenwärtig werden im Hinblick auf die begrenzten verfügbaren Zwischenlagermöglichkeiten durch Kompaktieren, Veraschen oder Verdampfen Volumenreduktionsmaßnahmen durchgeführt. Ein verfügbares Endlager Konrad könnte diese strahlenbelastenden Handhabungsvorgänge entbehrlich machen, was dann das Einlagerungsvolumen bei gleichbleibendem radioaktivem Inventar erhöht. Falls ein Endlager für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle nicht zeitnah errichtet wird, ist etwa ab 2012 die Errichtung weiterer Zwischenlager erforderlich. Zuständigkeiten Die Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik ist eine Bundesaufgabe. Der Bund hat Anlagen zur Endlagerung einzurichten. Verantwortlich für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle ist das Bundesamt für Strahlenschutz. Das Bundesamt für Strahlenschutz untersteht der Dienst- und Fachaufsicht durch das Bundesumweltministerium. Bei der Erledigung seiner Aufgaben kann sich der Bund Dritter bedienen. Dritter im Sinne des Atomgesetzes ist die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern .für Abfällstoffe mbH. Geowissenschaftlicher Sachverstand des Bundes ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, eine Behörde im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit. Als Beratungsgremium des Bundesumweltministeriums fungieren die Reaktorsicherheits- und Strahlenschutzkommission. Genehmigungsbehörde für die Endlagervorhaben ist die zuständige Landesbehörde. Im
Rahmen der Auftragsverwaltung untersteht das Land der Zweckmäßigkeitsaufsicht durch den
Bund. Einen Überblick über die Zuständigkeiten gibt Abbildung 2. Entsorgungskonzept bis 1998 Die wesentlichen Elemente der Entsorgungspolitik bis 1998 waren: - Konrad als Endlager für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle zügig zu genehmigen und zeitnah in Betrieb zu nehmen - Gorleben als Endlager insbesondere für abgebrannte Brennelemente und wärmeentwickelnde Abfälle aus der Wiederaufarbeitung etwa bis 2015 verfügbar zu haben - Bewertung von Granit- und Salzvorkommen für den Fall der Nichteignung von Gorleben Entwicklung seit 1998 Die Entwicklung seit 1998 ist gekennzeichnet durch folgende Zielstellungen:
- Entwicklung eines nationalen Entsorgungsplanes, in dem die vorhandenen Abfallmengen
erhoben, die zukünftig anfallenden abgeschätzt und die Entsorgung der Abfälle
betrachtet werden Die Eckpunkte dieser Entwicklung sind: - Koalitionsvereinbarung 1998
- Einrichtung des Arbeitskreises Auswahlverfahren für Endlagerstandorte Der Arbeitskreis wurde im Februar 1999 eingerichtet. Er hat seine Arbeit im Dezember 2002 mit der Vorlage seiner Empfehlungen abgeschlossen. Die vom AkEnd vorgeschlagene Phasenstruktur mit dem zugehörigen Ablaufplan ist in
Abbildung 3 dargestellt: - Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14.06.2000, ratifiziert am 11.06.2001. Die entsorgungspolitisch relevanten Festlegung in der Vereinbarung sind: Die Erkundung des Salzstockes in Gorleben wird bis zur Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragen für mindestens 3, längstens jedoch 10 Jahre unterbrochen. Die Bundesregierung gibt zur Erkundung des Salzstockes Gorleben eine Erklärung ab, die als Anlage 4 Bestandteil dieser Vereinbarung ist.
