Grüne begrüßt
Bundesverfassungsgerichtsurteil zu Castorprotesten
Die grüne Landtagsabgeordnete Miriam Staudte begrüßt das heute vom
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gesprochene Urteil zu Castorprotesten.
Karlsruhe hatte beschlossen, das das Verfahren zur Kostenbeteiligung eines
Castor-Gegners an seiner eigenen Ingewahrsamnahme an das Lüneburger
Verwaltungsgericht zurück überwiesen wird. Ein Castor-Gegner hatte dagegen
geklagt, dass er bei Protesten im Jahr 2001 mit 108 DM selbst für die Kosten
seiner Ingewahrsamnahme und der Personalienfeststellung aufkommen musste.
"Nun ist höchstrichterlich festgestellt, dass bei einer solchen
Kostenheranziehung das Verwaltungsgericht in der Pflicht steht, zunächst zu
überprüfen, ob die Ingewahrsamnahme überhaupt rechtmäßig war," so Staudte.
Es könne nach einer Gewahrsamnahme nicht verlangt werden, dass der
Betroffene zunächst selbst beim jeweiligen Amtsgericht die Rechtmäßigkeit
überprüfen läßt, unabhängig davon, ob überhaupt ein Kostenbescheid ergeht.
"Die Heranziehung zu diesen Kosten bei Castorprotesten halte ich politisch
gesehen sowieso für sehr fragwürdig. Hätte Massenproteste die Einlagerung in
die Asse verhindert, hätte der Steuerzahler heute, was die Sanierung angeht,
ein Milliardenproblem weniger. Vielleicht ersparen die Castorproteste
künftigen Generationen auch ein riesiges ökologisches und finanzielles
Desaster."
Miriam Staudte
Bündnis´90/Die Grünen
Mitglied des Landtags |