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vom 27.03.1999    

Gericht: Krebs durch Arbeit in Atomkraftwerk

Richter erkennen Leukämie als Berufskrankheit an 

Erstmals hat ein deutsches Gericht den Krebstod eines Atomkraftwerksarbeiters als Folge einer strahlenbedingten Berufskrankheit anerkannt und seiner Witwe eine entsprechende Rente zugesprochen  

NEURUPPIN, 26. März (ap). Das Sozialgericht Neuruppin urteilte am Freitag, die Leukämieerkrankung des Ende 1996 im Alter von 48 Jahren Verstorbenen sei wahrscheinlich auf seine Arbeit im DDRKernkraftwerk Rheinsberg zurückzuführen. (AZ.Sozialgericht Neuruppin S 8 U86 / 96(5))

Dem Urteil wird bundesweite Bedeutung mit Auswirkung auf ähnliche Fälle beigemessen. Nach Angaben des Gerichts gibt es bislang in Deutschland kein vergleichbares Urteil, in dem die Krebskrankheit eines Arbeiters eines Atomkraftwerkes als Berufskrankheit anerkannt wurde.

Der Rechtsanwalt der Witwe sagte, erstmals sei eine von atomarer Strahlung verursachte Krebserkrankung als berufsbedingt anerkannt worden, obwohl die Strahlenbelastung des Betroffenen unterhalb der Grenzwerte gelegen habe. Zum ersten Mal habe ein Gericht anerkannt, daß jede auch noch so geringe Strahlung Veränderungen in den Zellen und damit eine Krebserkrankung auslösen könne.

Zwar unterstrich das Gericht, daß die bei dem Mann gemessene Strahlendosis nicht über den Grenzwerten der DDRStrahlenschutzverordnung gelegen habe. Er sei damit aber einer um ein Vielfaches höheren Strahlung ausgesetzt gewesen als die Normalbevölkerung. Damit sei auch sein Krebsrisiko entsprechend höher gewesen. Eine andere Krankheitsursache als die Strahlenbelastung sei von Gutachtern nicht festgestellt worden.
Radioaktive Strahlung sei generell geeignet, Leukämie auszulösen, betonte die Vorsitzende Richterin Cathleen Förster. Es gäbe keinen Stellenwert, unterhalb dessen die Strahlen gesundheitlich unschädlich seien. Jede beliebige Dosis könne theoretisch eine Krebserkrankung auslösen.

Die Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik, die nun der Witwe eine Hinterbliebenenrente zahlen muß, will nach eigenen Angaben erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung über eine Berufung entscheiden. Sie weigerte sich bislang, die Rente zu zahlen, weil nicht bewiesen sei, daß der Mann tatsächlich an den Folgen der Strahlung gestorben sei.

Der Verstorbene hatte nach Angaben des Gerichts von 1966 bis 1982 als Mechaniker im Atomkraftwerk Rheinsberg Wartungs- und Reparaturarbeiten im gesamten Kraftwerksbereich geleistet. 1994 wurde bei ihm Leukämie diagnostiziert, im Dezember 1996 erlag er seinem Krebsleiden. Der Mann hatte schon während seiner Erkrankung mit der Berufsgenossenschaft um die Anerkennung der Leukämie als Berufskrankheit gekämpft. Die Versicherung hatte dies jedoch abgelehnt. Die Witwe setzte den Rechtsstreit nach dem Tod ihres Mannes fort.

Das älteste deutsche Atomkraftwerk Rheinsberg im heutigen Bundesland Brandenburg war nach 24 Jahren Betrieb am 1. Juni 1990 stillgelegt worden, weil es den bundesdeutschen Sicherheitsnormen nicht entsprach. Es soll bis zum Jahr 2010 restlos abgerissen werden.

Bearbeitet am: 27.03.1999 /ad


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