Pressemitteilung aus dem anwaltlichen Notdienst Gorleben/Neu Tramm vom vom 14.11.2002
| Die Verhältnisse in der Gefangenensammelstelle Neu Tramm
sind trotz der Proteste
des Republikanischen Anwaltsvereines im Vorfeld und entgegen der
Absprachen der
Leitung der Gefangenensammelstelle mit dem anwaltlichen Notdienst nach wie
vor
haarsträubend:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beklagen auch bei diesem Castor-Transport, daß die Polizei die gesetzlichen Vorschriften und Verfassungsgrundsätze zur Freiheit der Person (Art. 104 Grundgesetz, §§ 19 Abs. 1, 20 und 21 NGefAG) mutwillig mißachtet. Die gesetzlich vorgeschriebene „unverzügliche" Herbeiführung der richterlichen Entscheidung wird von der Polizei mutwillig verzögert. Vom Gericht gesetzte Fristen – nach Anträgen auf richterliche Entscheidungen seitens der Betroffenen über ihre Anwälte – werden von der Polizei schlicht ignoriert. Bei Nachfragen und Kontrollen in den „Büros" der zuständigen Polizisten konnte auch das Gericht sich überzeugen, daß die Sachbearbeitung gezielt chaotisch gestaltet wird. Nur fünf Computer in einem Raum sind für die „Bearbeitung" der Festgenommenen (bisher sind mindestens 267 Personen festgehalten) und die Anlage der dem Gericht vorzulegenden Begründung der Freiheitsentziehung vorgesehen, um jeden Computer stehen fünf Polizisten und produzieren Chaos. Um ca. 10.30 Uhr wurden die ersten jetzt noch anwesenden Gefangenen festgenommen, zwischen 16.00 und 22.00 Uhr stellten Anwälte 47 Anträge auf richterliche Überprüfung (zu weiteren Gefangenen wurde trotz Anforderung der Zugang der Anwälte verhindert). Von diesen Anträgen waren bis 22.00 Uhr erst fünf „abgearbeitetet" durch Übergabe der Aktenvorgänge von der Polizei an das Gericht und Vorführung beim Richter! Auch anwesende Richter bestätigten eine „flagrante Verletzung des Unverzüglichkeitsgebotes". Offensichtlich spekulierte die Polizei auf den Dienstschluß des Gerichtes, der gegen 21.00 oder 22.00 Uhr vorgesehen war – noch ist das Gericht allerdings – anders als in den Vorjahren – vor Ort tätig. Die Richter haben angekündigt, bis 24.00 Uhr Dienst zu tun. Gefangene werden drangsaliert durch menschenunwürdige Unterbringung – sie werden nach Festnahmen zwischen 11 und 14 Uhr bis in den späten Abend in den Gefangenenbussen „geparkt". 7 Personen wurden mehr als 4 Stunden in einer Viererzelle im Gefangenentransporter (ca. 1,5 m²) verwahrt. Trotz Kenntnis der Geburtsdaten seit der Festnahme werden auch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende in den engen Transportzellen eingesperrt und „zwischengelagert". Manche – auch Erwachsene – drehen in der Enge und Ungewißheit durch – dennoch wird diese Mißhandlung über Stunden von der Polizei aufrechterhalten. Besonders schwer haben es die Betroffenen aus dem Kessel in Hitzacker, in dem sich viele Schülerinnen und Schüler befanden. Diesen war zunächst zugesichert worden, sie würden freigelassen werden, sobald der Castorzug Dannenberg erreicht habe – dieses Versprechen wurde nicht eingehalten. Stattdessen mußten sie stundenlang im Kessel verringen, danach mehrere Stunden in den Transportern in der GESA warten. Rechtsanwälte bekommen trotz anderslautender Zusagen im Vorfeld keinen freien Zugang zu den Gefangenen in den Bussen und Zellen, häufig geäußerte Verlangen der Gefangenen nach den vor Ort anwesenden Rechtsanwälten werden gegen Recht und Gesetz mißachtet. Erst nach massiven Beschwerden und Nachfragen der Pastorinnen und Pastoren sowie der Presse werden nunmehr nach und nach Jugendliche und Heranwachsende dem Richter zugeführt und anschließend freigelassen, einige auch ohne Vorführung beim Richter. Bisher wurde nicht eine einzige polizeiliche Freiheitsentziehung vom Richter bestätigt. Wir fordern die Verantwortlichen auf: Diese Schikanen gegen friedliche Bürgerproteste müssen ein Ende haben – sie sind eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig. Kontakt Tel.: 05861-98 64 97; Fax: 05841-97 94 40 |
Bearbeitet am: 14.11.2002/ad