
vom 11.09.2002
Castor-Transporte illegal?
Experten nahmen Stellung auf Veranstaltung der Bürgerinitiative
BI-Diskussionsveranstaltung mit W. Neumann/BfS sagte Teilnahme ab
![]() Wenn Sie auf das Bild klicken wird Ihnen das Orginal (146 KB angezeigt) Quelle: BfS Broschüre "Radioaktiver Frachten unterwegs" Änderungen: BI Anfang Novembers steht erneut ein CASTOR-Transport aus derfranzösischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague ins GorlebenerZwischenlager an. Diesmal sollen gleich zwölf Behälter wieder untermassivem Polizeischutz per Bahn und Straße hergeschafft werden. Daß es auch in diesem Jahr massiven Protest geben wird, steht außer Frage. Die BI Lüchow-Dannenberg hat am Freitag Abend in einer Veranstaltung im vollgesetzten Gasthaus Alte Post in Dannenberg die Rechtmäßigkeit der Transporte auf den Prüfstand gestellt. Fazit: Die Transporte entbehren in verschiedener Hinsicht den von der Atomindustrie teils selbst formulierten und den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften für Transport und Zwischenlagerung. Erneut wird die juristischen Auseinandersetzung eingeleitet werden müssen, um dem Druck der Straße zusätzlich durch Verwaltungs- und strafrechtliche Klagen per Gericht zu verstärken. Durch einen Beitrag in der ARD-Sendung plusminus, der auf der Veranstaltung gezeigt wurde, war vor sechs Wochen aufgedeckt worden, dass Falschberechnungen bei einem möglichen Absturz auch der bisher eingelagerten CASTOR-Behälter beim Abladen im Gorlebener Zwischenlager die Gefahr des Berstens nicht richtig eingeschätzt hatte. Eine Bestätigung oder ein Dementi des Bfs zu dem Fernsehbeitrag liegt bisher nicht vor. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat aber möglicherweise aufgrund ähnlicher Erkenntnisse - bereits im Januar Änderungen beim Handling in der Gorlebener Halle ins Betriebshandbuch schreiben lassen, so dass nunmehr die Behälter nicht mehr als 25 cm angehoben werden dürfen, und ansonsten beim Abladen durch Holzstoßdämpfer auf dem Betonboden geschützt sein müssen. Das ist nicht das einzige Manko bei den CASTOR-Behältern. Wie der Experte für Sicherheitsbehälter Friedhelm H. Timpert von der Fa. STM GmbH, nach eigenem Bekunden kein Atomkraftgegner, in einem Vortrag darstellte, sind auch andere Vorschriften für die sogenannten Typ-B Transport- und Lagerbehälter nicht eingehalten. Gemäß Anforderungen der Internationalen Atomenergiekommission müsse nachgewiesen werden, dass die Behälter auch härteste Belastungen ohne Beschädigungen aushalten. Dazu seien Falltests an Modellen und ähnlichen Behältern vorgenommen worden, und die Ergebnisse per Rechenmodell auf die aktuell eingesetzten Behälter übertragen worden. Es hat lediglich einen echten Falltest aus 9 m Absturzhöhe mit einem Originalbehälter gegeben, wie selbst das BfS bemängelt. Bei diesem Versuch prallte der CASTOR allerdings nicht, wie gefordert, auf ein unnachgiebiges Fundament, sondern auf eine mit Bohlen ausgelegte Fläche, wie auf dem Foto vom Versuch unschwer zu erkennen ist. Bei allen Versuchen waren Stoßdämpfer am Kopf und Fuß der Behälter berücksichtigt, da sonst die Integrität der Behälter nicht zu gewährleisten war Stoßdämpfer, die die zu sichernden Stellen vollständig umschließen müssen. Damit würden allerdings die Tragzapfen, auf denen die Behälter auf den Transportfahrzeugen aufliegen, bzw. an denen sie beim Beladen angehoben werden müssen, nicht mehr zu nutzen. Ergo: Man schnitt die Stoß-dämpfenden, aber störenden Teile an den Seiten im Bereich der Tragzapfen einfach ab, da sie sonst nicht mehr angehoben werden könnten. Aus Stoßdämpfern wurden gemäß Timpert lediglich Tranportvorbauten, und damit entsprechen die CASTOREN nicht mehr der atomrechtlichen Zulassung als Typ-B Behälter, wie es im Zulassungsschein des BfS gefordert ist. Heinrich Messerschmidt von der Fachgruppe Radioaktivität der BI leitet daraus eine Straftag gemäß § 328 Abs. 1 Ziff. a Strafgesetzbuch ab, der bei einem unerlaubten Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Gütern Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren für denjenigen vorsieht, der unter grober Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten u.a. gefährliche Güter befördert, versendet (...) und dadurch die Gesundheit eines anderen gefährdet; auch der Versuch ist strafbar. Das sei wegen der fehlerhaften Transportvorbauten bei allen Transporten der Fall gewesen, wie aus Fotos des Bundesgrenzschutzes ersichtlich sei. Entsprechende Strafanzeigen bei der Lüneburger Staatsanwaltschaft seien bislang allerdings abgewiesen worden, man werde wohl letztendlich ein Klageerzwingungsverfahren einleiten müssen. Eine absurde Situation: Bei den bisher eingelagerten 19 Behältern schützten mehr als 20.000 Beamte offenkundig Straftaten, so Messerschmidt. Einen weiteren Aspekt beleuchtet Wolfgang Neumann von der Gruppe Ökologie, der ein Gutachten referierte, das der BUND in Auftrag gegeben hatte. Dabei ging es in Zusammenhang mit den Terroranschlägen des 11. September um die Frage, welche Auswirkungen gezielte Angriffe auf CASTOR-Behälter mit einer Panzerfaust, oder ein gezielter Flugzeugabsturz mit einem vollgetankten Passagierflugzeug auf ein Zwischenlager haben würde. Ein Szenario, das nunmehr nicht mehr lediglich als Restrisiko einzuschätzen sei. Gemäß Neumann würde bei einem Beschuß eines CASTOR-Behälters mit einer modernen Panzerfaust mindestens 0,5 Prozent des Aktivitätspotential freigesetzt. Davon würden 90 Prozent sich in der näheren Umgebung niederschlagen, und etwa 10 Prozent sich als Wolke über mehrer Kilometer weiter verteilen. Menschen würde damit in direkter Nähe einer Strahlendosis von mehr als 200 mSievert / Stunde ausgesetzt; eine Umsiedlung wäre zwingend erforderlich, auch im 10 bis 12-km-Bereich wären weitreichende Konsequenzen, wie Anbau- und Essverbote von Obst und Gemüse die Folge. Ähnliches gelte für einen Flugzeugabsturz auf ein Zwischenlager, hier wäre mit Umsiedlungen im etwa gleichen Radius zu rechnen. Die bisher genehmigten Zwischenlager sind gegen solche Attacken nicht ausgelegt. Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit bewertete die neuen Fakten so, dass auch nach seiner Einschätzung die bisherigen Einlagerungs- und Transportgenehmigungen damit nicht mehr gültig sind. Für die Umweltschutzorganisation Greenpeace ist er bereits tätig geworden, und geht gegen die Aufbewahrungsgenehmigungen der Atommüll-Lager Ahaus und Gorleben verwaltungsrechtlich vor. Neben der Möglichkeit den strafrechtlichen Weg weiter zu beschreiten, könnte zusätzlich auch erwogen werden, per einstweiliger Verfügung die Einhaltung der Vorschriften der Transportgenehmigungen durchzusetzen, was wegen der von Timpert dargestellten eklatanten Fehlkonstruktion der CASTOR-Behälter technisch nicht möglich sei. Die BI Umweltschutz zieht ein Resümee der doch recht langen Veranstaltung, die aber von allen Teilnehmern bis zum Ende konzentriert verfolgt wurde: Wir sind immer wieder erschreckt, wie leichtfertig Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden Leben und Gesundheit der Bevölkerung im Interesse der Atomindustrie aufs Spiel setzen, so der Pressesprecher der BI am Sonntag. Das zeige sich auch daran, dass es in Lüchow-Dannenberg noch nicht einmal einen Katastrophenschutzplan für einen atomaren Störfall gäbe, wie Udo Jentzsch vom Ausschuß Atomanlagen und Katastrophenschutz des Landkreises Lüchow-Dannenberg darlegte. Hier wurde erneut deutlich, wie mit zweierlei Maß gemessen wird, so die BI. Einerseits scheren sich die Behörden und Staatsanwalt in keiner Weise um die strafbewehrten Transporte und rechtswidrigen Einlagerungsgenehmigungen. Andererseits wird für den nächsten Transport massiv die Polizeimacht aufgerüstet, werden neue feste Unterkünfte für die nächsten zehn Jahre gebaut. Für den Zwölferpack dann im November werden im gesamten Landkreis erneut die Grundrechte dem Atomstaat geopfert. Doch man werde sich weiter querstellen: Wir werden immer wieder Druck ausüben, über die Gerichte, die Öffentlichkeit, und letztendlich auch den Druck der Straße. Dieter Metk |
Bearbeitet am: 13.09.2002/ad