Die jeweilige Reststrommenge ergibt sich als Produkt aus der
Restlaufzeit und dem Durchschnitt der fünf besten Betriebsjahre zwischen 1990 und 1999.
Dazu addiert wird ein Aufschlag von 5,5 %, weil sich die Jahresproduktion der Anlagen
aufgrund von Leistungserhöhung und technischen Verbesserungen in den kommenden Jahren
erhöhen wird. Die erzeugten Strommengen müssen monatlich dem Bundesamt für
Strahlenschutz gemeldet werden.
Hat eine Anlage die ihr zugestandene Reststrommenge erzeugt muss sie automatisch
stillgelegt werden. Allerdings können die Unternehmen Produktionsrechte zwischen den
einzelnen Anlagen verschieben. Die Flexibilität soll vor allem genutzt werden, um
Strommengen von weniger wirtschaftlichen Anlagen auf wirtschaftlichere zu übertragen,
also in der Regel von älteren auf jüngere bzw. von kleineren auf größere. Damit lässt
sich ein genaues Datum für das Abschalten nicht mehr angeben. Das 1989 als letzte Anlage
in Betrieb genommene KKW Neckar 2 könnte also durchaus länger als bis zum Jahr 2021
betrieben werden.
Eine Sonderregelung wurde für das KKIN Mülheim-Kärlich getroffen, das aus
juristischen Gründen nicht am Netz ist Dem Land RheinlandPfälz drohte Schadenersatz
in Milliardenhöhe, weil die erste Teilerrichtungsgenehmigung vor Gericht keinen
Bestand hatte. Hier wurde vereinbart, dass die RWE AG ihren Antrag zur Neuerteilung der 1.
Teilerrichtungsgenehmigung ebenso zurückzieht wie die Klage auf Schadenersatz. Die Anlage
geht also nicht wieder in Betrieb. Dafür wird dem Unternehmen das Recht auf Erzeugung
weiterer 107,25 TWh in anderen KKW zugesprochen. Die Menge soll auf die KKW Emsland,
Gundremmingen und Biblis B übertragen werden - auf Biblis B allerdings höchstens 20 %
der Menge.
Auch während der Restlaufzeit wird es keine Abstriche an der Sicherheit geben. Die
Anlagen müssen zu festgelegten Terminen speziellen Überprüfungen unterzogen werden, die
alle 10 Jahre erneut vorgeschrieben sind. Bisher geschah dies auf freiwilliger Basis. Die
Bundesregierung bescheinigte, dass die Anlagen auch bisher schon auf "auf einem
international gesehen hohen Sicherheitsniveau betrieben" wurden. Die Bundesregierung
ergreift keine Initiative, den anerkannt hohen deutschen Sicherheitsstandard und die
diesem zugrundeliegende Sicherheitsphilosophie zu ändern. Außerdem wird explizit
zugesichert was eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist: "Bei Einhaltung der
atomrechtlichen Anforderungen gewährleistet die Bundesregierung den ungestörten Betrieb
der Anlagen".
Die Bundesregierung verzichtet darüber hinaus auf Maßnahmen, mit denen die
Kernenergie gegenüber anderen Energieträgern einseitig wirtschaftlich belastet wird, z.
B. durch eine diskutierte Kernbrennstoffsteuer. Allerdings müssen die Betreiber die
Deckungsvorsorge für ihre Anlagen von 500 Mio. DM auf 5 Mrd. DM erhöhen.
Im Bereich der Entsorgung haben beide Seiten einen Verzicht auf die Wiederaufarbeitung
ab Mitte 2005 vereinbart. Außerdem einigten sie sich auf die Errichtung von
Zwischenlagern an den Kraftwerksstandorten, so wie dies schon alle Betreiber im Vorgriff
auf die erwartete Regelung beantragt haben. Damit soll die Zahl der Atomtransporte
verringert werden. Bis diese Standortlager etwa 2005 betriebsbereit sind, sollen
verbrauchte Brennelemente weiterhin entweder in die Zwischenlager Gorleben und Ahaus oder
zur Wiederaufarbeitung nach England oder Frankreich transportiert werden. Nachdem schon
Ende Januar die Wiederaufnahme der Transporte innerhalb Deutschlands erlaubt wurde, sollen
bis Mitte 2000 auch Genehmigungen für Transporte ins Ausland vorliegen.