Schacht Konrad Die zuständigen Behörden schließen das Planfeststellungsverfahren für den Schacht Konrad nach den gesetzlichen Bestimmungen ab. Der Antragsteller nimmt den Antrag auf sofortige Vollziehbarkeit zurück, um eine gerichtliche Überprüfung im Hauptsacheverfahren zu ermöglichen. Anlage 4 der Vereinbarung: Erklärung des Bundes zur Erkundung des Salzstockes in Gorleben ... Somit stehen die bisher gewonnenen geologischen Befunde einer Eignungshöffigkeit
zwar nicht entgegen. Vor allem folgende Fragestellungen begründen Zweifel:
Nach Abschluss der Arbeiten des -Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlager" wird
die Bundesregierung dem Bundestage ihren Beschlussvorschlag zu den Auswahlkriterien und
den Auswahlverfahren für den Standort eines Endlagers ... unterbreiten. Zuständigkeits- und Verfahrensfragen, einschließlich der Standortentscheidung für
ein Endlager, werden gesetzlich geregelt. 3. Gorleben, Auswahlverfahren und Eignungsbewertung Auswahlverfahren Immer wieder wird im Zusammenhang mit Gorleben der Vorwurf erhoben, der Standort sei nicht systematisch ausgewählt, sondern politisch von der damaligen niedersächsischen Landesregierung festgelegt worden. Aus diesem Grunde erscheint es notwendig, den Ablauf der Entscheidungsfindung darzustellen [11]. Bereits im "Memorandum der Deutschen Atomkommission" vom 09.12.1957, dem ersten deutschen Atomprogramm, wird auf notwendige Forschungsarbeiten zur Entsorgung hingewiesen, die sich vor allem auf die sichere Beseitigung der radioaktiven Abfälle erstrecken sollen. Am 4. Mai 1963 beschließt die Deutsche Atomkommission das Programm zur schnellen Entwicklung der Kernenergie (zweites Atomprogramm) mit folgenden Aussagen zu Entsorgung: - Untersuchung über geeignete geologische Formationen für die unterirdische Lagerung radioaktiver Abfälle - Planung, Vorbereitung und Ausführung eines Endlagers in der Salzstruktur Damit waren die wesentlichen Entscheidungen, nämlich der Endlagerung in tiefen geologischen Formationen sowie für Salz als Wirtsgestein gefällt. Die Salzstöcke Bunde, Lesum und Harsefeld wurden als geeignet bewertet, im Herbst 1965 konzentrierten sich die Arbeiten auf den Salzstock Bunde. Nach Ablehnung durch den Kreistag am 1. Juli 1966 und einem Informationsgespräch beim Regierungspräsidenten in Aurich kommt 1967 das Aus für die Untersuchung des Salzstockes Bunde. In den Jahren 1969/70 gibt es erste Überlegungen seitens der Chemieindustrie zum Bau einer Wiederaufarbeitungsanlage. Der Wiederaufarbeitungsstandort sollte dann gleichzeitig Standort für das Endlager sein. Damit war die Idee eines integrierten Entsorgungszentrums geboren. Im Auftrag der Industrie legt am 30. September 1974 das Niedersächsische Landesamt für Bodenforschung (NLfB) in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Bodenstoffe (BfB) eine Machbarkeitsstudie einer Wiederaufarbeitungsanlage mit einer Bewertung der Standorte vor. Im gesamten Bundesgebiet wurden 26 Standortmöglichkeiten ermittelt, von denen 8 - sämtlich norddeutsche Salzstöcke als besonders günstig eingestuft wurden. Drei Standorte Salzstock Lutterloh/Faßberg, Salzstock Lichtenhorst/Ahlden und Salzstock Waten/Börger werden zur näheren Untersuchung für ein nukleares Entsorgungszentrum vorgeschlagen. Dabei wurden Sicherheitskriterien (geologischer und hydrogeologischer Aufbau, seismologische, hydrologische und meteorologische Verhältnisse), Umweltkriterien (Bevölkerungsdichte, Viehwirtschaft, Ausschluss von Ferien- und Erholungsgebieten) sowie wirtschaftliche Kriterien (Verkehrsdichte, Wasser- und Energieversorgung und industrieller Entwicklungsstand) berücksichtigt. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie bewilligt im August 1975 Mittel für die Untersuchung der drei Standorte. Aufgrund politischer Widerstände an den Standorten wurden die Erkundungsmaßnahmen seitens der Bundesregierung im August 1976 eingestellt. Parallel und unabhängig von den Untersuchungen des Bundes führte eine interministerielle Arbeitsgruppe der niedersächsischen Landesregierung im Jahre 1976 eine Auswahl von Standorten durch. Ziel war es, die Möglichkeiten einer Realisierung des nuklearen Entsorgungszentrums in Niedersachsen zu prüfen. Die Untersuchung erfolgte in 4 Phasen: Phase 1: Phase 2: Phase 3: Phase 4: Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt formulierte im Hinblick auf die verteidigungs- und deutschlandpolitischen Konsequenzen Bedenken gegen den Standort Gorleben aufgrund seiner Grenznähe zur DDR und präferierte die Standorte Wahn und Lichtenhorst. Die niedersächsische Landesregierung blieb bei ihrem Standortvorschlag und wies am 22. Februar 1977 Gorleben als "vorläufigen Standort für eine mögliche Anlage zur Entsorgung der bundesdeutschen Kernkraftwerke" aus. Anfang Juli 1977 akzeptierte die Bundesregierung den niedersächsischen Vorschlag und beauftragte die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) mit der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für die Endlagerung radioaktiver Abfälle im Salzstock Gorleben. Bewertung der Eignung des Standortes Gorleben Die Erkundung des Salzstockes Gorleben in den letzten nahezu 25 Jahren ist nachfolgend dargestellt: 1979-1983 1985-1996 1996 1996- 1998 ab 1998 20.10.1998 17.06.2000 01.10.2000 Abbildung 5 zeigt ein Luftbild der Tagesanlagen mit den beiden Förderanlagen:
Aufgrund der besseren Wärmeleitfähigkeit und des besseren Kriechverhaltens
insbesondere bei höheren Temperaturen wird eine Endlagerung wärmeentwickelnder Abfälle
im älteren Steinsalz (z2) untersucht. Die Erkundungsergebnisse über den geologischen Aufbau des Salzstockes sind in Abbildung 6 in einem Vertikalschnitt und in Abbildung 7 in einem Horizontalschnitt dargestellt. Die bisherigen Ergebnisse der untertägigen Erkundung lassen sich wie folgt zusammenfassen: - Im Erkundungsbereich 1 zeichnet sich das für eine Endlagerung nutzbare Hauptsalz der Staßfurt-Serie durch eine einfache Stratigraphie und eine beträchtliche horizontale Ausdehnung in der Querachse des Salzstockes von 500 m aus. - Der Hauptanhydrit liegt zerblockt vor, Die isolierten Laugenvorkommen in den Hauptanhydritschollen weisen keine Verbindung zum Salzspiegel oder zum Deckgebirge auf. Diese positiven Erkundungsergebnisse belegen die Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben als Endlager insbesondere für hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle. Die Untersuchungsergebnisse für die Durchführung einer Sicherheitsanalyse zum Nachweis der Eignung des Standortes liegen vor. Der Eignungsnachweis, ob der Standort für hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle geeignet ist, könnte schon heute erfolgen. Dann bliebe (durch Umfahrung und Untersuchung der Erkundungsbereiche 3, 5, 7 und 9) noch zu klären, ob die nordöstliche Hälfte des Salzstockes zur Aufnahme sämtlicher Abfälle aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie der Bundesrepublik Deutschland hinreichend ist. 4. Entsorgungspolitische Bedeutung des Endlagers Konrad Das für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle konzipierte Endlager Konrad wurde 20 Jahre nach Antragstellung am 05.06.2002 genehmigt. Abbildung 8 zeigt die Tagesanlagen der Schachtanlage Konrad 1 mit dem unter Denkmalschutz stehenden Fördergerüst.
Abbildung 9 zeigt die Geologie des Standortes. Zur Aufnahme der Abfälle ist die Eisenerzformation in einer Tiefenlage von 800 m bis 1 300 m vorgesehen. Die gute Eignung des Standortes im Hinblick auf die Langzeitsicherheit resultiert wesentlich aus der Deckelung der in einer Muldenstruktur liegenden Einlagerungsbereiche durch eine bis zu 400 m mächtige Tonsteinbarriere der Unterkreide. Der Eisenerzhorizont des Gifhorner Troges wurde durch Erdöl-Explorationsbohrungen in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts entdeckt. Die Schachtanlage Konrad wurde dann seit 1957 durch das Abteufen zweier Schächte erschlossen. mangelnder Rentabilität wurde der Produktionsbetrieb 1976 eingestellt. Die außergewöhnliche Trockenheit der Grube führte zur Untersuchung auf Geeignetheit der Formation als Endlager für vernachlässigbar Abfälle.
