
vom 04.11.2005
| Hannover/Leipzig · Niedersachsens Grünen-Fraktion hat
vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Erfolg erzielt. Die Polizeidirektion
Lüneburg gab dort zu, dass das Verbot einer öffentlichen Fraktionssitzung während des
Castor-Atommülltransports im März 2001 rechtswidrig war. Die Polizei-Juristen räumten am Freitag in der mündlichen Verhandlung ein, dass das allgemeine Demonstrationsverbot in einem Korridor entlang der Transportstrecke nicht die öffentliche Fraktionssitzung und "Bürgerfragestunde" der grünen Landtagsfraktion im Dannenberger Ortsteil Pisseldorf hätte umfassen dürfen. Daraufhin erklärte der 6. Senat den Rechtsstreit für erledigt. Die strittige Rechtsfrage, ob auch Fraktionen sich - wie normale Bürger - auf die Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit berufen können, blieb damit allerdings unbeantwortet. Dennoch zeigte sich Fraktionschef Stefan Wenzel hocherfreut. Es sei festgestellt worden, dass die Polizei ihre Kompetenzen überschritten habe. Der Ausgang des Verfahrens sei ein Sieg für den "Dialog der Landtagsfraktion mit Bürgern während der Castor-Transporte". In den beiden Vorinstanzen war die Fraktion mit ihrer Klage noch voll gescheitert. mlo |
Bearbeitet am: 04.11.2005/ad