Bei den Atomprojekten in Niedersachsen wird die Regierung die Erkundung des Salzstocks
Gorleben auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle für mindestens drei
und höchstens zehn Jahre unterbrechen. Sie begründet dies mit der Notwendigkeit, vor dem
Hintergrund der internationalen Diskussion die Eignungskriterien für ein Endlager zu
überprüfen. Berlin gesteht aber auch zu, dass die bisherigen geologischen Befunde nicht
gegen eine Eignung des Salzstocks als Endlager sprechen. Der Standort Gorleben wird
deshalb bis zur Klärung der von der Bundesregierung aufgeworfenen Fragen gesichert.
Das Genehmigungsverfahren für die ebenfalls in Gorleben angesiedelte
Pilotkonditionierungsanlage wird zu Ende geführt, die Nutzung aber vorerst auf die
Reparatur schadhafter Behälter beschränkt. Das Planfeststellungsverfahren für das
Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad bei Salzgitter,
das schon lange vor dem Abschluss steht wird ordnungsgemäß weiter betrieben. Allerdings
soll kein Sofortvollzug erteilt werden, damit vor Beginn einer Einlagerung eventuelle
Klagen gegen die Genehmigung vor Gericht abschließend behandelt werden können.
Abgesichert werden soll die Vereinbarung durch eine entsprechende Novelle zum
Atomgesetz, in der die Regierung auch ein Verbot für den Neubau von Kernkraftwerken
aufnehmen will.
Die Unternehmen, die im Vorfeld Laufzeiten von mindestens 35 Volllastjahren gefordert
hatten, bewerteten die Vereinbarung als einen betriebswirtschaftlich vertretbaren
Kompromiss. Sie hoben dabei hervor, dass die Bundesregierung den Betrieb und die
Entsorgung der KKW gewährleisten werde und dass die vereinbarte Reststrommenge von 2
623,30 TWh rechnerisch einer Gesamtlaufzeit von 32 Jahren mit hoher Ausnutzung entspreche.
Die mögliche Übertragung von Strommengen gebe ihnen die notwendige Flexibilität für
eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Kraftwerke. Eine Alternative, mit der sich ein
vergleichbarer Schutz ihrer Investitionen erzielen ließe, sähen die Unternehmen nicht.
Vorbehalte hatte im Vorfeld die Hamburgische Electricitäts-Werke AG (HEW) erkennen
lassen, die als einziges Unternehmen mit hohem Kernenergieanteil nicht in die
Verhandlungen einbezogen worden war. Vorstandschef Manfred Timm sagte, sein Unternehmen
werde die Vereinbarungen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls mit einer Klage dagegen
vorgehen. Eine Bewertung der Vereinbarung aus HEW-Sicht lag bei Redaktionsschluss noch
nicht vor.
Bundeskanzler Gerhard Schröder bezeichnete die Vereinbarung als "historische
Lösung eines lange wahrenden gesellschaftlichen Konfliktes". Der Konsens zum
Atomausstieg sei ein hoch rationaler, fairer und historischer Kompromiss. Das Ergebnis
bedeute Planungssicherheit für Unternehmen und Politik. Umweltminister Trittin
verteidigte die Vereinbarung als wichtigen Schritt auf dem Weg zum Ziel der Grünen,
endgültig aus der Kernenergie auszusteigen. Parteivorstand und Bundestagsfraktion der
Grünen billigten den Kompromiss.
Demgegenüber lehnten mehrere Parteilinke die Übereinkunft vehement ab, so z. B.
