Pressemitteilung des Komitee für Grundrechte und Demokratie
vom 26.10.2010
| Mit Datum vom 23.Oktober 2010 hat die Polizeidirektion Lüneburg eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der
sie Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge für den Zeitraum vom
6.11.2010, 00.00 Uhr, bis zum 16.11.2010, 24 Uhr, innerhalb eines für den
Castor-Transport bestimmten Korridors untersagt. Schon für Samstag, 6.11.2010, sind
unangemeldete Versammlungen verboten, ab Sonntag, 7.11.2010, sind alle öffentlichen
Versammlungen in diesem Korridor verboten. Die Verbote treten außer Kraft, sobald
der Castor-Transport vollständig in das umzäunte Gelände des Zwischenlagers eingefahren
ist. Mit dieser Allgemeinverfügung missachtet die Polizeidirektion Lüneburg, die sich mit Verfügung vom 6.10.2010 erst zur zuständigen Versammlungsbehörde erklärt hat, die Grundrechte der Bürger und Bürgerinnen massiv. Auch eine nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erteilte Genehmigung eines Transportes rechtfertigt nicht die Aushebelung der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Richtig stellt die Polizeidirektion in der Einleitung fest, dass die Behörden grundsätzlich die Pflicht haben, Versammlungen zu schützen. Sie tut dies aber, um daraufhin zu begründen, warum in diesem Falle die Grundrechte außer Kraft zu setzen sind. Eigentumsrechte der Betreiber auf einen störungsfreien Transport sollen hier die Grundrechte aushebeln. Zwar wird das Bundesverfassungsgericht zitiert, das sich immer wieder schützend vor das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gestellt hat, aber daraus werden die falschen Konsequenzen gezogen. Im sogenannten Brokdorf-Beschluss von 1985 hat das Verfassungsgericht unmissverständlich festgehalten, dass Versammlungen ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie enthalten, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren. Es stellte fest, dass für die friedlichen Teilnehmer der von der Verfassung jedem Staatsbürger garantierte Schutz der Versammlungsfreiheit auch dann erhalten (bleibt), wenn mit Ausschreitungen durch einzelne oder eine Minderheit zu rechnen ist. Statt dieser Rechtsprechung zu folgen und zumindest tatsächliche Anhaltspunkte auf
einen insgesamt unfriedlichen Verlauf aufzuführen, zählt die Behörde in ihrer
27-seitigen Verfügung eine Unmenge von Vorfällen auf, die sich im Verlauf der letzten 15
Jahre ereignet haben. Zur Begründung eines Versammlungsverbotes eignen sie sich samt und
sonders nicht. Dieser Abschnitt endet mit der Feststellung: Insgesamt ist deshalb zu erwarten, dass die Proteste und verschiedenen Aktionen nicht nur von einer kleinen Gruppe getragen werden, sondern auch von einer bundesweiten Protestszene. (2) Im Kapitel Bisherige Erfahrungen werden auf knapp acht Seiten diverse Ereignisse aufgeführt, die in den Kontext der Anti-Atom-Proteste gestellt werden und sich seit dem Jahr 2002 ereignet haben. Es haben diverse Sitz- und Stehblockaden stattgefunden; 2008 beteiligten sich daran sogar Bundestagsabgeordnete. Diese Blockade dauerte zwei Tage, andere dauerten bis spät in die Nacht. Einsatzfahrzeuge wurden mit Wollknäueln eingesponnen. Auch Ankettaktionen wurden mehrfach erfolgreich betrieben. Obwohl im Herbst 2007 kein Castor-Transport statt fand, kam es am 08.11.2007 zu einer Schülerdemonstration in Lüchow. Teilweise soll es am Rande solcher Aktionen zum Abschießen von Feuerwerkskörpern, zu vereinzelten Steinwürfen, zum Anbringen von Schienenhemmschuhen gekommen sein. Nicht erwähnt wird, wie oft die Polizei im Verlauf dieser Jahre unverhältnismäßig und rechtswidrig Gewalt angewendet hat. Beispielsweise war die Einkesselung eines ganzen Dorfes an der Straßentransportstrecke 2003 rechtswidrig wie zahlreiche andere Einkesselungen auch. Die Gewahrsamnahme ganzer Gruppen von Demonstrierenden so etwa auch die Festnahme zweier Demonstrationsbeobachter des Komitee für Grundrechte und Demokratie im Jahr 2001 - war rechtswidrig und muss zu Schadenersatz führen. In den Berichten des Komitee für Grundrechte und Demokratie über die Erfahrungen bei den Demonstrationsbeobachtungen lassen sich viele Berichte über unverhältnismäßige Gewaltanwendung und über rechtswidrige Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nachlesen. (3) Im Kapitel Gewaltbereitschaft gesteht die Versammlungsbehörde zwar zu, dass diese wie auch die Aggressivität insgesamt quantitativ abgenommen hätten, um im nächsten Schritt zu postulieren, dass jedoch eine gesteigerte Gewaltbereitschaft zumindest gegen Sachen seit 2008 entstanden sei. Diese wird dann abgeleitet aus diversen (angeblichen) Versuchen seit 2003, Straße oder Bahnstrecke zu unterspülen, aus einzelnen Brandanschlägen auf bahntechnische Einrichtungen, die nicht im Kontext von Versammlungen standen, aus Beschädigungen der Umzäunung des Erkundungsbergwerks und ähnlichen Ereignissen. Dieses Postulat wird dann jedoch aktuell aus dem Aufruf Castor schottern abgeleitet. Atomkraftgegner haben aufgerufen, massenweise Schottersteine aus dem Bahngleis zu entfernen, das zwischen Lüneburg und Dannenberg nur für den Castortransport genutzt wird. Diese Aktion Zivilen Ungehorsams betont explizit, dass keine Gewalt angewendet werden soll und die Polizei nicht angegriffen wird. Wiederum wird in der Allgemeinverfügung die Gefährdung eher daraus abgeleitet, dass schon 200 Gruppen und 652 Einzelpersonen diese Kampagne unterzeichnet haben (inzwischen sind es 243 Gruppen und 1.105 Einzelpersonen), dabei auch Bundestags- und Landtagsabgeordnete, Gewerkschafter, Künstler und Professoren sind und der Aufruf auch in der Presse verbreitet wird. Zur Frage der Strafbarkeit solcher Blockaden und Aufrufe sei daran erinnert, dass auch gegen die Aufrufer einer Blockade gegen eine NPD-Demonstration in Berlin unter anderem Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse - zunächst ermittelt wurde, dann die Verfahren aber eingestellt wurden. Weil es also in der Vergangenheit Versuche gab, Castor-Transporte zu behindern, und
weil auch manchmal vollmundig von dem Ziel einer Verhinderung gesprochen wird, meint diese
Polizeibehörde einfach, Grundrechte außer Kraft setzen zu dürfen. Die Tatsache, dass
viele Bürger und Bürgerinnen der Politik der Regierung widersprechen und bereit sind,
für ihre Meinung auf die Straße zu gehen, ist jedoch gerade kein Grund, die
Versammlungsfreiheit auszuhebeln. Grundrechte gelten nicht nur solange, wie sie nicht in
Anspruch genommen werden. gez. Elke Steven http://www.grundrechtekomitee.de/node/364 Elke Steven |
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