1976 1976 1982 1990 1991 1992/93 Erörterungstermin (Dauer 75 Tage) - Abschluss Verfahren - Rücknahme Sofortvollzug 17.07.2000 05.06.2002 Abbildung 10 zeigt die für das Endlager Konrad geplanten Tagesanlagen. Damit ist das Endlager Konrad geeignet, nach Abschluss der Gerichtsverfahren und vierjähriger Umrüstung, etwa ab 2010, die Abfälle aus Landessammelstellen, Großforschungseinrichtungen und aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie aufzunehmen. Damit könnte eine kostenaufwändige Umkonditionierung vorhandener Abfälle und der Zubau neuer zusätzlicher Zwischenlager für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle vermieden werden. Auf diese Kostengesichtspunkte hat auch der Bundesrechnungshof einem Prüfbericht vom Januar 2004 hingewiesen. 5. Zeitbedarf und Kosten für erneutes Auswahlverfahren Auf dem 12. Atomrechtssymposium am 07. Oktober 2003 in Köln hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin die Grundsätze seiner Entsorgungspolitik sowie den weiteren Fahrplan vorgestellt. Dies sind: Hinsichtlich dieser vorgetragenen Positionen ergeben sich folgende Fragen: 1 . Ist die Beschränkung auf einen Standort für alle Abfälle sachgerecht? 5.1 Ist die Beschränkung auf einen Standort für alle Abfälle sachgerecht? a) Anforderungen an Wirtsgesteine vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle und hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle führen zu unterschiedlichen Anforderungen an das Wirtsgestein eines Endlagers. Aufgrund mikrobieller Zersetzung und korrosiver Vorgänge entstehen große Mengen Gas bei vernachlässigbar wärmeentwickelnden Abfällen. Aus diesem Grunde werden bei einem gering permeablem Wirtsgestein, wie z. B. dem Endlager Morsleben, große Speichervolumina für diese Gasmengen vorgesehen. Diese Speichervolumina werden erst in einem Zeitraum von größenordnungsgemäß 1 000 Jahren mit den Gasen aus Korrosion und mikrobieller Zersetzung gefüllt. Dabei muss sichergestellt werden, dass dieser Hohlraum nicht durch Konvergenz verloren geht und dass der Druck innerhalb des Gasspeichers nicht zu einem Aufreißen des Gebirges führt und Wasserwegsamkeiten schafft. In einem Endlager für hochradioaktive , wärmeentwickelnde Abfälle stellen
diese Hohlräume eine prinzipielle Schwachstelle dar, da sie geeignet sind, Wegsamkeiten
zur Biosphäre zu schaffen. Aus diesem Grunde stellt Salz im Hinblick auf diese Anforderungen ein geeignetes
Wirtsgestein für hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle dar, wohingegen die
Endlagerung im Korallenoolith des Endlagers Konrad eine geeignete Lösung für
vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle ist. b) Bedarf Ein Endlager für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle wird auf Dauer benötigt. Radioaktive Abfälle aus Medizin, Forschung und Industrie fallen auch dann an, wenn das Kernenergieausstiegsszenario umgesetzt ist. Aufgrund des Entsorgungsdruckes bei Landessammelstellen und Großforschungseinrichtungen wird dieses Endlager auch kurzfristig benötigt, sollen nicht in großem Umfang kosten- und strahlenexpositionsintensive Umkonditionierungen durchgeführt werden. An den Kernkraftwerksstandorten wären bei der Stilllegung zusätzliche Zwischenlager
für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle - wie jetzt für den Abriss des
Kernkraftwerks Stade geplant erforderlich. Demgegenüber fallen im Ausstiegsszenario abgebrannte Brennelemente und nach dem Verbot der Transporte zu Wiederaufarbeitungsanlagen auch die wärmeentwickelnden Abfälle aus der Wiederaufarbeitung nur zeitlich befristet an. Diese Abfälle sollen nach übertägigem Abkühlen durch Zerfall der Radionuklide mit
geringer Halbwertszeit zügig in ein Endlager verbracht und dort möglichst kurzfristig
von der Biosphäre abgeschlossen werden. Dies führt zu einem zeitlich begrenzt
