Chronologie der Ereignisse
24.4. Die französische Aufsichtsbehörde DSIN (Direktion für die
Sicherheit der kerntechnischen Anlagen) informiert das Bonner Umweltministerium (BMU)
über Transporte, die kontaminiert in Frankreich angekommen sind.
30.4. Das BMU veröffentlicht eine erste Pressemitteilung über die
Vorfälle.
6. 5. In Frankreich werden die radioaktiven Verunreinigungen durch
einen Artikel in der Tageszeitung Liberation bekannt.
7 5. Frankreich stoppt innerftanzösische Atomtransporte auf der
Schiene.
7 5. Bundesumweltministerin Merkel gibt bekannt, daß 1997 in
Frankreich bei Transporten aus Deutschland an elf Waggons und zwei Transportbehältern
Kontaminationen mit Grenzwertüberschreitungen aufgetreten seien.
12. 5. Das BMU erhält genauere Meßprotokolle von der COGEMA aus
Frankreich.
13.5. In Frankreich übergibt der Chef der DSIN, Andr~Claude
Lacoste, Premierminister Lionel Jospin seinen "Bericht über die Kontamination der
Transporte von bestrahlten Brennelementen der EDF". Die Regierung kündigt einen
Gesetzentwurf mit verschärften Kontrollen an.
19.5. Das niedersächsische Umweltministerium teilt mit, daß auch
bei deutschen Transporten nach Sellafield (England) radioaktive Verunreinigungen
festgestellt wurden.
20. 5. Bei einem Treffen von BMU und Kernkraftwerksbetreibern
einigen sich beide Seiten auf einen vorläufigen Stopp aller Transporte mit bestrahlten
Brennelementen - sowohl innerhalb Deutschlands als auch ins Ausland.
2 5. 5. Bundesumweltministerin Merkel legt einen 10-Punkte-Plan
vor, mit dem die Ursachen der Grenzwertüberschreitungen geklärt und Abhilfe geschaffen
werden soll.
27 5. Der Bundestag spricht sich gegen die Entlassung von
Umweltministerin Merkel aus.
28. 5. Es wird bekannt daß im Zuge der BrennelementTransporte in
der Vergangenheit in etlichen Fällen Leerbehälter aus dem Ausland in deutschen KKW mit
leichten Kontaminationen oberhalb des Grenzwerts von 4 Bq/cm2 angekommen sind.
29. 5. In einem Brief an Frau Merkel machen die KKW-Betreiber
Vorschläge gemäß dem 10-Punkte-Plan des BMU.
2.6. Hessens Umweltministerin will die nach dem Atomgesetz
vorgeschriebene Zuverlässigkeit der Kernkraftwerksbetreiber überprüfen und führt dazu
ein Gespräch mit RWE Energie.
2. 6. Erstes Treffen der von Deutschland, Frankreich und der
Schweiz eingesetzten Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei
Brennelementtransporten.
3.6. Die Strahlenschutzkommission der Bundesregierung erklärt die
bekanntgewordenen radioaktiven Verunreinigungen hätten weder bei den Transporten nach
Frankreich und England noch bei den innerdeutschen CASTOR-Transporten zu einer Erhöhung
der Strahlenbelastung bei Begleitpersonal oder Bevölkerung geführt.
3.6. Nachdem am 7. 5. in Frankreich alle Atomtransporte gestoppt
worden waren, dürfen nun unbestrahlte Brennelemente wieder verfrachtet werden. Der
Transport abgebrannter Brennelemente bleibt ausgesetzt.
17. 6. Umweltministerin Merkel legt dem Umweltausschuß des
Bundestages den 2. Bericht über die Vorfälle vor.

Atomkraftwerke in Deutschland
Nachrichten über
Grenzwertüberschreitungen lösen öffentliche Empörung aus
Das Bekanntwerden von radioaktiven Verunreinigungen beim Transport verbrauchter
Brennelemente aus deutschen Keinkraftwerken zur Wiederaufarbeitung in Frankreich und
England hat im Mai hierzulande heftige politische Reaktionen ausgelöst. Die öffentliche
Empörung richtete sich vor allem gegen die Kernkraftwerksbetreiber, denen ein bewußtes
Verschweigen unterstellt wurde. Deren Hinweis, es bestehe dafür keine Meldepflicht und
auch in den Fällen, in denen Grenzwerte überschritten wurden, habe es zu keiner Zeit
eine Gesundheitsgefährdung von Personen gegeben, ging im Vorwahlkampf unter. In Absprache
mit

Bundesumweltministerin
Angela Merkel (CDU)
stoppten die Unternehmen
weitere Transporte solange, bis die Ursachen geklärt sind und Abhilfe geschaffen ist.
Frau Merkel legte dafür am 25. Mai einen 10-Punkte-Plan vor. SPD und Bündnis 90/Die
Grünen erneuerten ihre Forderungen nach einem Ausstieg aus der Kernkraftnutzung und
verlangten den Rücktritt von Frau Merkel, die für die Vorgänge die politische
Verantwortung übernehmen müsse. Der Bundestag lehnte dies am 27. Mai jedoch mit der
Koalitionsmehrheit ab.
In Frankreich waren bei Messungen an
Transportbehältern mit abgebrannten Brennelementen aus französischen, deutschen und
schweizerischen Kernkraftwerken punktuelle radioaktive Verunreinigungen festgestellt
worden, die den Grenzwert von 4 Becquerei je Quadratzentimeter (Bq/CM2) überschritten.
Becquerel (Bq) ist die Einheit für die Anzahl radioaktiver Zerfälle pro Sekunde.

