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vom 24.04.2002

Zivil und ungehorsam

Der Prozess gegen Castor-Blockierer in Lüneburg könnte auch die Frage berühren, ob Robin Wood weiter gemeinnützig bleibt

Von Volker Trunk (Frankfurt a. M.)

Den Strafprozess in Lüneburg gegen Robin
Wood-Aktivisten verfolgt auch die Finanzverwaltung mit Interesse: Etliche Innenminister hatten nach der Blockade des Castor-Zugs nach Gorleben im März 2001 der Umweltorganisation mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit gedroht.

Während Beobachter vor Jahresfrist den "ungewöhnlich friedfertigen" Charakter der Demonstrationen und Blockaden betonten, reagierte die Politik heftig: Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CDU) fand es schlicht "unerträglich", "dass Einsätze mit 15 000 Polizisten stattfinden müssen, weil systematisch rechtswidrige Aktionen geplant sind, an denen auch gemeinnützige Organisationen beteiligt sind." Heiner Bartling (SPD), Niedersachsens Innenminister, erklärte in der ARD, Robin Wood habe "Straftatbestände begangen". Eine Organisation, die gemeinnützig sei und damit vom Staat bevorteilt werde, andererseits aber gegen den Staat solche Aktivitäten unternehme, "da muss man das prüfen."

Heute scheint die Wut verpufft. Bartlings Sprecher bestätigt, dass der Minister Briefe mit der Bitte um Prüfung an die Finanzämter von Bremen und Hamburg (auch Greenpeace steht in der Kritik) abschickte: "Wir haben seither nichts mehr gehört." Der Arm der Innenministerien ist lang, doch bis hinein in die Finanzbehörden reicht er im Normalfall nicht. Ob eine Körperschaft zum Beispiel öffentliche Zuschüsse und Spenden steuerfrei verbuchen darf, ob Umsätze einem ermäßigten Steuersatz unterliegen, haben Innenminister nicht zu entscheiden. Den begehrten Freistellungsbescheid stellt das Finanzamt aus. Nur Spenden an steuerbegünstigte Vereine können als Sonderausgabe vom Einkommen abgezogen werden. Im Fall von Robin Wood, 1982 von Umweltaktivisten gegründet, ist die Bremer Behörde zuständig. Dort sind die Vorwürfe bekannt. "Das Amt wird prüfen", sagt Stefan Luft, der Sprecher des Bremer Finanzsenators Hartmut Perschau (CDU), zur FR: "Wir warten das Strafverfahren ab." Gewalttätigkeit und Gemeinnützigkeit "schließen sich aus", sagt er noch und verweist auf Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH). Zugleich bestätigt er: "In der Sache hat sich bisher nichts getan."

Angekettet an einem im Gleisbett liegenden Betonblock hatten Aktivisten von Robin Wood im März 2001 die Weiterfahrt des Atommüllzuges um 16 Stunden verzögert. Ob der spektakuläre Protest Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe war, klärt das Amtsgericht Lüneburg. Vier Männer sind angeklagt. Strittig sind weitere Punkte, die in dem Verfahren nicht entschieden werden: Müssen die Atomkraftgegner 20 000 Euro für das Losschneiden durch Bahn und Grenzschutz bezahlen? Und eben die Frage, ob Robin Wood die steuerlichen Vergünstigungen behält.

Dafür verlangt der Staat Gesetzestreue und das Beachten von Verfassungsnormen. Doch laut BFH-Entscheidung (1985) wird die Rechtsordnung "schon mit der Ankündigung von Verstößen durch gewaltfreien Widerstand die Nichtbefolgung polizeilicher Anordnungen durchbrochen." Robin Wood-Vorstand Jürgen Sattari bleibt gelassen. Er ordnet die Forderung "verbalen Kraftakten" zu. Selbst eine Verurteilung der Blockierer habe mit dem Aspekt der Gemeinnützigkeit des Verbands nichts zu tun. Man verwahre sich zudem gegen Versuche, die Organisation durch Vorverurteilungen in der Öffentlichkeit zu kriminalisieren. Bereits in der Analyse des Protests hatte Robin Wood bestritten, zu Straftaten angestiftet zu haben. Sattari wundert sich, dass die Diskussion um Gemeinnützigkeit nur in Zusammenhang mit diesem einen Castor-Transport entbrannt ist. Bei anderen Aktionen sei solche Kritik nie laut geworden. "Offenbar haben wir da einige mächtig geärgert."

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Bearbeitet am:24.04.2002 /ad


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