betriebenen Endlager und frühzeitigem Verschließen der Schächte. c) Internationaler Stand von Wissenschaft und Technik Alle Länder, in denen die friedliche Nutzung der Kernenergie betrieben wird, sehen die Trennung hochradioaktiver, wärmeentwickelnder und vernachlässigbar wärmeentwickelnder Abfälle in getrennten Endlagern vor. Zum Teil werden die Abfälle geringer Aktivität und kurzer Halbwertszeit auch oberflächennah endgelagert. Gründe hierfür liegen in den Anforderungen, dem Bedarf und den Zuständigkeiten. 5.2 Ist mit einer erneuten Standortsuche die Endlagerfrage bis 2030 lösbar? In seiner Rede vor dem 12. Atomrechtssymposium am 7. Oktober 2003 in Köln bekräftigte Bundesumweltminister Jürgen Trittin, dass ein Endlager für hochradioaktive Abfälle etwa 2030 betriebsbereit sein soll. Er teilte mit, dass ausgehend von den Vorschlägen des AkEnd die Kosten für das Auswahlverfahren - übertägige Erkundung von drei bis fünf Standorten und untertägige Erkundung von zwei Standorten - bis zur Entscheidung über den Endlagerort maximal 500 bis 700 Millionen Euro betragen. "Das ist halb so viel wie die 1,4 Milliarden Euro, die in Gorleben "im Salz verbuddelt" wurden" [12]. Die Begrenzung auf 700 Millionen Euro bedeutet, dass dies ausschließlich die Erhebung der für den Vergleich der Standorte erforderlichen Angaben beinhaltet. Die Schächte stellen reine Erkundungsschächte dar, wodurch für das spätere Endlager zwei zusätzliche Schächte mit größerem Querschnitt abzuteufen sind mit entsprechend höherem Kosten- und Zeitaufwand. Darüber hinaus beschränkt sich die Erkundung auf das Auffahren von kurzen Untersuchungsstrecken und die Durchführung von Bohrungen. Eine im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erforderliche Umfahrung geplanter Einlagerungsfelder und Erbringung des Eignungsnachweises ist damit nicht ansatzweise leistbar, setzt es doch ein sehr viel aufwändigeres Erkundungsbergwerk voraus. Damit ist auch der Kostenvergleich mit dem Erkundungsbergwerk Gorleben inadäquat, da dieser den Eignungsnachweis zum Ziel hat und dafür die kostenoptimierte Lösung darstellt. Damit lässt sich das vom Bundesamt für Strahlenschutz im Auftrag des Bundesumweltministers erarbeitete Konzept wie folgt charakterisieren: Standortvergleich: - Beschränkung der übertägigen Erkundung auf einen Standortvergleich Aus der Betrachtung des Bundesumweltministers ausgeklammert sind für den gewählten Standort: Genehmigungsverfahren: - detaillierte Untersuchung von über Tage zur Charakterisierung des Deckgebirges Endlagererrichtung: - Auffahrung von Endlagerschächten mit größerem Querschnitt für den Gebinde- sowie
den Personal- und Hautwerkstransport
Der Ablaufplan für das Auswahlverfahren bis zur Standortentscheidung ist in Abbildung 11 dargestellt. Die Dauer der jeweiligen Tätigkeiten ist auf der Grundlage vorliegender Erfahrungen dargestellt. Die wesentlichen zeitintensiven Verfahrensschritte sind die übertägige und untertägige Erkundung. Die übertägige Erkundung beinhaltet die Rechtebeschaffung für die Untersuchungen, die Durchführung von seismischen Untersuchungen sowie die Erkundungsbohrungen. Ziel des übertägigen Erkundungsprogrammes ist die Identifizierung von zwei am ehesten eignungshöffigen Standorten, die dann untertätig erkundet werden sollen. Die wesentlichen Schritte der untertägigen Erkundung sind zunächst die Grundstücks- und Rechtebeschaffung, das Genehmigungsverfahren für das Schachtabteufen, die Durchführung des Schachtabteufens, das Auffahren von Untersuchungsstrecken, die Durchführung von Erkundungsbohrungen sowie von geophysikalischen Untersuchungen, die Auswertung der Untersuchungen und abschließend die relative Bewertung der beiden untersuchten Standorte. Der hierfür vorgesehene Zeitaufwand ist eher optimistisch bewertet. Für den ausgewählten Standort ist dann der Eignungsnachweis zu führen. Hierzu ist
die übertägige Erkundung zu vervollständigen. Der Einlagerungshorizont ist untertägig Nach Genehmigungserteilung erfolgt dann die Herstellung der Endlagerschächte sowie die übertägige und untertägige Errichtung des Endlagers. Diese Abläufe sind in Abbildung 12 dargestellt. Sie führen zu einem Zeitbedarf von
weiteren mindestens 25 Jahren, bevor das Endlager dann seinen Betrieb aufnehmen kann.