Französiche Atomtransporte
Die Behälter befanden sich auf dem
Weg zur Wiederaufarbeitungsanlage der COGEMA in La Hague (Normandie)- Gefunden wurden
radioaktive Verunreinigungen sowohl an der Außenhaut der Behälter als auch in den
Bodenwannen der Eisenbahnwaggons. Die Behälter selbst waren nachweislich dicht.
Französische Behörden
informieren BMU
Von den 68 seit Anfang 1997 aus Deutschland angekommenen Transporten waren nach ersten
Informationen 16 betroffen. Nach eigenem Bekunden wurde das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erstmals am 24. April 1998 von der französischen
Atomaufsichtsbehörde DSIN (Direction de la Sureté des Installations Nucléaires) über
solche Kontaminationen an Transportbehältern informiert. Am 30. April gab das BMU erste
Befunde bekannt und teilte mit, es habe das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit der
Ursachenklärung beauftragt.
In Einzelfällen wurde der Grenzwert
von 4 Bq/cm2 , der auf internationale Empfehlungen zurückgeht, um das Mehrhundertfache
überschritten. Aufgefallen war dies im Zuge einer genaueren Überprüfung
innerfranzösischer Transporte, bei denen die DSIN schon früher Hinweise auf radioaktive
Verunreinigungen hatte. Etwa ein Drittel dieser Transporte wies Grenzwertüberschreitungen
auf. Die erhöhten Werte wurden bei Messungen am Verladebahnhof in Valognes bei Cherbourg
festgestellt, wo die auf der Schiene ankommenden Behälter auf Straßentransporter
umgeladen werden, um die letzten 30 km bis La Hague zurückzulegen. Aus verbrauchten
Brennelementen werden dort die noch verwendbaren Reststoffe (Uran, Plutonium) zum erneuten
Einsatz in Brennelementen chemisch abgetrennt.
Behälter bei Abtransport überprüft
Besonders irritierend war bei den
Meßergebnissen, daß alle Behälter beim Verlassen der jeweiligen Kernkraftwerke keine
erhöhten Kontaminationen auf der Außenfläche aufwiesen. Die Behälter aus Deutschland
kamen bei Antritt ihrer Reise in der Regel nur auf rund 0,4 Bq/CM2 und damit auf etwa ein
Zehntel des Grenzwerts.

Anteil des Atom-Strom in Deutschland
Erhöhte Werte wurden auch bei Transporten aus Deutschland in die britische
Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield der British Nuclear Fuels (EINFL) bekannt sowie bei
Anlieferung leerer Transportbehälter in Deutschland, die aus Frankreich kamen. Nach einer
Mitteilung des niedersächsischen Umweltministeriums vom 19. Mai 1998 waren in den letzten
drei Jahren bei sechs von 312 nach Sellafield transportierten Brennelementbehältern
radioaktive Verunreinigungen mit Werten von 10 bis 20 Bq/cm2 bei der Ankunft in England
aufgetreten. Bei der Anlieferung leerer Transportbehälter aus Frankreich waren in
Baden-Württemberg 28 von 128 Behältern in den Jahren 1983 bis 1998 mit fadioaktiven
Verunreinigungen belastet. Der Maximalwert betrug dabei 63 Bq/cm2. In Niedersachsen kamen
Leefbehälter mit bis zu 2 500 Bq/cm2, in Bayern mit bis zu 555 Bq/cm2 an. Auch bei
einigen Straßentfansportern, mit denen in Frankreich die Behälter nach dem Umladen in
Valognes in die Wiederaufarbeitungsanlage La Hague gebracht werden, stellte die DSIN
erhöhte Stfahlenwerte bis zu mehreren hundert Becquefel fest.
GRS soll Ursachen klären
Die Ursachen für die
unterschiedlichen Meßwerte bei den Transporten zu Beginn und am Ende der Versendung sind
noch nicht im einzelnen geklärt. Umweltministerin Merkel hat über das EisenbahnBundesamt
die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) in Köln mit einer Untersuchung beauftragt.
In der Fachwelt sind ähnliche Phänomene schon seit längerem bekannt. Die jetzt
bekanntgewordenen, etwas anders gelagerten Verunreinigungen werden damit erklärt, daß
beim Beladen der Behälter mit verbrauchten Brennelementen im Abklingbecken eines Reaktors
radioaktiv belastetes Wasser von außen in kleinste Öffnungen - z. B. an Schraubgewinden
- eindringt und während des Transports wieder austritt. Letzteres geschieht zum einen
aufgrund von Erschütterungen, zum anderen infolge Verdunstung aufgrund der Wärmeabgabe
der eingeschlossenen Brennelemente.
Zu dieser Theorie paßt daß bei den anfangs bekannten 16 Fällen nur dreimal radioaktive
Verunreinigungen (sog. Hot spots) an der Behälteroberfläche gefunden wurden, aber 13mal
Kontaminationen der Bodenwannen in den Eisenbahnwaggons. Die Behälter selbst waren
nachweislich dicht und hatten das hochradioaktive Inventar sicher eingeschlossen - was
auch die französische Seite bestätigte. Zunächst hatte es in der Öffentlichkeit
Vermutungen gegeben, die radioaktiven Partikel seien aus dem Inneren der Behälter
entwichen.
Beladung unter Wasser

Castorbehälter unter Wasser beim Beladen
Um die radioaktiven Belastungen des
Bedienungspersonals beim Beladen der Behälter - wie auch sonst - möglichst gering zu
halten, findet der ganze Vorgang unter Wasser statt, denn dieses schirmt die Strahlung ab.
Die verbrauchten Brennelemente aus dem Reaktorkern lagern mindestens etwa ein Jahr in
einem angrenzenden Abklingbecken - bis ihre Strahlung und Wärmeentwicklung für einen
Transport ausreichend zurückgegangen ist.