Parteisprecherin Antje Radcke. Die vereinbarte Laufzeit sei zu lang und die Regierung
sichere lediglich den Weiterbetrieb der Anlagen. Mit einem Gesetz im Dissens mit den
Unternehmen könne ein Ausstieg schneller durchgesetzt werden. Auf dem Bundesparteitag der
Grünen in Münster billigten am 23. Juni jedoch 433 der 672 Delegierten (gut 64 %) den
Atomkompromiss.
Aus ganz anderen Motiven lehnten die Unionsparteien die Vereinbarung ab. Deutschland
könne aus ökonomischen und ökologischen Gründen sowie wegen des notwendigen
Klimaschutzes auf die Nutzung der Kernenergie nicht verzichten. CSU-Chef Edmund Stoiber
kündigte an, die unionsregierten Länder würden vor Gericht ziehen, sollte die
Bundesregierung das Atomgesetz ohne Mitwirkung des Bundesrates ändern. Bei einer
Übernahme der Regierungsverantwortung will die Union die Vereinbarung wieder aufheben.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bezeichnete die Vereinbarung als
"Ergebnis einer Nötigung. Demgegenüber erklärte Bayernwerkschef Otto Majewski in
seiner Funktion als Präsident des Deutschen Atomforums: "Unser erklärtes Ziel, die
deutschen Kernkraftwerke zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen weiterhin nutzen zu
können, haben wir erreicht". Insofern habe es keine Alternative zum jetzt erreichten
Verhandlungsergebnis gegeben. Die Unternehmen hielten das angestrebte Ziel eines
KernenergieAusstiegs aus ökologischen wie aus ökonomischen Gründen zwar unverändert
für falsch. Sie hätten aber zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Regierung diese
Technologie beenden wolle und dabei durchaus Möglichkeiten hätte, den Betrieb der
Anlagen nachhaltig zu beeinträchtigen.
Majewski warnte davor, die Vereinbarung als echten Energiekonsens misszuverstehen. Zu
viele Fragen einer künftigen Energiepolitik seien ungelöst geblieben. Es gehe jetzt
darum, eine zielführende Gesamt-Energiepolitik in Ruhe und mit ' Augenmaß zu entwickeln.
Ähnlich bemängelten vor allem Kommentatoren aus dem Ausland, die Bundesregierung habe
zwar klar gemacht, dass sie aus der Kernenergie aussteigen wolle. Sie habe aber noch nicht
überzeugend dargetan, auf welche auch wirtschaftlich vernünftige Art sie den Atomstrom
zu ersetzen gedenke, der in Deutschland etwa ein Drittel der Stromerzeugung ausmacht.
Die Sprecher des ProfessorenMemorandums gegen einen Ausstieg Joachim Grawe und Alfred
Voß, erklärten, der so genannte Atom-Konsens stelle eine Einigung zu Lasten kommender
Generationen dar, nämlich in bezug auf Klimaschutz und Sicherung der Energieversorgung.
Es sei völlig unverständlich, dass künftig auch keine neuen, katastrophensicheren
Reaktoren gebaut werden dürften, die bereits entwickelt worden seien.
Scharfe Kritik mit anderer Stoßrichtung kam von mehreren Umweltverbänden. Greenpeace
erklärte, das Konsenspapier habe mit einem Atomausstieg nichts zu tun, sondern garantiere
den KKW eine Betriebsgenehmigung auf Lebzeiten. Wolfgang Ehmcke von der Bürgerinitiative
Lüchow-Dannenberg bezeichnete es als Desaster, dass am Standort Gorleben festgehalten
werde. Er kündigte neue Proteste bei Wiederaufnahme der Atomtransporte an: Bei uns gibt
es wachsende Verbitterung und große Bereitschaft jetzt erst recht weiterzumachen Unser
Verhältnis zu Rot-Grün wandelt sich von Partnerschaft zu Gegnerschaft." Ob damit
das Ziel der Vereinbarung erreicht wird, einen zentralen gesellschaftlichen Konflikt zu
befrieden, bleibt abzuwarten.