wärmeentwickelnde Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung steht. Ein Betriebsbeginn läge dann nach dem Jahr 2050. Damit ist dieser Weg, ein Endlager bis zum Jahr 2030 verfügbar zu haben, nicht geeignet.
Die Kosten für einen Standortvergleich liegen nach Angaben des BMU [12] bei 0,7 Mrd. Euro. Für den ausgewählten Standort sind danach die übertägige Erkundung in einem für ein Genehmigungsverfahren hinreichenden Tiefgang sowie die untertägige Erkundung unter - wegen fehlenden ausreichend dimensionierten Schächten - suboptimalen Bedingungen durchzuführen. Einschließlich des Genehmigungsverfahrens führt dies zu Kosten von etwa 1,0 Mrd. Euro. Die Errichtung des Endlagers einschließlich des Abteufens zweier ausreichend dimensionierter Schächte führt zu Kosten von 1,4 Mrd. Euro. Damit liegen die Gesamtkosten für ein erneutes Auswahlverfahren bei 3,1 Mrd. Euro. Die bei dieser späten Einrichtung eines Endlagers entstehenden erheblichen zusätzlichen Kosten bei der Zwischenlagerung sind dabei nicht berücksichtigt. 5.4 Welche Möglichkeiten zur Lösung der Endlagerfrage verbleiben? Unter Zugrundelegung des Prinzips der nationalen Entsorgung radioaktiver Abfälle ist die Endlagerung am Standort Gorleben im Hinblick auf Geeignetheit, Zeitbedarf und Kosten zu prüfen. - Geeignetheit: Die Eignungshöffigkeit des Standortes Gorleben ist im Kapitel 3 behandelt. Die Bundesregierung hat in der Anlage 4 zur Vereinbarung [9] ausgeführt: "Die bisherigen Erkenntnisse über ein dichtes Gebirge und damit die Barrierefunktion des Salzes wurden positiv bestätigt. Somit stehen die bisher gewonnenen geologischen Befunde einer Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben zwar nicht entgegen." Die Bundesregierung hat Fragestellungen formuliert, die Zweifel begründen. Diese Zweifelsfragen beziehen sich nicht auf die Geeignetheit des Standortes Gorleben.
Deshalb sollte die weitere Erkundung, da sie zur Klärung der Zweifelsfragen nichts beitragen könne, für mindestens 3 Jahre, längstens jedoch für 10 Jahre unterbrochen werden. Weiterhin hat der Bund zugesagt, die erforderlichen Schritte zur rechtlichen Sicherung des Standortes durchzuführen. Damit liegen nach heutiger Kenntnislage keine Gründe vor, die gegen eine Eignung des
Standortes Gorleben zur Endlagerung insbesondere hochradioaktiver, warmeentwickelnder
Abfälle sprechen. - Zeitbedarf: Das Erkundungsbergwerk besitzt zwei auch für die Endlagerung geeignete Schächte. Das Erkundungsbergwerk ist so ausgelegt, dass die erforderlichen Auffahrungen sowie die Durchführung von Untersuchungsbohrungen mit den entsprechenden Messungen zeitlich optimiert durchgeführt und der Eignungsnachweis zeitnah erbracht werden können. Die Schritte bis zur Aufnahme eines Endlagerbetriebes sind in Abbildung 13 dargestellt. Daraus folgt, dass nach Wiederaufnahme der Erkundung die Inbetriebnahme des Endlagers Gorleben innerhalb von 15 Jahren zu erwarten ist. Damit stünde bei einer Abarbeitung der Zweifelsfragen bis Ende 2004 und einem Fortführen der Erkundung in 2005 ein Endlager Gorleben etwa 2020 betriebsbereit zur Verfügung. - Kosten: Die Gesamtkosten für das Projekt Gorleben belaufen sich auf 2,4 Mrd. Euro. Bislang investiert sind bereits 1,3 Mrd. Euro. Dies bedeutet, dass bis zur Inbetriebnahme des Endlagers noch Kosten von 1,1 Mrd. Euro anfallen. Wie ist nun die Machbarkeit, ein Endlager bis 2030 verfügbar zu haben, zu bewerten? Eine Zusammenstellung gibt Tabelle 1.