So wie sie zuvor mit der Lademaschine (gewissermaßen ein extrem genau steuerbarer Kran)
aus dem Reaktorkern herausgehoben und aufrecht in ein Lagergestell im Abklingbecken
gesetzt wurden, werden sie nun aus dem Gestell wieder herausgezogen und in den
Transportbehalter abgesenkt, der ebenfalls aufrecht in einem kleinen Becken daneben steht
und an der Kopfseite geöffnet ist. Alle Becken

Transportbehälter vor dem
Absenken ins Ladebecken.
sind so weit mit Wasser gefüllt, daß die Brenneiemente beim Hochziehen durch die
Lademaschine und die horizontale Bewegung von einem Becken zum nächsten nie die
Wasseroberfläche durchbrechen. Reaktorkern, Abkling- und Transportbehälterbecken sind
durch Schleusen miteinander verbunden.
Mit den Brennelementen können auch
daran anhaftende radioaktive Partikel aus dem Wasser des Primärkreislaufs, der das
Reaktorbecken durchspült, in die beiden anderen, weit geringer belasteten Becken
gelangen. Dabei handelt es sich vor allem um kleinste, radioaktive Korrosionsprodukte aus
den Rohren und Pumpen des Primärkreislaufs (sog. Crud, meistens Kobalt-60). Und genau
diese Teilchen sind es wahrscheinlich, die zu radioaktiven Verunreinigungen an den
Behältern bzw. den Bodenwannen geführt haben.
"Kontanlinationsschutzhemd" gegen Anhaften von Partikeln.
Den Technikern ist bekannt, daß sich
diese Teilchen an die Außenwand des Transportbehälters haften oder in Schraubgewinde und
andere kleine Öffnungen eindringen können. Der Transportbehälter wird deshalb in der
Regel in ein sog. Kontaminationsschutzhemd gesteckt - entweder ein überdimensionaler
Plastikschlauch oder ein metallischer Zylinder, die beide mit entsalztem Wasser (sog.
Deionat) gefüllt sind, das unter Überdruck steht und deshalb bei eventuellen Lecks das
Eindringen von Wasser aus dem radioaktiv belasteten Transportbehälterbecken verhindert.
Da aber Kopf- und Fußseite mit Deckel und Tragzapfen davon nicht umschlossen werden,
schützt man dort kritische Stellen mit einer Dichtmasse oder klebt sie mit Folie ab.
Alle diese Maßnahmen haben aber
offensichtlich nicht verhindern können, daß kleinere Mengen radioaktiver Teilchen
dennoch eindrangen. Diese konnten offensichtlich auch dadurch nicht beseitigt werden, daß
die Transportbehälter nach dem Ausschleusen mit einem Hochdruckreiniger sorgfältig
abgespritzt, mit Lappen gesäubert und getrocknet werden.
Besonders kritische Stellen scheinen
Tragzapfen zu sein, in die über die Halteschrauben oder über kleinste Spalte zwischen
Behälter und Halteplatte belastetes Wasser eindringt, das aber beim Trocknen nicht sofort
wieder ausläuft. Dies passiert wohl erst unter den Erschütterungen beim Bahntransport
und bei weiterer Erwärmung des Behälters durch die anhaltende Wärmeabgabe der
eingeschlossenen hochaktiven Brennelemente. Die Behälter sind zwar so konstruiert, daß
sie über Kühlrippen oder -stachel die Wärme nach außen abführen können- Es dauert
aber eine gewisse Zeit, bis sich der Behälter in einem thermischen Gleichgewicht befindet
sich also nicht mehr weiter aufheizt und soviel Wärme abführt, wie die Brennelemente
abgebenDa die Behälter während des Bahntransports mit zusätzlichen Metallhauben
abgedeckt sind und auf Wannen stehen, die eventuell abtropfendes Restwasser aufnehmen,
können die radioaktiven Partikel allerdings nicht in die Umgebung gelangen.
Keine CASTOR-Behälter
Bei den eingesetzten Behältern
handelte es sich entsprechend den Wiederaufarbeitungsverträgen mit der französischen
COGEMA bzwder BNFL wonach diese Firmen für den Transport zuständig sind, um solche aus
französischer oder britischer Produktion mit den Typenbezeichnungen TN bzw. Excellox oder
NTL und nicht um CASTORBehälter aus deutscher Fertigung, wie in Presseberichten immer
wieder fälschlich angegeben wurde. Diese Behälter sind zwar ebenso wie die
CASTOR-Behälter dafür ausgelegt, die aufgenommenen, hochradioaktiven Brennelemente
gasdicht sicher einzuschließen und auch bei etwaigen Unfällen extremen Belastungen wie
einem Sturz aus großer Höhe oder einem von außen einwirkenden Feuer standzuhalten. Als
reine Transportbehälter weisen sie jedoch etwas andere konstruktive Eigenschaften auf als
die CASTOR-Behälter, die sowohl für den Transport als auch für die längerfristige
Zwischenlagerung (z. B. in Gorleben oder Ahaus) dienen.

Atomtransporte in Deutschland
Die CASTOR-Behälter haben
offensichtlich deshalb geringere Probleme mit äußeren Kontaminationen, weil ihre
Außenhaut glatter ist und sie sich damit leichter reinigen lassen. Bei den TN-, NTL- oder
Excellox-Behältern, die etwa dreimal soviel Wärme abführen können, ist die Oberfläche
der Kühlzone infolge stärkerer Strukturierung viel größer. In Deutschland wurde bei
den CASTOR-Behältern in den Zwischenlagern Gorleben und Ahaus nur in einem Fall eine
geringfügige Grenzwertüberschreitung festgestellt. Nur bei einem Behälter in Ahaus
wurden an einigen Tragzapfenschrauben 7 Bq/cm 2 gemessen.
