Hannover, 26.8.2005

PRESSEMITTEILUNG
der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju)

Durchsuchung und Beschlagnahme-Aktion bei  „anti atom aktuell“ Angriff auf Pressefreiheit

Als Akt der Zensur und als schwer wiegenden Angriff auf die Pressefreiheit
verurteilt die dju die jüngste Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion der
Staatsanwaltschaft Lüneburg in den Redaktionsräumen der Zeitschrift
„anti atom aktuell“ (aaa). Die Journalistengewerkschaft fordert die
niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) und den
Ministerpräsidenten des Landes, Christian Wulff (CDU) auf, dem rechtsstaats-
widrigen Treiben staatlicher Organe ein Ende zu setzen , die beschlagnahmten
Unterlagen unverzüglich zurückzugeben und den angerichteten Schaden –
soweit überhaupt noch möglich – wieder gut zu machen. Die deutschen
Verlegerverbände fordert die dju auf, sich dem Protest anzuschließen und auf
politische und gesetzliche Vorkehrungen zu drängen, die vergleichbare Übergriffe
künftig ausschließen.

Der Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg ließ am 11. August mit Genehmigung eines
Amtsrichters die Redaktionsräume von aaa im Kreis Lüchow-Dannenberg durch-
suchen . Dabei wurden umfangreiche redaktionelle Unterlagen und Datenspeicher
beschlagnahmt. Anlass für die Aktion war der Verdacht, ein Mitglied der Redaktion
könnte auf einer von ihm persönlich und unabhängig von aaa verantworteten
Internet-Seite einen Aufruf zum Diebstahl veröffentlicht haben.

Die Bewertung:

Die Aktion der Justizbehörden ist offenkundig und weit vom Gebot der Verhältnis-
mäßigkeit entfernt: Da die Identität des Beschuldigten fest stand, der inkriminierte
Text zugänglich und der mögliche Straftatbestand weit von einem Verbrechen
oder einer staatsgefährdenden Verschwörung entfernt ist, bedurfte es der Justiz-
Aktion nicht.

Da sich die Aktion gegen eine Redaktion richtete, wiegt die Unverhältnismäßigkeit
des Eingriffs besonders schwer: Durchsuchung und Beschlagnahme brechen ohne
Not in das Redaktionsgeheimnis ein. Wie schon in früheren vergleichbaren Fällen
kann der angebliche strafrechtliche Anlass für die Durchsuchung nur als Vorwand
für eine Ausforschung des Redaktionsgeheimnisses verstanden werden. Damit
wird jedoch der Vertrauensschutz von Informanten gegenüber der Presse und
zugleich der grundgesetzlich garantierte Schutz der Presse vor staatlicher
Gängelung und Willkür zerstört.

Die dju warnt ausdrücklich davor, den Vorgang wegen des geringen publizistischen
Marktgewichts des betroffenen Presseorgans zu unterschätzen. Es gilt nach wie vor:
Die Pressefreiheit existiert entweder ungeteilt oder sie existiert nicht. Wer Rechte
der anderen nicht verteidigt, setzt die eigenen aufs Spiel. Nicht nur die SPIEGEL-
Affäre hat gelehrt, dass die Pressefreiheit ein latent gefährdeter Pfeiler der
Demokratie ist. Er bedarf unter dem Motto „Wehret den Anfängen“ der stets
aufmerksamen Verteidigung .

Manfred Protze (dju-Sprecher)
mobil: 0171-3148857

Bearbeitet am: 28.08.2005/ad


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