von
Kurt Herzog, MdL DIE LINKE
Bahnhofstr. 13
29451 Dannenberg
| An die Staatsanwaltschaft Lüneburg Burmeisterstr. 6 21335 LÜNEBURG Dannenberg, 7.11.2008 Strafanträge Sachverhalt: Der veränderte Behälter der französischen Herstellerfirma mit der Bezeichnung "TNTM-85", der eine um 40% erhöhte Neutronendosisleistung mit entsprechend höherer Wärmeleistung besitzt, erhielt vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 23.05.2007 eine Einlagerungsgenehmigung in das TBL Gorleben, die sachlich nicht nachvollziehbar ist. Erteilt wurde diese vermutlich von Dr. F. Heimlich (BfS), dem u. a. Beihilfe zu einer Straftat (z. B. zu § 312 StGB) vorzuwerfen ist. Die Einlagerungsgenehmigung hätte aus nachfolgend aufgezählten Gründen nicht erteilt werden dürfen, wenn man erforderlichen Sachverstand in technischen Prüffragen bei Dr. Heimlich voraussetzt. Der Transport- und Lagerbehälter hat für die Abschirmung der Neutronendosisleistung und für die Wärmeabführung folgende besondere Merkmale. 1. Die Neutronenmoderatoren des TN-85-Behälters aus Kunstharz - ein gegenüber den
Moderatoren bisheriger Behältertypen aus Polyethylen (PE) verändertes Material - liegen
an den Außenwänden. des zylindrischen Körpers von ca. 3,0 m Außendurchmesser. Die
Einzelteile der Moderatoren, die zwischen den Wärmeabfuhrrippen aus Kupfer angebracht
sind, haben Trapezform, wobei der schmalere Teil des Trapezes innen am Stahlbehälter
anliegt. Das Kunstharzmaterial ist in dünne Bleche eingeschlossen. 2. Die Dicke der Neutronenabschirmung ist im Bereich der Tragzapfen des Deckelbereichs halbiert. Entsprechend muss hier die Strahlung stark erhöht sein. Begleitpersonen und Polizeibeamte, die sich möglicherweise länger in diesem Bereich aufhalten, erhalten eine mindestens 3-fach erhöhte Strahlendosis. 3. Wichtige Annahmen, z. B. in der RSK-Studie zu einem Flugzeugabsturz auf ein
Zwischenlager sind obsolet, wenn französische Behälter eingelagert werden. Das
Moderatormaterial ist bei diesen Als Grundlage verwendet wurde ein Absturz- bzw. Bauwerksszenario, welches für das TBL Gorleben völlig unzureichend für eine Beurteilung von möglichen Nuklidfreisetzungen ist. Dies kann jeder der mit der Materie befassten Prüfer und Genehmiger von Behältereinlagerungen sofort erkennen, wenn er will. Ein maßstäbliches Schaubild des TBL Gorleben für ein reales Angriffsszenario mit einem gezielten Absturz eines Großflugzeuges (z. B. einer B 767, wie sie beim Angriff auf das World Trade Center verwendet wurde) ist aus statischer bzw. dynamischer Sicht in der Zeichnung und Beschreibung dargestellt (Zeichng. v. 28.08.03, s. Anlage!). Es kommt danach durch den Aufprall der abkippenden Dachträgerteile mit 120 t Gewicht nach einem Domino-Kippeffekt zu einem Aufprall des Trägers nach einem Fall aus 12 m Höhe auf die BodenMantelkante, der zerstörend wirkt. Dadurch werden aus einigen Behältern enorme Mengen gasförmiger und flüchtiger Radionuklide freigesetzt. Diese entweichen durch die Lüftungsschlitze der Außenwände und dürften ein Gebiet, je nach Windrichtung, bis Brandenburg/Berlin auf Dauer unbewohnbar machen. Bei den hohen Brenntemperaturen des Anteils von Kerosin (Gesamtmasse bei Volltankung 200 m3), die nach der Explosion beim Aufprall noch in das zusammenstürzende Transportbehälterlager eintreten, erhöhen sich die Nuklidfreisetzungen noch erheblich. Dabei werden etwa 3 t