vom 16.Februar.2000
Fortführung des Biss-Prozesses wäre wenig sinnvoll gewesen
| Dannenberg.(tv). Auf die Frage des Verteidigers, ob der
Polizeibeamte E., der als Zeuge in der Hauptverhandlung gegen den Atomkraftgegener
Hans-Erich Sauerteig (GA berichtete) aussagte, einen Bericht verfasst habe, war er sich
zunächst sicher, dass dieser mit der Geschäftspost an die Lüchower Polizei
gesandt wurde. Doch dieser Bericht liegt den Gerichtsakten nicht bei. Der Vorgang
muß aufgeklärt werden, forderte die Staatsanwaltschaft aufgrund dieser
Ungereimtheit. Das Gericht will dies jedoch erst bis zum nächsten Verhandlungstermin
aufklären. Auf mehrmaliges Nachfragen durch Richter Dr. Andreas Göken, ob der Zeuge
wirklich einen Bericht verfasst habe, legte er sich nur auf die Aussage ich meine,
dass ich einen Bericht geschrieben habe fest. Von der Lüchower Polizei war auf
Anfrage des Generalanzeigers zu erfahren, dass kein entsprechender Bericht vorliege. Es
stellt sich die Frage, wenn dieser von E. nicht verfasst worden ist, warum dies
nicht geschah, obwohl der Zeuge unmittelbar mit dem geschädigten K. am Tag der Festnahme
zusammenarbeitete. In der achtstündigen Verhandlung konnte bisher nicht geklärt werden, wie der Angeklagte Sauerteig und der bei dessen Festnahme beteiligte Polizeibeamte Ralf K. zu Boden gingen. Ob der Atomkraftgegner wirklich den Beamten in den rechten Daumen biss, konnte auch der Polizeiarzt, der K. als erstes medizinisch versorgte, nicht klar sagen. Die Wunde sei eine Riß/Biss-Wunde gewesen. Genauer könne er das nicht differenzieren. Die von der Verteidigung als ungerechtfertigte Untersuchung des Beamten auf eventuelle HIV oder Hepatitis Infektion, bezeichnete der Mediziner als profilaktische Maßnahme. K. wies darauf hin, dass er aufgrund der Unwissenheit über eine Infektion, familiäre Schwierigkeiten hatte. Verteidiger Magsam will nun einen Beweisantrag stellen. Es soll ein zahnmedizinischer Gutachter gehört werden, der beweisen soll, dass die Wunde am Daumen von K. nicht von einem Biss stammen könne, da der Spurenverlauf eines Bisses anders wäre, als der im Attest festgestellte. Ein weiterer Polizist und ein Wachmann des Erkundungsbergwerkes erklärten, den Angeklagten beim Zerschneiden der juristischen Maschendrahtzaunes am Berwerksgelände beobachtet zu haben. Sauerteigs Anwalt Dieter Magsam stellte im Laufe des Prozesses einen Antrag zur Klärung des Umstandes, wie mehere Polizeizeugen im Vorfeld der Hauptverhandlung Einsicht in ihre Vernehmungsprotokolle haben konnten, die Bestandteil der Prozessakten seien. Es sei für Zeugen unzulässig, Akteneinsicht zu nehmen. Die betreffenden Beamten bestätigten jedoch das Lesen ihrer Protokolle. Magsam erklärte, dass es Anhaltspunkte für eine gezielte Vorbereitung der Zeugen gäbe. Der Antrag wurde vom Gericht als unbegründet abgelehnt. Zum Ende des Verhandlungstages trat Kerstin R. als erste Zeugin auf, die den Ablauf der Festnahme beobachtet habe. Ihre Aussagen widersprachen in vielen Punkten der bisher gemachten. Demnach waren mehrere Beamte direkt mit der Festnahme beschäftig. Außerdem habe der Angkagte sich nicht gewehrt, da er damit beschäftigt gewesen sei, seine Brille in dem Tumult vor Schäden zu schützen. Am letzten Verhandlungstag dann nahm der Prozess eine völlig andere Wendung . Nachdem in zwei Verhandlungstagen mehrere polizeizeugen, ein Fotograf und eine Demonstrantin gehört wurden und für diesen Verhandlungstag weitere Zeugen vernommen werden sollten, verschiedene Videodokumentationen gezeigt und eine Ortsbesichtigung am Erkundungsberwerk anstand, kündigte Richter Göken zu Beginn der der Sitzung die Einstellung des Verfahrens an. Im Vorfeld der Verhandlung gab es Gespräche zwischen der Staatsanwaltschaft und des Sauerteig-Verteidigers Dieter Magsam, in denen die Nichtfortführung des Prozesses verabredet wurde. Der Staatsanwalt stellte in einer Erklärung die Gründe dafür dar und erinnerte an die Verhältnissmäßigkeit. Das Gericht wäre ansonsten um ein zahnmedizinisches Gutachten zur Klärung der Frage, ob die Verletzung des Polizisten K. von Sauerteigs Gebiss stammen könne "kaum vorbei gekommen". Der Ortstermin wäre mit einigem Aufwand verbunden und es müssten weitere Zeugen anghört werden. Für den Nebenkläger K. sei die Einstellung wenig befriedigend und eine Entäuschung menschlich zu verstehn, aber eine solche Verfahrensweise sei prozessual sinnvoll. Dementsprechen erging durch Richter Dr. Göken der Beschluß, das Verfahren gegen Sauerteig wegen Körper-verletzung einzustellengestellt. Göken schloss sich in der Begründung den Ausführungen des Staatsanwaltes an. Im zweiten Verfahrens-teil, in dem Sauerteig wegen Hausfriedensbruch und Wider-stand gegen einen Polizei-beamten im Rahmen der Aktion am Castorverladekran im Oktober ´98 angeklagt war, wurde jedoch ein Urteil gefällt. Ohne eine Verhandlung zur Sache wurde nach den Plädoyers das Strafmaß auf 60 Tagessätze á 20 Mark festgesetzt. Nachdem der Angeklagte während der drei Prozesstagen zu den Vorwürfen schwieg, nahm er sein Recht auf das letzte Wort war und erklärte, dass der Versuch, Atomkraft-gegner mit hohen Geldstrafen einschüchtern zu wollen, ge-scheitert sei. Wenn wir in dem sogenannten Bißprozess auf einen Freispruch verzichten und die Einstellung annehmen, so nur neben anderen prozesstaktischen Gründen, um unsere Aktivitäten und Zeit nicht in unnötigen juristischen Tände-leien zu vertun, sondern unseren Widerstand auf die Verhinderung der nächsten Transporte zu konzentrieren. In den nächsten Wochen sitzen im Kranprozess weitere Atomkraftgegner auf der Anklagebank. |
Bearbeitet am: 17.2.00/tv