| wis. NECKARWESTHEIM, Kreis Heilbronn. Wegen einer
Strafanzeige der Umweltschutzorganisation Greenpeace hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn
jetzt Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckar (GKN)
in Neckarwestheim aufgenommen. Der Vorwurf lautet auf Körperverletzung zum Nachteil von
Polizeibeamten und fahrlässigen Umgang mit radioaktiven Stoffen. Es ist bereits die
zweite Anzeige im Zusammenhang mit kontaminierten Atommüll-Transporten: Wie berichtet,
hat Greenpeace die gleichen Anschuldigungen schon vorige Woche gegen die Betreiber des
nordbadischen Kernkraftwerks Philippsburg erhoben. Nachdem die radioaktive Verseuchung
zahlreicher Transportcontainer für Atommüll vor Wochen durch die Medien bekannt-
geworden ist, hatte die Staatsanwaltschaft Heilbronn von sich aus Vorermittlungen gegen
das GKN betrieben. Jetzt ist das Stadium offizieller Ermittlungen erreicht, wie die
Behörde bestätigt. Schnelle Erfolge werden jedoch nicht erwartet: Es sei ¸¸ein sehr
schwieriger Komplex'', sagte ein Sprecher der Heilbronner Staatsanwaltschaft gestern auf
Anfrage.
Nach Paragraph 328 des Strafgesetzbuchs wird ein ¸¸fahrlässiger'' Umgang mit
Kernbrennstoffen mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Vom GKN
wird die Tatsache
überschrittener Kontaminations-Grenzwerte an etlichen Transportbehältern nicht
bestritten. Allerdings beteuern der kaufmännische Geschäftsführer Hans Wiedemann und
sein Pressesprecher Uwe Mundt nach wie vor, daß ¸¸alle Gesetze und Regeln eingehalten''
worden seien. Man sei sich deshalb auch ¸¸keiner Schuld bewußt''.
Für den studierten Rechtswissenschaftler Wiedemann sind Kontaminationen an Transport-
behältern über dem zugelassenen Grenzwert von vier Becquerel ¸¸nicht
außergewöhnlich'' oder gar gefährlich. Nach seinen Angaben gibt es auch keine
Meldevorschriften für die Strahlenschutz-Experten des GKN, wenn sie derartige
Verseuchungen an Transportbehältern feststellen. In diesen Fällen sei lediglich eine
¸¸baldmögliche Reinigung''vorge-
schrieben: ¸¸Wenn eine Überschreitung festgestellt wird, dann wird geputzt.''
Wiedemann beteuert, daß er selbst bis vor wenigen Wochen nichts von Grenzwertüber-
schreitungen gewußt habe. ¸¸Wir wußten es in der Führungsebene nicht, mußten es aber
auch
nicht wissen'', sagte der schon seit 1971 amtierende GKN-Geschäftsführer in einem
Gespräch mit der ¸¸Stuttgarter Zeitung''. Nach Angaben des GKN-Pressesprechers Uwe
Mundt müssen die Strahlenschützer des Werkes von ihnen festgestellte Kontaminationen nur
¸¸wegmachen, aber nicht melden''. Die registrierten Werte würden dann lediglich in ein
Protokoll eingetragen und zu den Akten gelegt. Inzwischen weiß sogar die
Geschäftsführung des Kernkraftwerks, daß in diesen Akten allein seit 1993 mindestens
acht Fälle von überhöhter Kontamination verborgen waren: Fünf verseuchte Behälter
kamen aus Frankreich in Neckarwestheim an, drei aus Neckarwestheim hatten bei ihrer
Ankunft in Frankreich den Grenzwert überschritten. Jetzt sollen sowohl in Frankreich als
auch in Neckarwestheim die Unterlagen bis zu den
ersten Transporten im Jahr 1978 geprüft werden. Im GKN wird erwartet, daß dabei
¸¸weitere kontaminierte Behälter'' entdeckt werden.
Jetzt muß die Staatsanwaltschaft prüfen, ob bei den innerbetrieblichen Vorgängen
Gesetze verletzt wurden. Sollte das der Fall gewesen sein, müssen die
¸¸Verantwortlichen'' dingfest gemacht werden. Dabei kann es sich nach Angaben der
Staatsanwaltschaft sowohl um einfache Techniker als auch um Führungskräfte der
Betreibergesellschaft handeln. Geschäftsführer Wiedemann, der im Jahr 2000 pensionsreif
wird, sieht vorerst keinen Anlaß zu personellen
Konsequenzen.
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