Elbe-Jeetzel-Zeitung - Zeitungskopf

EJZ vom 22.1.1997 Seite3


Professor Dr. Seifert zum Verfassungsschutzbericht: Ziel ist ein einheitliches Feindbild

Polizei soll Schlaghemmung verlieren

jg Dannenberg. Ziviler Ungehorsam gegen Castortransporte wird mit heimlich ausgeführten Aktionen von "Autonomen" in einen Topf geworfen, um ein einheitliches Feindbild zu schaffen; und dies wiederum geschieht mit dem Ziel, daß die Polizei "ihre Schlaghemmung verliert". Die bei Aktionen gegen Castortransporte eingesetzten Beamten würden dann nämlich - angesichts des einen Feindbildes - nicht mehr differenzieren zwischen gewaltfreien Demonstranten und den Urhebern von Straftaten, die im verborgenen verübt werden. Dieses Fazit zog der Politikwissenschaftler Professor Dr. Jürgen Seifert Montag abend im Dannenberger Schützenhaus aus dem Bericht, den das Bundesamt für Verfassungsschutz im Oktober vergangenen Jahres zu "linksextremistischen / militanten Bestrebungen im Rahmen der Anti-Castor-Kampagne" erstellt hatte. Das als vertraulich eingestufte Schriftstück war seinerzeit, wie berichtet, Pressevertretern zugespielt worden.

Mehrere hundert Interessierte waren der Einladung der Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) zu Seiferts Vortrag gefolgt. Der Gast aus Hannover sieht im Bericht des Verfassungsschutzes einen Kunstgriff, der darin bestehe, die im selben Papier als "nicht linksextremistisch" eingestufte BI einem Feind zuzuordnen: den Linksextremisten.

Bewußt verwische der Verfassungsschutz den Unterschied zwischen der Bürgerinitiative und "Gewalt praktizierenden" Linksextremisten. So werde aus einer Autonomen-Zeitschrift die Strategie einer "Orientierung auf die Bahn" zitiert und in umnittelbaren Zusammenhang gebracht mit der Losung der BI "NIX3 - Wir stellen uns quer". "Der Bürgerinitiative in Lüchow-Dannenberg sollen gewalttätige Aktionen im Bundesgebiet, insbesondere im Bereich der Bahn, zugerechnet werden", konstatierte Jürgen Seifert.

Der Unterschied zwischen öffentlich praktizierter Regelverletzung - ziviler Ungehorsam und verdeckt verübter Straftat - werde im Bericht des Bundesamtes ignoriert, gab der Referent zu bedenken. Die Folge: Jeder, der sich Castortransporten in deh Weg stellt, werde bewußt als Gewalttäter und gefährlicher Krimineller dargestellt.

Als Grundrechtsverletzung wertet es Seifert, daß im Bericht namentlich ein Mensch genannt wird, der persönlich verantwortlich gemacht werde für ein Ereignis, das nichts mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen - dem Aufgabenfeld des Verfassungsschutzes - zu tun habe. Konkret ging es um die Leitung einer Aktion am Castorverladekran, bei der Sachschaden entstanden sein soll. In dieser Sache steht Aussage gegen Aussage. Die für jeden Bürger bestehende Unrechtsvermutung müsse auch der Verfassungsschutz einhalten, bekräftigte Seifert; auch der Nachrichtendienst dürfe niemanden einer Straftat bezichtigen, bevor dieser nicht rechtskräftig verurteilt worden ist.

Der Bericht des Bundesamtes so faßte Professor Seifert zusammen, sei ein propagandistisches Pamphlet, das sich vor allem gegen die Bürgerinitiative richtete. Das Papier kläre nicht auf, sondern schaffe die Feindbilder "militante Kernkraftgegner" und "Scene". Der Begriff "militante Kernkraftgegner" solle nichtgewalttätige Atomkraftgegner als "eigentliches Problem" diskreditieren oder diskriminieren.

Abschließend warnte Seifert: Der Widerstand gegen Castortransporte gebe sich selbst auf wenn er auf die dargestellte destruktive Feindbildproduktion fixiert bleibe. Gewinnen könne der Widerstand nur, wenn er eigene phantasievolle Methoden entwickelt. "Wer dagegen die Strategien des Verfassungsschutzes nicht erkennt, sich auf sie - das heißt, auf Militanz im Sinne von Gewalttätigkeit, einläßt, der wird ihr Opfer."


Bearbeitet am: 26.1.96 (Jobname: 0122S3)