BfS |
Bundesamt
für
Strahlenschutz |
Fachbereich Nukleare Entsorgung und
Transport
Empfehlungen für die sichere
Beförderung von radioaktiven Stoffen
in der Fassung 1996
deutsche Übersetzung der Abschnitte 1 bis VIII der
IAEA Safety Standards Series No. ST-1"
Frank-Michael
Börst Christel Fasten
BfS-ET-31100

Prüfungen zum Nachweis der Widerstandsfähigkeit unter
Unfall-Beförderungsbedingungen
726. [Das Prüfmuster wird den kumulativen Wirkungen der Prüfungen
gemäß Nr. 727 und Nr. 728 in der hier angegebenen Reihenfolge ausgesetzt. Im Anschluss
an diese Prüfungen muss dieses Prüfmuster oder ein gesondertes Prüfmuster den
Einflüssen der Wassertauchprüfung(en) gemäß Nr. 729 und, wenn zutreffend, gemäß Nr.
730 ausgesetzt werden.
727. Mechanische Prüfung: Die mechanische Prüfung besteht aus drei
verschiedenen Fallprüfungen. Jedes Prüfmuster ist den anwendbaren Fallprüfungen gemäß
Nr. 656 oder Nr. 682 zu unterziehen. Die Reihenfolge der Fallprüfungen ist so zu wählen,
dass bei Abschluss der mechanischen Prüfung das Prüfmuster eine derartige Beschädigung
erlitten hat, dass in der darauffolgenden Erhitzungsprüfung die größtmögliche
Beschädigung eintritt.
- Sei der Fallprüfung 1 muss das Prüfmuster so auf das Aufprallfundament fallen, dass es
den
größtmöglichen Schaden erleidet und die Fallhöhe, vom untersten Teil
des Prüfmusters bis zur Oberfläche des Aufprallfundaments gemessen, muss 9 m betragen.
Das Aufprallfundament muss der Nr. 717 entsprechen.
- Bei der Fallprüfung 11 muss das Prüfmuster so auf einen auf dem Aufprallfundament fest
und senkrecht montierten Dorn fallen, dass es den größtmöglichen Schaden erleidet. Die
Fallhöhe, von der vorgesehenen Autschlagstelle am Prüfmuster bis zur Oberseite des Dorns
gemessen, muss 1 m betragen. Der Dorn muss aus einem massiven Stahlzylinder bestehen mit
einem Durchmesser von (15,0 ± 0,5) cm und einer Länge von 20 cm, sofern nicht ein
längerer Dorn einen größeren Schaden verursachen würde; in diesem Fall ist ein Dorn zu
nutzen, der so lang ist, dass er den größtmöglichen Schaden verursacht. Die
Stirnfläche des Doms muss flach und horizontal sein, wobei seine Kanten auf einen Radius
von höchstens 6 mm abgerundet sind. Das Aufprallfundament, auf dem der Dorn befestigt
ist, muss der Nr. 717 entsprechen.
- Bei der Fallprüfung 111 muss das Prüfmuster einer dynamischen Quetschprüfung
unterzogen werden; dazu ist das Prüfmuster so auf dem Aufprallfundament zu positionieren,
dass es den größtmöglichen Schaden erleidet, wenn eine Masse von 500 kg aus 9 m Höhe
auf das Prüfmuster fällt. Die Masse besteht aus einer massiven Stahlplatte mit einer
Grundfläche von 1 m mal 1 m und muss in waagerechter Lage fallen. Die Fallhöhe ist von
der Unterseite der Platte zum obersten Punkt des Prüfmusters zu messen. Das
Aufprallfundament, auf dem das Prüfmuster liegt, muss der Nr. 717 entsprechen.
728. Erhitzungsprüfung: Das Prüfmuster muss sich bei einer
Umgebungstemperatur von 38°C, bei den Sonneneinstrahlungsbedingungen gemäß Tabelle XI
und bei der durch den radioaktiven Inhalt des Versandstücks erzeugten maximalen
Wärmeleistung im thermischen Gleichgewicht befinden. Alternativ kann von diesen
Parametern vor und während der Prüfung abgewichen werden, sie sind jedoch bei der
anschließenden Bewertung der Auswirkungen auf das Versandstück zu berücksichtigen.