Tab. 1: Zeitbedarf und zukünftige Kosten bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers Die Analyse zeigt, dass die Zurverfügungstellung eines betriebsbereiten Endlagers
ausschließlich mit der Fortführung der Erkundung in Gorleben und nach Eignungsnachweis
der Errichtung des Endlagers möglich ist. Ansatz das Ziel, die Entsorgungsfrage nicht auf zukünftige Generationen zu verschieben. Eine erhoffte Akzeptanz, Ausgangspunkt des AkEnd-Prozesses, im Entsorgungsbereich über einen Zeitraum von 50 Jahren zu unterstellen, entbehrt jeglicher Grundlage. Hinzu kommt, dass bei einem Zeitbedarf von mindestens 15 Jahren zur Konditionierung der abgebrannten Brennelemente und Verbringung in ein Endlager die Standort-Zwischenlager bis mindestens 2065 und damit weit über den genehmigten Zeitraum hinaus in Betrieb sein müssten. Demgegenüber könnten bei einer zügigen Fortführung der Erkundung des Salzstockes Gorleben - unter Zugrundelegung der Restlaufzeiten der Kernkraftwerke - die standortnahen Zwischenlager bis 2045, dem genehmigten Zeitrahmen für den Betrieb der Zwischenlager, entladen sein. Darüber hinaus führt der Neubeginn der Endlagersuche allein bei der Bereitstellung eines betriebsbereiten Endlagers zu Mehrkosten von 2,0 Mrd. Euro. Hinzu kommen die Kosten auf der Zwischenlagerseite. Diese betragen für den Bund und die Abfallverursacher nach Schätzungen des Bundesamtes für Strahlenschutz 5,3 Mrd. bis 8,7 Mrd. Euro für insbesondere die Um- bzw. Nachkonditionierung. Wie sieht nun der Weg zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik aus? Handlungsbedarf besteht bei der Entsorgung vernachlässigbar wärmeentwickelnder Abfälle. Die Endlagerung dieser Abfälle in einem Endlager Konrad ist zeitlich vorrangig geboten. Er ist unter Sicherheits-, Bedarfs- und Kostenaspekten die sich aufdrängende Lösung. Die Entsorgung hochradioaktiver, wärmeentwickelnder Abfälle ist, nachdem die Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente genehmigt sind, zeitlich nicht vorrangig. Das Gesamtkonzept - befristete Zwischenlagerung von 40 Jahren, endlagergerechte
Konditionierung vor Anlieferung an das Endlager - macht eine Lösung der Endlagerfrage bis
2030 erforderlich. Bei der weiteren Erkundung von Gorleben geht es um zwei Zielstellungen: Ist der Standort zur Aufnahme hochradioaktiver, wärmeentwickelnder Abfälle geeignet? Bietet der Salzstock hinreichend Volumen zur Aufnahme sämtlicher in der Bundesrepublik anfallender Abfälle? Wenn diese Fragen positiv beantwortet werden, ist Gorleben der geeignete Standort. Verantwortlich handeln heißt, nach Abschluss des Gerichtsverfahrens zur Genehmigung zügig das Endlager Konrad zu errichten und damit den Zubau weiterer Zwischenlager für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle zu vermeiden. Der AkEnd-Prozess stellt keinen Weg dar, die Entsorgungsfrage ohne Verschiebung auf zukünftige Generationen zu lösen. Die weitere Erkundung von Gorleben ist der vereinbarungskonforme, gebotene Weg zur Bereitstellung eines Endlagers für hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle bis 2030. Hierzu sind die "Zweifelsfragen" zügig zu beantworten. Sollte die Zielstellung, die Endlagerfrage bis 2030 gelöst zu haben, nicht nur Lippenbekenntnis sein, ist der aufgezeigte Weg alternativlos. Literatur
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Bearbeitet am: 04.06.2004/ad