EJZ vom 18.07.1997
BI zur Atomgesetznovelle:
"Nun kommt es noch undemokratischer"
lr Gorleben. Es könne nicht angehen, daß Recht nichts anderes sei als die Anpassung des Gesetzeswerkes an die Notwendigkeiten der Atomindustrie bzw. des Bundes. Mit diesen Worten empört sich die hiesige Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) über die Atomgesetzänderung von Mittwoch. Jahrelang werde unter der Etikette "Erkundung" ohne jede Öffentlichkeitsbeteiligung das Endlagerbergwerk gebaut, merkt BISprecher Wolfgang Ehmke an.
Klagebefugt sei nur, wer Rechte am Salz hatte. Nun komme es noch undemokratischer, wenn für den Etikettenschwindel "Erkundung" auch noch Enteignungen möglich seien. Es gebe kein vergleichbares industrielles Großprojekt, das ohne jede Öffentlichkeitsbeteiligung errichtet werde, allein das sei bereits eines Rechtsstaates unwÜrdig, findet die BI. Die BI macht ihre Kritik an dern geänderten Atomgesetz auch an einem Detail fest, das bislang in der Debatte um die Atomgesetzesngvelle wenig Beachtung fand. Sei bisher die Höchstgrenze von hochradioaktivem Kernbrennstoff in den schwach- und mittelaktiven Faßgebinden auf drei Gramm auf 100 kg Abfall begrenzt gewesen, so werde nunmehr dessen Anteil um den Faktor 5 erhöht: 15 Gramm Alphastrahler können auf 100 kg Müll entfallen.
"Auf diese Art und Weise werden die Atommüllentsorger eine Menge Probleme im Faßlager los, wenn dort das Fünffache an hochradioaktiven Isotopen in den Atommüllfässern untergemischt werden kann" ergänzt die BI. Schadhafte Fässer, die nachkontrolliert wurden, durften nämlich nach einer Neukonditionierung in Duisburg bislang nicht nach Gorleben zurückgebracht werden weil der Kernbrennstoffanteii zu groß war.
Bearbeitet am 18.07.1997