Pressemitteilung des Regierungs Präsidium Lüneburg
vom 25.10.2003
Hinweis der Castor-Nix-Da Redaktion:
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| rp Lüneburg. Die Bezirksregierung Lüneburg sieht sich
angesichts zu erwartender unfriedlicher Aktionen vor und während des bevorstehenden
Castor-Transportes gezwungen, das Versammlungsrecht im Transportkorridor einzuschränken.
So sollen Störerinnen und Störer von vornherein von der Strecke ferngehalten werden.
"Die Versammlungsbehörde hat die Pflicht zu verhindern, dass der Transport der
Castorbehälter mit hochradioaktiven Abfällen wegen rechtswidriger oder strafbarer
Handlungen abgebrochen werden muss", erklärte Regierungsvizepräsident Bernd
Hufenreuter am Freitag in Lüneburg. Versammlungen sind nur innerhalb eines schmalen Transportkorridors untersagt. Neben Aktionen an der Gleisstrecke soll es auch anlässlich des bevorstehenden Castor-Transportes zu langfristigen Sitzblockaden auf der Straßenstrecke nach Gorleben kommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Hinblick auf den Castor-Transport im März 2001 festgestellt, dass die begrenzte Einschränkung des Versammlungsrechts bei entsprechender Gefahrenprognose verhältnismäßig war. Die Bezirksregierung geht aufgrund aktueller Erkenntnisse auch bei diesem Transport davon aus, dass erhebliche Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit im Transportraum zu erwarten sind. Neben der Bahnstrecke Lüneburg - Dannenberg umfasst die Verfügung die Straßentransportstrecke von Dannenberg nach Gorleben über Gusborn sowie die Nebenstrecke über Quickborn. Betroffen ist der Bereich 50 Meter beiderseits von Straße und Schiene, der Bereich des Lüneburger Bahnhofs nebst Zufahrten sowie ein Areal von ca. 500 Metern im Umkreis von Umladestation und Zwischenlager. Angemeldete Demonstrationen werden ab der Zeit vom 10. November, nicht angemeldete ab dem 8. November des Jahres bis zum Transportende untersagt. Die Bezirksregierung sieht in der Verfügung ein notwendiges und angemessenes Mittel, um die Rechtsordnung einerseits zu wahren, andererseits der Protestbewegung Raum für ihre Interessen zu bieten. Veröffentlicht wird die Allgemeinverfügung am Samstag in den regionalen Zeitungen der Region. |
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