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vom 20.11.1997
Justitia nähert sich drittem Gastor-Transport- Amtsgericht Dannenberg:
Landfriedensbruch fallengelassen
| fk Dannenberg. Im
Amtsgericht Dannenberg wird weiter Recht gesprochen über
die Demonstrationen bei den Castor Transporten. Fast
wöchentlicheinmal oder mehrfach stehet Angeklagte aus
Lüchow-Dan nenberg oder von auswärts vor dem
Einzelrichter, weil sie sichbei ihren Protesten gegen de
Atomtransport strafbar gemacht haben sollen. Zur Zeit
bewegt sich Frau Justitia in einer Zwischenzeit. Die
ersten beiden Transporte hat sie weit gehend hinter sich
gelassen. Jetzt nähert sie sich dem dritte
Castor-Transport Anfang 1997. Die Prozesse sind längst Routine geworden. Kaum einmal steigt die Spannung, herrscht Unruhe im Gerichtsgebäude. Die Zahl der Gerichtsordner steigt jeweils nur leicht an. Polizeiwagen sichern das Gelände schon lange nicht mehr ab. Die Staatsanwaltschaft schickt ohnehin fast nur noch Sitzungsvertreter, die allenfalls einen flüchtigen Eindruck von den Akten haben. Die Fallbearbei ter bleiben in Lüneburg. Anfang der Woche traf es zwei Lüchow-Dannenberger. Gegen sie wurde der Vorwurf Angeklagt wegen Landfriedensbruch erhoben sie hätten unter anderem Landfriedensbruch begangen. Dieser Vorwurf gehört zu der schwereren Sorte. Wer Landfriedensbruch begeht, ist schon ein größeres Kaliber, muß mit einer Strafe von bis zu drei Jahren Freiheitsentzug rechnen. In diesem Fall ging es um Geschehnisse am Abend des 12, August 1996. Der Kran in Breese sollte für den Sechserpack vergrößert werden. Dazu war das Baugelände mit einem Bauzaun abgesichert. Hinter den sollte ein zweiter Zaun gesetzt werden, der das Krangelände absichern sollte. Knapp 300 Demonstranten kamen an diesem Abend vor dem Kran zusammen. Immer wieder, so zeigten es Polizeivideos, rissen sie an den Zäunen zunächst am Bauzaun, später an den bereits frisch einbetonierten Pfählen für den eigentlichen Zaun. Polizei und BGS waren anfangs hoffungsIos unterlegen. Man sei überrascht gewesen über die Gewaltbereitschaft, ließ die Polizei gegenüber der Öffentlichkeit verlauten. Das allerdings ist selbst eine Überraschung. Denn angeblich wimmelt es doch im Wendland von Gewalttätern. "Zumindest, wenn man den Verlautbarungen der Polizei, der Polizeiführung, des Polizeiministers oder anderer politisch interessierter Personen und Institutionen folgt. Doch an diesem Abend hat man offenbar die eigenen Situationsbeschreibungen nicht ernst genommen und wurde überrascht. Zunächst fiel der Bauzaun. Anschließend wurden die einbetonierten Pfähle heraus gerüttelt. Beim Rütteln und Reißen beobachtet Ein Dannenberger Polizist beobachtete die beiden Angeklagten beim Rütteln und Reißen. Doch ob sie schon dabei waren, als der Bauzaun fiel, das blieb, unbekannt. Z um Tatvorwurf Landfriedensbruch gehört es, daß die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. Höchstrichterlich ent schieden ist dagegen, daß der Vorwurf nicht giIt bei einem begrenzten Konflikt. Eine Aggressivität der Demonstranten gegen die Ordnungskräfte lag nicht vor, das bestätigte der Dannenberger Polizist. Außerdem waren die Pfähle zuvor auf einem eingefriedeten Gelände. Staatsanwalt und Verteidigung waren sich bald einig, daß der Vorwurf des Landfriedenbruch nicht weiter erhoben werden sollte. Was blieb, war ausSicht der Anklage eine einfache Sachbeschädigung. Die, sei jedoch gering. Die Pfähle seien nicht zerstört, sondern abgelegt worden. Der Schaden sei, daß sie an diesem Abend nicht ihren Sinn erfüllen konnten. Das rechtfertigte die Einstellung des Verfahrens ohne Geldauflage. Allerdings müssen die Angeklagten ihre Anwaltskosten selbst tragen. |