Für die Erhitzungsprüfung gilt:
- Das Prüfmuster ist für die Dauer von 30 Minuten einer thermischen Umgebung
auszusetzen, die einen Wärmestrom aufweist, der mindestens einem Feuer aus einem
Kohlenwasserstoff-LuftGemisch entspricht, das bei ausreichend ruhigen Umgebungsbedingungen
einen minimalen durchschnittlichen Strahlungskoeffizien ten des Feuers von 0,9 und eine
durchschnittliche Temperatur von mindestens 800°C gewährleistet und die das Prüfmuster
vollständig einschließt; der Oberflächenabsorptionskoeffizient ist mit 0,8 oder dem
Wert anzunehmen, den das Versandstück nachweislich aufweist, wenn es dem beschriebenen
Feuer ausgesetzt wird.
- Anschließend ist das Prüfmuster einer Umgebungstemperatur von 38°C, den
Sonneneinstrahlungsbedingungen gemäß Tabelle XI und der durch den radioaktiven Inhalt
des Versandstücks erzeugten maximalen Wärmeleistung so lange auszusetzen, bis an jeder
Stelle des Prüfmusters die Temperaturen sinken und/oder sich dem ursprünglichen
Gleichgewichtszustand nähern. Alternativ kann von diesen Parametern nach Beendigung der
Erhitzungsphase abgewichen werden, sie sind jedoch bei der anschließenden Bewertung der
Auswirkungen auf das Versandstück zu berücksichtigen.
Während und nach der Prüfung darf das Prüfmuster. nicht künstlich
gekühlt werden und die von selbst fortdauernde Verbrennung von Materialien des
Prüfmusters ist zuzulassen.
729. Wassertauchprüfung: Das Prüfmuster muss in einer Lage, die zur
größtmöglichen Beschädigung führt, für die Dauer von mindestens 8 Stunden mindestens
15 m tief in Wasser eingetaucht werden. Bei Nachweisen ist ein äußerer Überdruck von
mindestens 150 kPa anzunehmen, um diesen Bedingungen zu entsprechen.
Zulassung von Typ B(U)- und Typ C-Versandstückmustern
806. Für jedes Typ B(U)- und Typ C-Versandstückmuster ist eine
unilaterale Zulassung
erforderlich, es sei den:
- ein Versandstückmuster für spaltbare Stoffe, das auch den Nrn. 812-814 unterliegt,
erfordert eine multilaterale Zulassung', und
- ein Typ S(U)-Versandstückmusterfür gering dispergierbare radioaktive Stoffe erfordert
eine multilaterale Zulassung.
807. Ein Antrag auf Zulassung muss enthalten:
- eine genaue Beschreibung des' vorgesehenen radioaktiven Inhalts mit Angabe seines
physikalischen und chemischen Zustands und der Art der ausgesandten Strahlung;
- eine genaue Beschreibung der Bauart, einschließlich vollständiger
Konstruktionszeichnungen, Werkstoffdatenblätter und Fertigungsverfahren;
- einen Bericht über die durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnisse oder einen auf
rechnerischen Methoden basierenden Nachweis oder andere Nachweise, dass die Bauart die
anwendbaren Anforderungen erfüllt;
- die vorgesehenen Benutzungs- und Wartungsanweisungen für die Verpackung;
- wenn das Versandstück für einen höchsten normalen Betriebsdruck von mehr als 100 kPa
Überdruck ausgelegt ist, Angaben über die für die Fertigung der dichten Umschließung
verwendeten Werkstoffe, die Entnahme von Proben und die durchzuführenden Prüfungen;
- wenn der vorgesehene radioaktive Inhalt bestrahlter Brennstoff ist, muss der
Antragsteller alle zu den Werkstoffen in der Sicherheitsanalyse getroffenen Annahmen, die
sich auf die Eigenschaften des Brennstoffs beziehen, angeben und begründen und alle durch
Nr. 674(b) vorgeschriebenen beförderungsvorbereitenden Messungen beschreiben;
- alle besonderen Stauungsbestimmungen, die zur Gewährleistung einer sicheren
Wärmeableitung vom Versandstück unter Berücksichtigung der verschiedenen zur Anwendung
kommenden Beförderungsarten und Arten des Beförderungsmittels oder des Frachtcontainers
notwendig sind;
- eine vervielfältigungsfähige Abbildung von höchstens 21 cm x 30 cm, die die
Beschaffenheit des Versandstücks zeigt; und
- eine Beschreibung des nach Nr. 310 vorgeschriebenen anwendbaren
Qualitätssicherungsprogramms.
808. Die zuständige Behörde stellt ein Zulassungszeugnis aus, in dem
bescheinigt wird, dass
die zugelassene Bauart die Anforderungen an Typ B(U)- oder Typ
C-Versandstücke erfüllt und
teilt dieser Bauart ein Kennzeichen zu. |