Kleine Aktivität im
Vergleich mit Gesamtstrahlung
Bevor die Behälter ein Kernkraftwerk
verlassen, werden sie auf Radioaktivität ausgemessen. Daß dabei Restverunreinigungen
nicht direkt entdeckt wurden, obwohl Radioaktivität sehr gut gemessen werden kann, hängt
wohl vor allem damit zusammen, daß die Aktivität dieser Teilchen extrem klein ist im
Vergleich mit der zulässigen Strahlung, die von den eingelagerten Brennelementen im
Inneren ausgeht.
Diese Strahlung wird zwar vom
Behälter weitgehend abgeschirmt, aber ein Teil durchdringt ihn und darf in 2 m Abstand
von der Behälteroberfläche noch etwa 100 000 Mal höher sein als die Strahlung der jetzt
festgestellten Verunreinigungen. Natürlich sind auch hierbei die Grenzwerte so
festgesetzt, daß die austretende Strahlung ungefährlich ist. Sie darf in 2 m Abstand 100
Mikrosievert pro Stunde (pSv/h) nicht überschreiten- In der Praxis liegt sie meistens bei
etwa 30 pSv/h. Die Dosisleistung der gefundenen anhaftenden Partikel lag hingegen bei
unter 0,002 pSv/h. Außen eventuell anhaftende radioaktive Partikel lassen sich deshalb
nur dadurch messen, daß man diese mit einem speziellen Wattepad ablöst (sog. Wischtest)
und in größerer Entfernung vom Behälter ausmißt, so daß die viel stärkere Strahlung
aus dem Inneren des Behälters das Meßergebnis nicht verfälscht. Solche Wischtests
werden an einer Vielzahl von Punkten an den Behältern und am Waggon vorgenommen- Ein
zunächst häufig genannter Spitzenwert von 13 400 Bq bezog sich auf die festgestellte
Gesamtaktivität und ergab umgerechnet auf die Meßfläche dann 1488 Bq/cm2. Als bisher
höchste festgestellte Aktivität eines Hot spots war bei Redaktionsschluß ein Wert von
23 000 Bq bekannt.
Diese Werte erscheinen sehr hoch im
Vergleich mit dem vorgeschriebenen Grenzwert von 4 Bq/cm2. Allerdings muß man dabei
berücksichtigen, daß es sich allenfalls um punktuelle, maximal pfenniggroße und nicht
um großflächige Verunreinigungen handelte. Allein schon die natürliche Radioaktivität
(z- B. durch die Höhstrahlung und bestimmte natülche radioaktive Gase), der wir ständig
ausgesetzt sind, ist weit höher. So beträgt die Aktivität z. B. von 1 kg Kalidünger
ca. 6 000 Bq, jeder Mensch strahlt mit etwa 4 000 bis
9 000 Bq. Wer sein Haus mit Leichtbeton, Granitsteinen oder Lehm baut, muß mit etwa 1000
Bq pro Kilogramm Material rechnen. Zum Vergleich: Die natürliche Radioaktivität
unbelasteten oberflächennahen Erdreichs liegt in Deutschland zwischen 2 und 10 Bq/cm2.
Dosis ist entscheidend.
Für die Bewertung einer
gesundheitlichen Gefährdung ist allerdings viel aussagekräftiger, welche Strahlendosis
(gemessen in Sievert bzw. Milli- oder Mikrosievert) von diesen sog. Hot spots ausgeht.
Dabei geht es um die biologische Wirksamkeit eines radioaktiven Strahlers, also darum,
welche Auswirkungen er auf den menschlichen Organismus hat. Die reine Anzahl der
radioaktiven Zerfälle pro Sekunde (gemessen in Becquerel) sagt darüber wenig aus. Für
die Dosis ist entscheidend, wieviel Strahlung (Alpha-, Beta-, Gamma- oder
Neutronenstrahlung) freigesetzt wird. Bei den gemessenen Hot spots waren es weniger als
0,002 ~uSv/h. Verglichen mit den erlaubten 100 uSv/h war das Gefährdungspotential also
extrem klein. Schon die natürliche radioaktive Strahlung in Deutschland
Bahntransport bei Valognes in
Rankreich:

Französischer Brennetement
-Transportbehälter vom Typ TN
Schutzhauben verhindern direkten
Kontakt mit den Brennelementbehältem
Ebenfalls für verbrauchte Brennelemente: britischer Transportbehälter vom Typ Excellox
mit im Mittel 0,055 pSv/h ist weit höher. Selbst der bisher höchste bekannte
Aktivitätswert von 23 000 Bq hätte in 2 m Abstand nur zu einer Erhöhung der
Strahlendosis um 0,002 pSv/h geführt. Das Überschreiten der Grenzwerte aus den
Transportvorschriften für Gefahrgut (4 Bq/CM2 ) bedeutet noch keine unmittelbare
Gesundheitsgefährdung.
Weshalb dann die ganze Auftegung um diese außen anhaftenden Verunreinigungen? Anders als
die aus dem Inneren der Behälter drin gende Strahlung, der Menschen allenfalls zeitweise
ausgesetzt sind, könnten die außen anhaftenden Partikel theoretisch in den Körper eines
Menschen gelangen, z. B. dadurch, daß ein Transportarbeiter eine kontaminierte Stelle
berührt und anschließend seine Hand zum Mund führt. Damit wären diese Personen
möglicherweise für längere Zeit einer gewissen zusätzlichen Strahlenbelastung
ausgesetzt.
