Stromthemen 12/97
OVG Schleswig-Holstein:
Klage gegen KKW Krümmel abgewiesen
| Das Obervenwaltungsgericht (OVG) von Schleswig-Holstein wies am 29.
Oktober zum zweitenmal eine Klage der niedersächsischen BUND-Vorsitzenden Renate Backhaus
zurück, die sich gegen die 1991 erteilte Genehmigung zur Verwendung neuartiger
Brennstäbe im Kernkraftwerk Krümmel richtete. Frau Backhaus hatte der Genehmigungsbehörde vorgeworfen, die damals beginnende Diskussion um eine mögliche Verursachung von Leukämie-Erkrankungen in der Elbmarsch durch das Kernkraffwerk nicht berücksichtigt zu haben. Das erste Urteil in dieser Angelegenheit hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht keinen Bestand und wurde zur Neuverhandlung an das OVG zurückverwiesen, weil dieses die Meinung vertreten hatte, daß die von der Klägerin monierten Aspekte nicht in die Sicherheitsüberprüfung miteinbezogen werden müßten. Die höchstinstanzliche Korrektur des Urteils bedeutete jedoch keineswegs eine inhaltliche Stellungnahme zugunsten der Kernkraffgegner, wie dies zunächst in den Medien dargestellt wurde. Das Oberverwaltungsgericht hatte deshalb schon im Vorfeld der jetzigen Entscheidung einen Antrag von Frau Backhaus auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage mit der Begründung abgelehnt, daß bei Beachtung der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts mit einer Niederlage der Klägerin im Hauptverfahren zu rechnen sei. |