Polyethylen (PE) je zerstörten Behälter zersetzt und tragen zur Gesamtlast bei. Der Heizwert von PE entspricht dem von Kerosin. Werden bei einem Angriff nur zehn Behälter zerstört, so ergibt dies bereits 30 t mehr an Heizwert als das eingedrungene Kerosin. Der Behälter TNTM-85 führt infolge seiner an der Außenhaut liegenden Moderatoren aus Kunstharz bei dem betrachteten Szenario noch zu weitaus größeren Brandlasten, als die bisher eingelagerten Behälte des Typs "CASTOR HAW 20/28 CG". Falls Behälter solcher Bauart ins TBL gelangen, sind sie schnellstmöglich wieder zu entfernen und dem Absender zurückzugeben. Teil IV Zum Sachverhalt: a) Die einzelnen Versuche mit dem Behälter TNTM-85 sind auf dem neuen Versuchsstand der BAM mit Modellbehältern im Raum-Maßstab 1 : 3 und im Gewichtsmaßstab des Originals zum Modell von 100: 15 durchgeführt worden. Allein die Wahl dieser Abmessungen und Gewichte für das verkleinerte Modell sind unverhältnismäßig gewählt und lassen damit einen Vergleich mit dem Original nicht zu. Trotzdem hat die BAM nach derartigen Berechnungen - entgegen den IAEA Empfehlungen für die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen" (s. S. 77 - 87: "Prüfungen zum Nachweis der Widerstandsfähigkeit unter Unfallbeförderungsbedingungen", Abschn. 726 bis "Inhalt von Genehmigungs- und Zulasssungszeugnissen", Abschn. 830) ein Zulassungszeugnis für den Behältertyp erteilt. Dies ist nach meiner Beurteilung eindeutig eine Straftat, die zu verfolgen ist. b) Der aus Stahl bestehende Original-Behälterkörper des TNTM-85
wird zumindest in BodenWandbereichen verschweißt. Schon aus diesen Gründen müssten an dem TNT-85-Transportbehälter der französischen Herstellerfirma Fall-, Brand- und Durchstanzversuche mit einem Behälteroriginal durchgeführt werden, um dessen Sicherheit nachzuweisen. Die durchgeführten Fall- und Durchstanzversuche am Behältermodell sind nicht aussagekräftig und nicht für eine Beurteilung verwendbar. Dies müsste die BAM als Prüfbehörde wissen und erkennen. Schlusssatz Zu meiner persönlichen Betroffenheit durch die geplanten Straftaten erkläre ich Folgendes: Mein Wohnhaus in Dannenberg, Bahnhofstraße 13, befindet sich in ca. 100 m Abstand von der Bahnstrecke zum Verladebahnhof Dannenberg-Ost, und zwar südlich davon. Zwischen der Nordseite meines Wohngebäudes und den Bahngleisen liegen meine Obstwiese, mein Gemüsegarten und meine Garage. Auf dem Transportgleis sind die haltenden Waggons des Transportzuges von den Nordfenstern des Hauses aus sichtbar. Das Haus wird z. Zt. von drei Personen bewohnt. Ich bitte, die geplanten Straftaten durch einen Eilentscheid noch zu verhindern. Falls dies nicht geschieht, bitte ich zum Schutz der Einwohner entlang der Transportstrecken eine maximale Geschwindigkeit des Transportzuges von 35 km/h vorzuschreiben, um der unzureichenden Prüfung der Gefahrguttransportbehälter nach IAEA-Vorschriften entgegenzuwirken. Ein 9 m-Fall des Behälters entspricht einer Aufprallgeschwindigkeit von 13,29 m/sec (entspricht rd. 48 km/h). Damit ist die Forderung an die Staatsanwaltschaft begründet, in der Bundesrepublik Deutschland höchstens eine Transportgeschwindigkeit von ca. 35 km/h des Transportzuges zuzulassen. Das Unglück von Eschede sowie der wegen einer Schafherde in einem Tunnel verunglückte ICE sind noch nicht vergessen. (Unterschrift) |
Bearbeitet am: 09.11.2008/ad