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Nr. 8 August 1998
Kernenergie:
SPD und Grüne streiten über Ausstieg
Hessen legt Gesetzentwurf für Stillegung ohne Entschädigung vor

Das hessische Kernkraftwerk Bilblis mit den Blöcken A und B
| Die Vorfälle
um radioaktive Verunreinigungen bei Brennelement-Transporten (STROMTHEMEN
7/98) haben der politischen Diskussion um einen Ausstieg aus der
Kemkraftnutzung neuen Auftrieb gegeben. Die hessischen Grünen legten den Entwurf für ein
Gesetz vor, mit dem ihrer Meinung nach alle 19 deutschen Kernkraftwerke innerhalb von fünf Jahren stillgelegt werden können, ohne daß Entschädigungen gezahlt werden müssen. Nach Auffassung von SPD-Kanzlerkandidat Gerhard Schröder wird ein Ausstieg hingegen 20 bis 30 Jahre dauern, wenn es nicht zu einem "Energiekonsens" zwischen allen Beteiligten kommt. SPD und Bündnis 90/Die Grünen sind sich im
Ziel eines Ausstiegs aus der Kernkraftnutzung durchaus einig. Über die dafür notwendigen
Fristen kam es allerdings zu einer verwirrenden Debatte, da jeweils auch innerparteilich
die Positionen noch nicht eindeutig festgelegt sind. Für Irritationen sorgte die
Grünen-Vorstandssprecherin Gunda Röstel mit ihrer Bemerkung, ohne eine Festlegung auf
einen Ausstieg innerhalb von acht Jahren werde es auch nach einem Sieg bei den
Bundestagswahlen am 27. September 1998 keine rot-grüne Koalition geben. Dies wurde
später von anderen führenden Grünen- Politikern aber wieder relativiert. Wichtig sei
nur der "Einstieg in den Ausstieg". Nach diesem Entwurf soll es keine neuen Genehmigungen für Kernkraftwerke mehr geben und die Betriebsdauer der vorhandenen Anlagen nachträglich auf maximal 25 Jahre befristet werden. Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen dann alle Betriebsgenehmigungen erlöschen. Bei einem Inkrafttreten 1999 müßten dann nach einer vorgesehenen Übergangshist von zwölf Monaten im Jahr 2000 ältere Kraftwerke wie Biblis A, Stade und Obrigheim stillgelegt werden, bis 2003 dann Neckar 1, Biblis B und Brunsbüttel. 2004 wären alle KKW abgeschaltet. Die Grünen sind der Auffassung, mit einer solchen Regelung könne das Problem von Entschädigungszahlungen an die Kernkraftwerksbetreiber umgangen werden. Denn bisher verfügen diese über unbefristete Betfiebsgenehmigungen. Bei einer vorzeitigen Stillegung stünden ihnen deshalb Entschädigungen in dreistelliger Milliardenhöhe zu. Bündnis 90/Die Grünen stützen sich
bei ihrer Argumentation auf ein Gutachten des Kasseler Rechtsprofessors Alexander
Roßnagel. Danach ist der Staat zu einer nachträglichen Befristung von
KKW-Betriebsgenehmigungen berechtigt, da es dafür sehr gewichtige Gründe gebe. Von den
KKW gehe ein bisher unterschätztes Risiko für Leben und Gesundheit aus. Außerdem sei
das Entsorgungsproblem ungelöst. Roßnagel rechnet fest damit, daß die Betreiber ein solches Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen werden. Hier gelte der alte Juristenspruch: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand-" Ganz so sicher ist er sich wohl doch nicht, was die Verfassungskonformität angeht. Eigentlich wollte Hessen den Entwurf noch vor den Bundestagswahlen im Bundesrat einbringen. Bisher gibt es dazu aber noch nicht einmal eine Zustimmung des Wiesbadener Koalitionspartners. Die SPD meint, eine drastische Verkürzung der Betriebszeiten berge "zu hohe juristische und finanzielle Risiken". Bei den Sozialdemokraten gibt es
ebenfalls unterschiedliche Vorstellungen über mögliche Ausstiegszeiträume. Einerseits
war die Rede von acht bis zwölf Jahren, andererseits erklärte SPD-Kanzlerkandidat
Gerhard Schröder mehrfach, wenn es zu keinem Einvernehmen mit den KKW-Betreibern
komme, werde ein Ausstieg vermutlich Dabei will er eine Regelung über die
Entsorgung finden sowie mit der Industrie über Die Vereinigung Deutscher
Elektrizitätswerke (VDEW) warnte vor den Folgen eines beu |
Bearbeitet am: 06.08.1998/ad