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vom 23.8.1997
Flugblatt-Prozeß - Anklage ersetzte Beweislücken durch feste Überzeugung - Freispruch
Aufruf zu Straftaten nicht bewiesen
fk Dannenberg. In amerikanischen und zunehmend auch deutschen Fernsehserien ist die Rolle des Staatsanwaltes eindeutig parteilich. Er ist Ankläger, sonst nichts. Auf dem Bildschirm mühen sich dann die Verteidiger, gelegentlich mit Hilfe von Detektiven, den Angeklagten von den Vorwürfernh der Staatsanwaltschaft zu entlasten. Rollenverteilung mit Showqualität.
Was, mit Abstrichen, noch gelten mag für das angelsächsische Recht, hat mit der Stellung des Staatsanwaltes nach deutschem Recht nichts zu tun. Anders als im Fernsehen ist seine Aufgabe bei uns nicht, lediglich Vorwurf auf Vorwurf zu häufen. Selbstverständlich ist es auch seine Sache, entlastende Umstände zu ermitteln und zu berücksichtigen. Eigentlich müßten eigene Ermittlungen der Verteidigung überflüssig sein.
Im Dannenberger Amtsgericht verschwimmen die Unterschiede zwischen beiden Rollenbildern, wenn es um CastorProzesse geht. Der Staatsanwalt erscheint oft ausschließlich als Verkörperung seines Namens, als Anwalt des Staates.
Eine Kleinanzeige von den "Unbeugsamen"
Nun klagte der Staat einen Einwohner aus Güstritz an, er habe zu strafbaren Handlungen aufgerufen. Gemeint waren Flugblätter und Plakate zur Demontage von Castor-Schienen im Februar 1996. Für die Veröffentlichungen zeichneten unter anderem ,,Die Unbeugsamen" verantwortlich.
Drei Monate vorher hatte der Angeklagte mit dieser Bezeichnung eine Kleinanzeige aufgegeben. Für die Ermittler stand deshalb fest: die Unbeugsamen sind eine organi sierte Gruppe, der Angeklagte gehört dazu, damit ist er für die Veröffentlichungen verantwortlich, in denen zur Demontage aufgerufen wurde. Doch so einfach liegen die Beweise nicht herum. Unbeantwortet ließ der Ankläger Fragen, die der Richter auflistete.
Weder die Anklage noch der Prozeß, in dem zwei Polizisten gehört wurden, ergaben nach Ansicht des Gerichts einen Hinweis auf einen eigenen Tatbeitrag des Angeklagten. Nur die Zeugenaussagen hätten an dieser Konsequenz etwas ändern können. Doch sie brachten nicht mehr, als in den Akten stand. Das Gericht brauchte deshalb nicht mal eine Beratungspause, um das Urteil zu fällen: Freispruch. Wo das Gericht handfeste Beweislücken sah, setzte für den Anklagevertreter die Über
Keine Zweifel am Tun eines "Aktivisten"
zeugung ein. Keinen Zweifel habe er, daß der Angeklagte sich ,,mit diesen Sachen beschäftigt" habe. Es gebe ,,kein Anzeichen", daß er seine Mitgliedschaft in der Gruppierung ,,Die Unbeugsamen" beendet habe. Er sei ,,wahrscheinlich tätig" geworden. Schließlich sei er "Aktivist". Es ist im Zusammenhang mil den Demonstrationen gegen Castor-Behälter oft von Sorge urr den Rechtsstaat gesprochen worden. Die Prozesse dienen in den Augen der Staatsanwaltschaft nicht zuletzt der Abschreckung und der Verteidigung dieser Rechtsordnung. Der Verteidiger erinnerte den Anklagevertreter daran, daß zu dieser Rechtsordnung auch gehört, daß wir ein Täterstrafrecht, kein Gesinnungsstrafrecht haben. Dem Täter muß die Tat bewiesen werden. Die politische, religiöse oder sonstige Überzeugung ist nicht strafbar.
Letzte Szene im Gerichtssaal: Just hat der Richter den Angeklagten vom Vorwurf, ein strafbares Flugblatt erstellt zu haben, freigesprochen. Da wendet sich der Staatsanwalt an den Angeklagten und fordert ihn auf, etwas zu sagen. "Aber Sie äußern sich wohl nur in Flugblättern." Die Würde des Gerichts ist von vielen Seiten antastbar.