Genau wie bei Arzneien ist es auch
bei Radioaktivität die Höhe der Dosis, die darüber entscheidet, ob sie gefährlich oder
eher harmlos ist. Aus der an verschiedenen Orten unterschiedlich hohen natürlichen
Strahlung, die in Deutschland im Mittel 2 400 pSv pro Jahr beträgt, aber z. B. im
Fichtelgebirge oder im Schwarzwald etwa doppelt so hoch ist, kann man schließen, daß
eine solche Schwankungsbreite kaum negative gesundheitliche Folgen hat. In Teilen
Brasiliens und Indiens beträgt die natürliche Strahlung sogar über 20 000 pSv pro Jahr.
BMU: Keine
Gesundheitsgefährdung
Auch das Öko-Institut erklärte, die gemessenen Becquerel-Werte stellten nicht das
Hauptproblem dar. Der Grund für den niedrigen Grenzwert von 4 Bq/cml liege darin, daß
die radioaktiven Partikel inkorporiert werden könnten - nicht von eventuell begleitenden
Polizeibeamten (da die Behälter mit metallischen Schutzhauben abgedeckt waren), aber
möglicherweise von Transportarbeitern. Dabei handelt es sich allerdings um Fachpersonal,
das mit möglichen Gefahren vertraut ist und außerdem radiologisch überwacht wird. Das
BMU kam in einer Bewertung zu dem Schluß: "Es steht fest, daß die Transporte zur
COGEMA in La Hague zu keinem Zeitpunkt eine gesundheitliche Gefahr für die Bevölkerung
oder das Personal bedeuteten."

Atommüll-Statistik
Wie gefährlich waren die
Kontaminationen?
"Das Risiko für eine
radioaktive Verseuchung ist praktisch Null"
Interview mit Prof. Reiners, Vorsitzender der Strahlenschutzkommission
Prof. Dr. Christoph Reiners ist Vorsitzender der Strahlenschutzkommission der
Bundesregierung. In einem Interview mit STROMTHEMEN äußerte sich der Würzburger
Nuklearmediziner über etwaige Gesundheitsrisiken durch radioaktive Verschmutzungen an
Transportbehältern.
Bei den im Mai bekannt gewordenen radioaktiven Verunreinigungen an Brennelementbehältem
wurde der zulässige Grenzwen von 4 Becquerel pro Quadratzentimeter (Bqlcml)
überschritten. Was bedeutet dieser Wert?
Reiners: Das Becquerel ist die Einheit der Radioaktivitätsmenge. Der menschliche Körper
enthält z. B. etwa 8 000 Becquerel (Bq) an natürlich vorkommendem Kalium40. Auch ein
scheinbar hoher Becquerel-Wert sagt also noch nichts über die Strahlendosis aus, von der
etwaige Gesundheitsgefahren ausgehen. Die Dosis mißt man in einer anderen Einheit: dem
Mikrosievert (gSv).
Angaben in Becquerel sagen also noch
nichts über Gesundheitsgefahren aus?
Reiners. Richtig. Das kann man nur an Beispielen erläutern, weil es keinen direkten
Zusammenhang gibt. So ist z. B. die Direktstrahlung, die eine Person in etwa 1 m Abstand
von einer punktförmigen Kontamination von 10 000 Bq Cäsium-137 erhalten könnte, mit
etwa 0,002 pSv pro Stunde sehr niedrig. Zum Vergleich: Die natürliche Umgebungsstrahlung
ist mehr als zehnmal intensiver.
Es muß doch aber einen Sinn haben,
daß der Wert so niedrig festgesetzt wurde ...
Reiners: Dieser Grenzwert von 4 Bq/cm2 wurde absichtlich sehr niedrig festgelegt, weil es
dabei nicht um eine etwaige Direktbestrahlung geht, sondern um Vorbeugung für den Fall,
daß z. B. jemand den Behälter mit den Händen anfaßt und danach die Finger in den Mund
steckt. Bei der Festlegung des Grenzwerts dachte man auch daran, daß radioaktive Partikel
sich ablösen können und mit der Atemluft in die Lunge gelangen. Die Strahlenbelastung,
die mit dem Verschlucken oder Einatmen(sog. Inkorporation) von 10 000 Bq Cäsium-137
verbunden sein önnte, ist trotzdem gering; sie ist nicht größer als die
durchschnittliche jährliche Exposition durch die Aufnahme natürlicher radioaktiver
Stoffe mit der Nahrung oder der Atemluft.
Wie hoch ist denn das Risiko
für solche Inkorporationen?
Reiners: Dieses Risiko ist praktisch
gleich Null. Der Behälter befand sich während des Transports ja unter einer
Metallschutzhaube, so daß ihn niemand anfassen konnte. Die einzigen Leute, die in
direkten Kontakt mit diesen Behältern kommen, sind die Arbeiter, die sie beund entladen.
Und dieses Personal wird intensiv strahlenschutzüberwacht. Hätte es Kontaminationen
gegeben, wären diese aufgefallen.
Welchen zusätzlichen Risiken
waren denn das Begleitpersonal bzw- die Arbeiter ausgesetzt?

Castorbehälter am Kran
Reiners: Es ist durch vielfache .Messungen bewiesen, daß die Strahlendosen, die in nahem
Abstand von den Transportbehältern aufgetreten sind, weit unterhalb der Grenzwerte lagen.
Die Dosimeter von Polizisten, die bei innerdeutschen Transporten als Begleitschutz
eingesetzt waren, haben nicht mehr angezeigt, als sie auf einem Nordatlantikflug in die
USA aufgrund der natürlichen Höhenstrahlung angezeigt hätten.
