
vom 25.03.2007
BfS: UF6 ist kein BrennstoffPlatenlaase (bvo). Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) behandelt den Export von abgereichertem UF6 aus Gronau nach Russland als nicht genehmigungspflichtig", da nach geltender Rechtsauffassung abgereichertes Uran - im Gegensatz z.B. zu abgebrannten Brennelementen - grundsätzlich kein in AKWs verwendbarer Kernbrennstoff ist. Die Urenco-Gruppe bezeichnet die Exporte als sinnvolles und notwendiges Recycling" eines Wertstoffes", der diesen der Weiterverwendung in Reaktoren zuführen soll. (Quelle: Interview mit Urenco-Geschäftsführer Ohnemus, Westfälische Nachrichten, Nov. 2006). Von einem Kreislauf kann jedoch laut Ecodefense angesichts des äußerst geringen Anteils wiederangereicherten Urans kaum gesprochen werden. Urenco hat die tatsächliche Rückführung des exportierten Materials bisher nie belegen können. Was mit dem in Russland verbleibenden Material geschieht, ist unklar. Eine Rücknahmeverpflichtung der Urenco gäbe es nicht. |
Bearbeitet am: 25.03.2007/tv