Frankfurter Rundschau
vom 20.09.97
"Castor"-Transporte ungebremst
Landgericht Darmstadt lehnt einstweilige Verfügung ab
Von Wolfgang Fleckenstein
DARMSTADT, 19. September. Mit der Begründung, "Castor"-Transporte seien durch vorliegende Genehmigungen grundsätzlich erlaubt, hat die erste Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt einen Antrag der Stadtverwaltung zurückgewiesen. Diese hatte der Deutschen Bahn AG per einstweiliger Verfügung verbieten lassen wollen, die gefährliche Fracht durch Darmstädter Gemarkung zu leiten. Den Angaben des Landgerichtssprechers Ulrich Schröder vom Freitag zufolge ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
Wie Schröder mitteilte, kam der Darmstädter Bürgermeister Horst Knechtel auch mit seinem Argument der Gleichbehandlung nicht durch. Er stütze sich dabei auf die Zusage der Bahn an die Stadt Frankfurt, Transporte von deren Gemarkung wegzuverlegen. Der Bürgermeister sieht daher eine zusätzliche Belastung auf Darmstadt zukommen. In seiner Begründung stellt das Gericht fest, eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes liege nicht vor. Sähe man das anders, wären ,,Castor"-Transporte unmöglich, weil dann jede an der Strecke liegende Gemeinde ihre Benachteiligung geltend machen könnte. Nicht verletzt ist nach Ansicht der Zivilrichter auch das Recht der Stadt Darmstadt auf kommunale Selbstbestimmung. Sie könne vom Hessischen Innenministerium bessere Information verlangen. Die Bahn sei nicht verpflichtet, die Stadt über die Route und den Zeitpunkt des Transports zu unterrichten. Bürgermeister Knechtel hatte moniert, daß beim jüngsten "Castor"-Transport durch Darmstadt weder Polizei noch Feuerwehr oder örtlicher Katastrophenschutz von der Bahn AG unterrichtet worden seien.(AZ:10373/97)