Sollten Polizisten oder
Arbeiter sich jetzt vielleicht doch untersuchen lassen?
Reiners: Es besteht die Möglichkeit, auch geringste Inkorporationen mittels einer sog.
Ganzkörpermessung nachzuweisen- Die bisherigen Untersuchungen bei besorgten Personen
haben außer der natürlichen Radioaktivität des Körpers keine Hinweise auf
Inkorporationen ergeben; diese waren ja aber auch nicht zu erwarten.
Es gab also kein
zusätzliches Gesundheitsrisiko?
Reiners: Auch die Messungen von sich selbst als kritisch-unabhängig bezeichnenden
Institutionen haben ergeben, daß die Strahlendosen in unmittelbarer Umgebung sehr gering
waren- Ökogruppen haben an einer Bahnstrecke im Rheintal eine eigene Meßstation
eingerichtet, die jeden vorbeifahrenden Zug mißt. Ich habe so ein Meßprotokoll gesehen:
Ein Güterzug mit Bims-Baustoffen gibt aufgrund der natürlichen Radioaktivität des
Bimses genauso viel Strahlung ab wie ein Zug mit Brennelement- Transportbehältern.
Waren die
Grenzwertüberschreitungen denn dann nicht vertretbar?
Reiners: Hier muß ich heftig widersprechen. Grenzwerte sind dazu da, daß sie eingehalten
werden! Nur dann läßt sich der hohe Standard garantieren, den der Strahlenschutz in
Deutschland hat. Die Kernkraftwerksbetreiber bzw. die Transportunternehmen hätten
rechtzeitig Konsequenzen aus den nun bekanntgewordenen Grenzwertüberschreitungen ziehen
müssen.
Diese Einschätzung deckt sich auch
mit der Aussage im Untersuchungsbericht der französischen Aufsichtsbehörde DSIN. Dessen
Direktor André-Claude Lacoste kommt in seinem Bericht vom 13. Mai an Premierminister
Lionel lospin zu dem Schluß: "Unter gesundheitlichen Aspekten ergibt sich aus den
ersten Untersuchungen, daß die Nichteinhaltung des Grenzwerts von 4 Bq/cm2 anscheinend
keine Auswirkungen gehabt hat. Denn die gesundheitlichen Bestimmungen wurden sowohl für
die Beschäftigten der COGEMA in Valognes als auch für die Bevölkerung eingehalten.
Politisches Erdbeben
Gleichwohl hat das Bekanntwerden der
Grenzwertüberschreitungen in Deutschland - anders als in Frankreich und der Schweiz -
öffentliche Empörung und beinahe ein politisches Erdbeben ausgelöst. So unterstellte
den Unternehmen z. B. Hermann Lutz, der Chef der Gewerkschaft der Polizei, sie hätten
bewußt Nachrichten über Grenzwertüberschreitungen zurückgehalten und damit Tausende
der zum Schutz von CASTORTransporten eingesetzten Beamten wissentlich einer
Gesundheitsgefährdung ausgesetzt. Daß bei den CASTOR-Transporten nach Ahaus und Gorleben
begleitende Polizisten nachweislich keine erhöhten Strahlendosen abbekommen haben und
daß es bei den jetzt diskutierten Transporten nach Frankreich und England gar nicht um
CASTOR- Behälter geht, sondern um Transportbehälter aus diesen Ländern, fiel nur noch
wenigen auf Im übrigen wurden die ins Ausland gehenden Transporte in der Regel gar nicht
von Polizisten begleitet.
Umweitministerin Merkel geriet unter
Druck, weil Kritiker ihr zunächst nicht glauben mochten, ihr Haus habe von den Vorfällen
nichts gewußt. Außerdem wurde sie verdächtigt, schon viel früher als angegeben von
Frankreich informiert worden zu sein. Ob es nun bewußtes Verschweigen gewesen sei oder
Nichtwissen infolge mangelhafter Aufsicht: In jedem Fall müsse die Ministerin die
politische Verantwortung übernehmen und deshalb zurücktreten. Am 27. Mai im Bundestag
fand die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen nach einem Rücktritt Merkels aber keine
Mehrheit. Nur die PDS stimmte mit den Grünen. Die SPD enthielt sich.
Bei der Haltung der SPD spielte
möglicherweise auch eine Rolle, daß eigentlich Aufsichtsbehörden der Länder zuständig
sind, teilweise unter Führung von SPD bzw. Bündnis 90/Die Grünen. Diese waren zwar
ebenso wie das Haus Merke[ von den Unternehmen über die Vorfälle nicht förmlich
unterrichtet worden, weil es bisher dafür keine Meldepflicht gibt. Aber zumindest in
mehreren Fällen hatten diese wenigstens mündlich Hinweise von den Anlagenbetreibern
erhalten (Schleswig-Holstein 1986 und 1988, Hessen 1989) und trotzdem nichts unternommen-
Das hessische Umweltministerium hatte 1989 deswegen bereits Kontrollmessungen veranlaßt.
Hessens Umweltministerin Priska Hinz
(Bündnis 90/Grüne) will jetzt förmlich prüfen lassen, ob die Zuverlässigkeit der
Anlagenbetreiber noch gegeben ist, wie sie das Atomg?setz vorschreibt. Fachleute
schließen allerdings aus, daß die Anlagenbetreiber diese Prüfung unter rechtlichen
Aspekten nicht bestehen könnten - trotz der Vorfälle. Frau, Hinz forderte darüber
hinaus eine Untersuchung der Vorgänge durch unabhängige Gutachter. Dazu gehört in ihren
Augen nicht die GRS.
