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Nr.8 August 1999
Schweden:
Gericht bestätigt
KKW-Stillegung
Das höchste Verwaltungsgericht
Schwedens hat am 16. Juni den Einspruch des Energieversorgers Sydkraft gegen die von der
Regierung verordnete Schließung des Kernkraftwerks Barsebäck im Süden des Landes
zurückgewiesen und eine Stillegung ab Ende November 1999 erlaubt. Für den KKW-Betreiber
sind damit die in Schweden verfügbaren Rechtsmittel erschöpft. Staat und Sydkraft
müssen sich jetzt über die vorgeschriebene Entschädigung einigen.
| Sydkraft hat sich
allerdings auch an die EU-Kommission gewandt da sich das Unternehmen im europäischen
Binnenmarkt für Energie durch die Zwangsschließung unangemessen benachteiligt sieht -
vor allem gegenüber dem staatlichen Konkurrenten Vattenfall. Zusätzlich stünde
Sydkraft, an dem PreussenElektra als größter Einzelaktionär mit 21 % beteiligt ist,
noch die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs offen.
Schweden will - einer Volksabstimmung
von 1980 entsprechend - bis 2010 aus der Nutzung der Kernenergie aussteigen. Die Regierung Die sozialdemokratische
Minderheitsregierung unter Göran Persson will jetzt die Ende letzten Jahres
unterbrochenen Verhandlungen über die im Ausstiegsgesetz von 1997 vorgeschriebene
Entschädigung wieder aufnehmen. Sydkraft fordert Ersatzstromlieferungen oder die
Obereignung von einem der Vattenfall-Reaktoren, gegen die Stockholm pikanterweise bisher
keine Stillegungsverfügung erlassen hat, obwohl der Staat als Eigner seine politischen
Ziele hier am leichtesten durchsetzen könnte. beu/leu |
Bearbeitet am: 05.08.1999/ad