BVG-Urteil zu Castor-Transporten
Anwohner dürfen klagen
Das Bundesverfassungsgericht hebt generelles Klageverbot gegen Atommülltransporte auf. Zudem müsse der Schutz der Transporte gegen Terrorangriffe geklärt werden.
VON CHRISTIAN RATH
Anwohner der Castor-Strecke halten die Gefahren für unverantwortbar. Foto: dpa
KARLSRUHE taz Das Bundesverfassungsgericht fordert wirksamen Rechtsschutz gegen
Atommülltransporte. Es verstoße gegen das Grundgesetz, wenn gegen Castor-Transporte
überhaupt nicht geklagt werden könne, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung (Az.: 1 BvR 2524/06). Anders lautende
Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg wurden aufgehoben.
Konkret ging es um einen Castor-Transport im Sommer 2003, gegen den zwei Anlieger klagen
wollten. Ein Mann wohnte in der Nähe des Verladebahnhofs Dannenberg, eine Frau an der
Straßenstrecke zum Zwischenlager Gorleben. Sie hielten die Gefahren durch mögliche
Unfälle und Terroranschläge für unverantwortbar groß.
Doch beide Klagen wurden von den niedersächsischen Verwaltungsgerichten gar nicht erst
geprüft, sondern gleich als unzulässig zurückgewiesen. Gegen Atomanlagen könne nur
klagen, wer in einer "engeren räumlichen Beziehung" hierzu lebe. Sonstige
Personen müssten sich, ohne Möglichkeit einer gerichtlichen Prüfung, einfach darauf
verlassen, dass die Behörden Grenzwerte und andere Schutzbestimmungen schon einhalten.
Bei Anwohnern der Castor-Strecke wurde die Klagebefugnis verneint, weil die Anwohnerin 8
Meter von der Straße entfernt wohne; damit sei sie nicht mehr betroffen als jeder
beliebige Passant auf der Straße. Ihr Risiko gehe nicht über das allgemeine Lebensrisiko
hinaus.
Diese Argumentation hat das Bundesverfassungsgericht nun beanstandet, weil dabei das
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt sei. Der Bürger könne sich auf seine
Grundrechte auch dann berufen, wenn viele oder gar alle Personen in einer bestimmten
Gegend betroffen seien. Die Zahl der Betroffenen reduziere schließlich nicht das
individuelle Risiko durch einen möglichen Unfall. Außerdem, so Karlsruhe, habe die
Frage, ob Castor-Transporte ausreichend gegen Terrorangriffe geschützt seien, durchaus
grundsätzlichen Charakter.
Das OVG Lüneburg muss nun neu entscheiden. Karlsruhe ließ zwar offen, ob die Klagen der
Anwohner zulässig sind, legte dies aber nahe. Ob Klagen gegen Castor-Transporte jedoch
Erfolg haben werden, ist völlig offen. Der letzte Transport von elf Atommüllbehältern
aus der französischen Aufbereitungsanlage La Hague nach Gorleben wurde im November 2008
gegen heftige Proteste der Anti-AKW-Bewegung durchgesetzt.
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