Merkel legt 10-Punkte-Plan
vor
Das BMU selbst hatte am 30. April die
Vorfälle veröffentlicht, soweit sie ihm aus Frankreich bekannt waren. Nach einem
Gespräch mit den Spitzen der Kernkraftwerksbetreiber am 20. Mai gab Frau Merkel bekannt,
daß vorläufig keine weiteren Transporte mit bestrahlten Brennelementen ins Ausland und
auch nicht innerhalb Deutschlands stattfinden werden.
Am 25. Mai legte sie einen 10Punkte-Plan vor, mit dem die Ursachen der
Grenzwertüberschreitungen geklärt und Abhilfe geschaffen werden soll. Wie schon
erwähnt, erhielt die GRS den Auftrag, den technischen Sachverhalt zu untersuchen.
Transportsystern soll neu
geordnet werden
In ihrem 10-Punkte-Plan vom 25. Mai 1998 fordert Umweltministerin Merkel auch eine
Veränderung in der Aufgaben- und Verantwortungsstruktur des Transportsystems". Ein
Unternehmen müsse klar verantwortlich sein, Bisher ist die Abwicklung recht kompliziert
geregelt.
Nach den Wiederaufarbeitungsverträgen übernimmt die französische COGEMA den Transport.
Diese hat ihre Tochter Transnucleaire (TNP) damit beauftragt. In Deutschland ist für TNP
die Hanauer Firma NTL Nukleare Transportleistungen tätig, an der neben TNP auch mehrere
deutsche Kernkraftwerksbetreiber beteiligt sind. Die notwendigen Genehmigungen müssen
beim Bundesamt für Strahlenschutz eingeholt werden. Alleiniger Inhaber der
Beförderungsgenehmigung ist die Bahntochter Nuclear + Cargo Service (NCS). Für die
Überwachung ist in Deutschland das EisenbahnBundesamt zuständig.
suchen. Darüber hinaus soll durch entsprechende Auflagen des Bundesamtes für
Strahlenschutz in den notwendigen Transportgenehmigungen eine Meldepflicht bei
Grenzwertüberschreitungen eingeführt werden, die es bisher nicht gab. Weitere geplante
Maßnahmen beziehen sich auf organisatorische und technische Änderungen in den
Kernkraftwerken sowie eine Neustrukturierung des Transportsystems, um erneute
Grenzwertüberschreitungen zu unterbinden.
Am 26. Mai vereinbarte Frau Merkel
bei einem Treffen mit der französischen Umweltministerin Dominique Voynet (Grüne) eine
engere Zusammenarbeit und einen besseren Informationsaustausch auf diesem Gebiet. Eine
Arbeitsgruppe mit Experten beider Länder, zu denen nachträglich auch Vertreter der
Schweiz hinzugezogen wurden, soll konkrete Vorschläge unterbreiten. Sie kam erstmals am
2. Juni zusammen.
KKW-Betreiber sagen schnelle Umsetzung zu Die Kernkraftwerksbetreiber bedauerten die
Vorfälle. Sie wollen Merkels 10-Punkte-Papier schnell umsetzen. In einem Schreiben vom
29. Mai an die Ministerin machten sie erste Vorschläge. Frau Merkel erklärte allerdings
am 2. Juni, die Vorschläge gingen ihr vor allem bei den vorgeschlagenen Änderungen zur
Neuorganisation der Transporte noch nicht weit genug. Nach Auffassung von Merkel sollten
die damit betrauten Firmen wie etwa die Hanauer NTL Nukleare Transportleistungen nicht
mehr dem unmittelbaren Einfluß der Stromversorger unterliegen.
Als künftige weitere Maßnahmen schlagen die Unternehmen u. a. vor, daß beladene
Behälter vor dem Abtransport mehrere Tage in den Kraftwerken belassen werden, damit
radioaktive Partikel, die sich eventuell eingenistet haben, noch dort
"ausschwitzen" und dann beseitigt werden können. Sie wollen darüber hinaus
freiwillig erweiterte Meldepflichten eingehen.
Die Kernkraftwerksbetreiber wiesen
darauf hin, daß es keine ausdrückliche Meldepflicht gegeben habe. Das Phänomen des
Ausschwitzens" radioaktiver Partikel während des Transports sei schon seit Mitte der
80er Jahre bekannt gewesen, und man hätte auch Maßnahmen zur Beseitigung ergriffen.
Diese Maßnahmen hätten zwar eine Verringerung der Kontaminationen bewirkt, aber das
Problem nicht vollständig gelöst. Im übrigen hätten die Grenzwertüberschreitungen
keine Gesundheitsgefährdungen ausgelöst. Der Grenzwert von 4 Bq/cm2 sei in den
Kraftwerken gewissermaßen als Interventionswert verstanden worden, ab dem eine
Dekontaminierung vorgenommen und der Absender des Behälters informiert werden müsse.
Daher hätten die Fachleute ein Überschreiten des Grenzwerts nur als Hinweis bewertet,
daß weitere Maßnahmen zur Reinigung der Transportbehälter ergriffen werden mußten. Die
Unternehmen gestanden aber auch ein, daß von ihnen die Bewertung der Vorfälle durch die
Öffentlichkeit völlig unterschätzt worden sei.
Unternehmen wollen
rückhaltlos aufklären
Umweltministerin Merkel kritisierte
scharf, daß die Unternehmen seit Jahren Meldungen an die Aufsichtsbehörden unterlassen
hatten, auch wenn diese dazu nicht verpflichtet waren- Die CDU-Politikerin erklärte, die
Affäre sei "ein schwerer Schlag für die Glaubwürdigkeit und Verläßlichkeit' der
Atomindustrie. Es werde die Unternehmen viel Mühe kosten, den Ruf wiederherzustellen. Der
Widerstand gegen CASTOR-Transporte werde in Deutschland durch die Vorfälle bestimmt nicht
geringer. Ähnlich äußerte sich auch Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU). Es gehe dabei
nicht um die juristische Frage einer Meldepflicht, sondern um das gesellschaftspolitische
Verantwortungsgefühl, sagte er am 6. Juni in Essen bei einem Festakt zur 100-Jahr-Feier
von RWE.
