vom 24.11.1997

Atomgegner halten PKA-Vertrag für eine "Unterwerfungserklärung"

Wütend auf Griefahn und Schröder

by Dannenberg. Wütend und sauer sind hiesige Atomkraftgegner über die Vereinbarung die das Umweltministerium mit der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) geschlossen hat. Das Ganze sei kein Vertrag, sondern eine "Unterwerfungserklärung der Schröder-Regierung unter die Atommafia" wurde am Freitag auf einer Protestveranstaltung der Bürgerinitiative im Dannenberger Schützenhaus geschimpft. Im Vergleich zu dieser Landesregierung sei Judas ein Heiliger.

Atomkraftgegner fühlen sich ,,verraten und verkauft". Und das von einer Landesregierung, von der sie einst meinten, daß sie auf ihrer Seite stünde. Nun müssen sie in einem zehnseitigen Papier lesen, daß sich das Umweltministerium mit der Zusicherung, Genehmigungsund Aufsichtsverfahren zur PKA "einfach, zweckmäßig, zügig und in kooperativer Weise durchzuführen" von 15 Mio. DM Schadenersatz freikauft. Dafür, daß das Land ein Interesse daran haben könnte, von den millionenschweren Schadenersatzforderungen loszukommen, mochte kaum jemand Verständnis aufbringen. Der Journalist Karl-Friedrich Kassel der den Inhalt der Vereinbarung vorstellte, verwies darauf, daß der "ausstiegsorientierte Vollzug" der Landesregierung, also das ausgedehnte Prüfen von Genehmigungsschritten, einst dazu gedient habe, um Szenarien für Ausstiegsgespräche zu finden. Nach dem die nun endgültig geplatzt seien, meine die Landesregierung offenbar, diese Strategie gerade in Wahlkampfzeiten nicht mehr fortsetzen zu können. BI-Sprecher Wolfgang Ehmke erinnerte daran, daß sich einzelne Passagen aus der Vereinbarung fast wörtlich in den Konsenspapieren wiederfinden.

Im vollbesetzten Schützenhaussaal überwog die Meinung daß das Land auf "die andere Seite" umgeschwenkt sei, wenn es sich von den Betreibern detailliert vorschreiben lasse, wie schnell, mit wie vielen und vor allem mit welchen Gutachtern es die Anträge der GNS prüfen werde. Doch diese Vereinbarung juristisch zu Fall zu bringen, ist nicht leicht. Es sei "höchst ungewöhnlich", wenn öffentlichrechtliche Verfahren Teil zivilrechtlicher Vereinbarungen werden, sagte Bl-Anwalt Nikolaus Piontek.

Die Verwaltung sei verpflichtet, ausschIießlich nach Recht und Gesetz vorzugehen, also die Rechte der GNS ebenso wie die Rechte Dritter zu wahren. Warum aber, fragte Piontek, werde dieses Vorgehen dann aber mit einer Gegenleistung der GNS verknüpft?

Die GNS habe es offensichtlich außerordentlich eilig, in jedem Absatz der Vereinbarung werde "auf die Tube gedrückt". Diese engen,Vorgaben schränkten das Prüfungsermessen des Landes ein, kritisierte Piontek. Damit lasse sich das Land einen wesentlichen Teil aus der Hand nehmen. Aus seiner Sicht sei die Vereinbarung nichtig, weil sie gegen die grundgesetzliche Gesetzesbindung der Verwaltung verstoße. Eine Klagemöglichkeit sieht Piontek vorläufig nur für eine künftige Landesregierung. Die rechtliche Prüfung sei aber noch nicht abgeschlossen andere Anwälte gingen der Frage nach, ob auch gegen umweltstrafrechtliche Regelungen verstoßen werde. Dritte könnten die Vereinbarung in im Zusammenhang mit einer Klage gegen die dritte Teilerrichtungsgenehmigung vor Gericht bringen.

Nikolaus Piontek war mit BI-Sprecher Wolfgang Ehmke einer Meinung, daß diese Vereinbarung ein Versuch sei, den Spielraum kiinftiger Regierungen einzuschränken und die Nutzung der Atomenergie abzusichern. Ehmke: "Schröder will noch schnell etwas für die Atomindustrie tun, weil er weiß, daß hinterher harte Zeiten kommen". Einer rot-grünen Koalition werde damit ein dikker Brocken ins Nest gelegt. Umweltministerin Monika Griefahn hat noch bis Mittwoch Zeit, von dieser Vereinbarung zurückzutreten, Atomkraftgegner wollen sie per Brief und Fax davon überzeugen, daß dies der einzig richtige Schritt wäre.


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