EJZ vom 24.05.1997

Gerichtsverfahren eingestellt: Zaungast beim Castor fand sich in Polizeigewahrsam wieder

Neugier mit Körperverletzung bestraft

fk Dannenberg. CastorTransparte produzieren Straftäter, vermeintliche und wirkliche, potentielle und tatsächliche. Das Netz ist weit geworfen, und verfangen kann sich darin auch derjenige, der vom Castor gar nichts weiß. Wie der 58jährige arbeitslose Tischler aus Arendsee, der in dieser Woche vor dem Amtsrichter in Dannenberg stand. Zwar wurde auch dieses Verfahren - wie so viele andere - nach über einem Jahr eingestellt.

Aber so schnell wird der Angeklagte den Tag, der ihn fast zum Straftäter machte, nicht vergessen. Es war der 8. Mai des vorigen Jahres. Der Tischler fuhr mit Freunden in den Nachbarkreis Lüchow-Dannenberg. Unter anderem wollte er bei einem Schachkollegen in Gusborn seine Jacke abholen. Doch der Vereinskollege war nicht da. So fuhren die Freunde aus Sachsen-Anhalt wieder in Richtung Arendsee. Die Strecke führte sie über Gorleben.Davon, daß sie in einer Zone des Versammlungsverbots fuhren, wußten sie nichts. In Gorleben war die Straße gesperrt. Neugierig stiegen sie aus. Da hörten sie vom Castor, der gerade vor ihnen in Richtung Zwischenlager abgeschwenkt war. Noch war die Straße gesperrt, aber schon liefen Leute durch die lichten Reihen der Polizisten hin und her. Der Angeklagte tat es ihnen nach. Plötzlich wurde er angerufen, stehenzubleiben. Ob es nun, wie ein Polizeizeuge aussagte, noch zu einem Gespräch mit dem Beamten gekommer war oder, wie sich der Angeklagte erinnerte, alles so überraschend schnell kam: Jedenfalls wurde ihm der Kopf nach vorne gedrückt, die Beine weggeschlagen, und er fand sich auf dem Boden wieder - auf und um ihn bis zu fünf Polizisten. Vorher soll er sich am Zaun festgeklammert haben, sehließlich "gezappelt" und getreten haben. Das war der Widerstand! um den es vor Gericht ging Schließlich durfte er freiwillig wieder zurück in Richtung der gedachten Sperrlinie. Das ging den Beamten offenbar zu langsam. Daß er wegen des Beinewegschlagens Schmerzen hatte und deshalb langsam ging, glaubten die Beamten nicht. Drei Meter vor der fiktiven Sperrlinie soll sich der Angeklagte erneut an einem Zaun festgehalten haben und nicht weitergegangen sein. Offenbar platzte den Polizisten da der Kragen. Mit zwei an an den Armen, zwei weiteren an den Beinen sowie einer Anzahl weiterer Beamte zerrten sie den Mann vom Zaun weg, warfen ihn zu Boden und fesselten ihm die Hände auf dem Rücken. Geschrien vor Schmerzen habe er, sagte der Angeklagte. Denn er hat ein Leiden an der Wirbelsäule, schon von früher her. Dazu kam ein Autounfall ein Jahr zuvor.

Er hatte Angst, zum Krüppel zu werden, versuchte sich deshalb zu strecken. Die Beamten hielten es für Widerstand und gingen noch härter mit ihm um. Die Mentalität des Polizeieinsatzes brachte der Polizist als Zeuge zum Ausdruck: "Da wird keine Rücksicht mehr genommen", "dabei kann es durchaus zu Schmerzen gekommen sein." Das Krankenhaus in Seehausen stellte noch am selben Tag bei dem arbeitslosen Tischler fest: Schürfwunden, Prellungen an Brustkorb, Rücken und Beinen - wegen drei Meter Abstand. Der Angeklagte hat Strafanzeige. gegen die beteiligten Beamten gestellt. Höchstwahrscheinlich sind diese Verfahren schon längst eingestellt. Für den Arendseer gab es erst nach einem Jahr teilweise Genugtuung. Ob von seiten der Polizei alles so hätte laufen müssen, da habe er starke Zweifel, stellte Richter Skwirblies in seiner Einstellungsbegründung fest. Die Nerven hätten da wohl bei einigen blank gelegen. Widerstand.des Angeklagten hätte es wohl in einem Fall gegeben, deshalb soll er 100 DM bezahlen. Uber den ganzen Rest deckte das Gericht lieber den in diesem Fall auch für die Beamten gnädigen Mantel des Schweigens.

 


Bearbeitet am 25.05.1997

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