Die Unternehmen erklärten, nur eine rückhaltlos offene und schnelle Information könne
jetzt noch ihre mühsam erworbene Glaubwürdigkeit erhalten. Nach einer Umfrage des
Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Deutschen Welle sprachen sich Ende Mai 56
% der Bundesbürger gegen eine weitere Nutzung der Kernenergie aus, nur 37 % dafür.
Für die Wochenzeitung DIE ZEIT ist
die Affäre ein politischer, kein radiologischer Skandal. Selbst die atomkritische
Tageszeitung habe erklärt, daß für die Gesundheit von Menschen in der Nähe der
Transportbehälter mit den gefundenen Spitzenwerten solche Kontaminationen irrelevant
seien.
Straßentransport
abgebrannter Brennelemente in Frankreich
In Frankreich kein Thema

LKW-Transport von Castorbehälter
Die französische Atomaufsichtsbehörde DSIN (Direction de la Sürete des Installations
Nucleaires) mit Andre-Claude Lacoste an der Spitze hatte bereits um die Jahreswende
Hinweise auf kleinere radioaktive Verunreinigungen bei Transporten aus französischen
Kernkraftwerken zur Wiederaufarbeitungsanlage der COGEMA in La Hague (Normandie). Die
Überprüfungen ergaben, daß 1997 ein Drittel der Transporte erhöhte Werte aufwies,
obwohl die Behälter beim Verlassen der Kraftwerke keine Kontaminationen zeigten.
Im Zuge dieser Untersuchungen stellte sich heraus, daß auch einige Transporte aus
Deutschland und der Schweiz betroffen waren. Öffentlich wurde der Sachverhalt am 6. Mai
durch einen Bericht in der Zeitung "Liberation". Die französische
Umweltministerin Dominique Voynet (Grüne) stoppte daraufhin am 7. Mai alle Transporte bis
zur Klärung der Ursachen.
Anders als in
Deutschland spielte das Thema in den Medien aber nur kurze Zeit eine Rolle. Die Franzosen
gingen schnell wieder zur Tagesordnung über.
Natürliche
Radioaktivität:
Große Schwankungsbreite bei
Strahlung
Bei vielen Menschen erzeugt der
Begriff "Radioaktivität" Unbehagen. Die von radioaktiven Stoffen ausgesandte
ionisierende Strahlung wird häufig als bedrohlich empfunden, unabhängig davon, wie stark
sie ist und woher sie stammt. Vergessen wird dabei oft daß jeder Mensch auf der Erde
natürlicher ionisierender Strahlung ausgesetzt ist. Niemand kann sich ihr entziehen.
Ursache dafür sind Strahlenquellen, die in der Natur unabhängig vom Menschen existieren.
Hinweise auf ein vermehrtes Auftreten von Krankheiten, insbesondere von Krebs, durch
unterschiedliche natürliche Strahlenexpositionen gibt es jedoch nicht.

Ortsdosisleistung von radioaktiver Strahlung
Die natürliche Strahlenexposition setzt sich aus inneren und äußeren Komponenten
zusammen. Über die Atemluft und die Nahrung nimmt der Mensch seit jeher natürliche
radioaktive Stoffe in den Körper auf - vor allem das radioaktive Edeigas Radon oder die
natürlichen Radionuklide von Kalium und Thorium. Diese verursachen den Hauptanteil der
natürlichen Strahlung.
Die äußere Strahlenexposition macht
rund ein Drittel der gesamten natürlichen Strahlung aus. Sie beinhaltet etwa zur Hälfte
die kosmische Strahlung. Diese gelangt von der Sonne und aus den Tiefen des Weltalls zur
Erde und besteht im wesentlichen aus energiereichen Teilchen und aus Gammastrahlung.
Auf ihrem Weg durch die Lufthülle
wird die kosmische Strahlung teilweise absorbiert. Das bedeutet, daß die Intensität der
kosmischen Strahlung von der Höhenlage abhängt. Sie ist auf Meeresniveau am niedrigsten
und nimmt mit der Höhe eines Ortes zu. Auf der Zugspitze ist sie viermal höher als an
der Küste.
Ebenfalls zur äußeren
Strahlenexposition zahlt die terrestrische Strahlung. Ihre Ursache sind natürliche
radioaktive Stoffe und ihre Zerfallsprodukte, die in den Böden und Gesteinsschichten der
Erdkruste in unterschiedlichen Konzentrationen vorhanden sind. Das spiegelt sich in den
Werten der Ortsdosisleistung der terrestrischen Strahlung wider, gemessen in der Einheit
Mikrosievert pro Stunde (liSv/h).
Dabei treten große regionale
Unterschiede auf Während die Ortsdosisleistung in weiten Gebieten Brandenburgs,
Niedersachsens und im nordöstlichen Sachsen geringer als 0,03 pSv/h ist, beträgt sie
besonders in den Mittelgebirgen zwischen 0,06 und 0,08 pSv/hIn großen Teilen des
Fichtelgebirges, des Oberpfälzer Waldes und des Bayerischen Waldes sind die gemessenen
Werte etwa viermal so hoch wie in Brandenburg stellenweise liegen sie über 0,12 gSv/h.
Der Mittelwert der Ortsdosisleistung für Deutschland beträgt 0,055 pSv/h. bfs |
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