EJZ vom 28.04.1997

Polizei gegen "schwarzen Block": Fußtritt wurde abgewehrt - Verfahren eingestellt

Kein Wort darüber, wer wen verletzt hat

fk Dannenberg. Zunächst hatte es den Anschein, als wäre es ein ganz klarer Fall. Alle Zeugen waren sich einig: Der Angeklagte, der vor Richter Skwirblies saß, hatte Polizisten angegriffen, geschlagen, getreten und war nur mit Mühe zu bändigen.

Widerstand und versuchte Körperverletzung warf die Staatsanwaltschaft dem 29jährigen Studenten der Verfahrenstechnik aus Hamburg vor. Anlaß war die ,,Malefiz"Demonstration am geplanten Endlager am 24. September 1995. Am Ende wurde aber erneut ein Gorleben-Verfahren vor dem Dannenberger Amtsgericht gegen eine geringe Geldbuße eingestellt. So sicher war sich Staatsanwalt Gentz, daß er für die Fotos des Rechtsanwaltes Magsam nur bissige Bemerkungen übrig hatte.

Zweifel schienen in diesem Fall weit hergeholt. Zwar konnten sich die Zeugen, alles Polizeibeamte, die an jenem Tag im Einatz waren, zum Teil nicht mehr an Einzelheiten des Geschehens erinnern. Doch schließlich hatten zwei von ihnen nur kurz nach dem Vorfall einen schriftlichen Bericht abgegeben. Und der sei richtig, erklärten sie vor Gericht.

Demnach hatte sich das Geschehen so abgespielt: Zwei Gruppen von Demonstranten umrundeten das Endlager. Einige Traktoren kamen dazu, zwei versperrten einem Polizeibully die Weiterfahrt, rammten ihn sogar. Das Verfahren zu diesem Vorwurf ist in Dannenberg bereits eingestellt worden. Ein Zugführer gab den Befehl: Holt den Fahrer da runter. Als das seine Beamten versuchten seien Demonstranten des "schwarzen Blocks" auf sie zugestürmt, hätten die Polizisten geschlagen und getreten, und das auch noch von hinten. Auf einen dieser,Schläger sei er zugelaufen, habe ihn mit einem "Fußfeger" von den Beinen geholt, berichtete einer der Zeugen. Sein Gruppenführer gab an, seinen Kollegen,- der so ganz allein gewesen sei bei dieser Festnahme, zu Hilfe geeilt zu sein. Zu zweit hatten sie den Demonstranten dann abgeführt, mit Schwierigkeiten, weil der sich so gewehrt habe.

Schon eine Videoaufnahme der Polizei, die in diesem Fall einmal zur Verfügung stand, ließ diese Bedrohungssituation etwas weniger martialisch aussehen. Allein war der Beamte bei der Festnahme überhaupt nicht. Auf dem Fernsehschirm waren deutlich vier weitere Polizisten, allerdings einer anderen Einheit, zu sehen, die den Festnehmenden schützten. Und erst viel später kam der Gruppenführer dazu. Ob der Zeuge überhaupt der war, der den Demonstranten überwältigte, ist nach den Videobildern ebenfalls fraglich. Auch ein anderer Ablauf ist ab lesbar: Die Beamten der anderen Einheit hatten den Demonstranten längst überwältigt, als der angebliche Einzelkämpfer auf die Gruppe zukam, und zwar mit gezogenem Schlagstock. Rechtsanwalt Magsam legte ein Attest vor, nachdem der Student einen Bluterguß auf der Herzseite der Brust und eine schwere Rippenprellung vorwies.

Hatten Fotos Einfluß auf Gerichtsentscheidung?

Laut Anklage hatte der Demonstrant versucht, den Zugführer der Einheit, die der Treckerfahrer stoppte, zu treten. Doch für den war die Angelegenheit erledigt, als er der Demonstranten mit einer Annbewegung abgewehrt hatte. Der Angeklagte habe zum Tritt angesetzt. Zu mehr war er nicht gekommen.

Es ist vor Gericht üblich und nicht zu kritisieren, daß es Absprachen zwischen Richtern, Rechtsanwälten und Staatsanwälten gibt. Fragwürdig wird der Deal nur dann, wenn das Prinzip des öffentlichen Verfahrens darunter leidet. Bei dieser Verhandlung schien bis zur Mittagspause alles gegen den Angeklagten zu laufen. Dann kam die Pause - und nachher verkündete der Richter, daß man sich geeinigt habe, das Verfahren einzustellen. 300 DM sollte der Student als Geldbuße bezahlen.

Kein Wort dazu, wer da vielleicht wen verletzt hat. Kein Wort über die Gründe dieses Sinneswandels. So läßt sich nur vermuten, daß die vom Staatsanwalt geringgeschätzten Fotos des Verteidigers einen Einfluß hatten. Darauf ist zu sehen, daß der angeblich gefährdete Einzelbeamte mitnichten als erster am Demonstranten war. Dafür ist er zu sehen, wie er später auf dessen Kopf kniet. Widerstand konnte der Angeklagte in dieser Lage kaum leisten.

 


Bearbeitet am 28.04.1997

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