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vom 29.07.2010

Einschüchterung nicht auszuschließen

Versammlungsfreiheit: BI klagt erfolgreich vor dem Berliner Verwaltungsgericht

lr Gorleben/Berlin. Es war die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI), die jetzt vor dem Berliner Verwaltungsgericht (VG) einen Erfolg in Sachen Demonstrationsrecht erstritten hat. Das Berliner Gericht entschied, dass das Filmen der Großdemonstration am 5.

September 2009 durch Einsatzkräfte der Polizei rechtswidrig war (EJZ berichtete). Die Richter monierten, es müsse heutzutage von einem »modernen» Eingriffsbegriff ausgegangen werden - die Kameraüberwachung einer friedlichen Demonstration verstoße gegen das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung. Eine Revision ist wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils zugelassen (Aktenzeichen VG 1K 905.09).

Rückblende: Rund 50000 Menschen hatten am 5. September 2009 in Berlin gegen die Atomkraft und für den Abbruch des Endlager-Projekts in Gorleben demonstriert. Angeführt hatten die Demo Trecker der Bäuerlichen Notgemeinschaft. Eine nach BI-Angaben eindrucksvolle Anti-Atom-Mani-festation vor dem Brandenburger Tor hatte den einwöchigen Treck von Gorleben nach Berlin abgerundet. »Es herrschte eine ausgelassene und kämpferische Stimmung, wir waren begeistert über das Wiedererstarken der Anti-Atom-Bewegung und wir hatten es geschafft, dass über Gorleben nicht nur während der Castor-Transporte berichtet wurde", erinnert sich die BI-Vorsitzende Kerstin Rudek.

Doch während des Aufzuges vom Hauptbahnhof zum Brandenburger Tor fuhr ein Kleintransporter wenige Meter vor der Spitze des Demo-Zuges her. Einsatzkräfte der Polizei hatten permanent den Aufzug mit mehreren auf dem Dach des Transporters montierten Kameras gefilmt. »Filmen verboten!», forderten einzelne Demo-Teilnehmer an der Spitze des Zuges. Die Polizei ließ sich jedoch nicht beeindrucken - die BI und Professor Clemens Arzt von der Humanistischen Union zogen deswegen vor Gericht.

Mit Erfolg. Die Argumentation der Polizei, die Filmaufnahmen nach dem »Kamera-Monitor-Prinzip» dienten allein der Verkehrslenkung und der Leitung des Polizeieinsatzes, ließen die Verwaltungsrichter nicht gelten. Auf neun Seiten führen sie jetzt aus, dass sie in der Dauerbeobachtung der Versammlung einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit sehen. Eine Einschüchterung der Demonstranten sei, selbst wenn das nicht gewollt sei, nicht auszuschließen: »Denn wenn der einzelne Teilnehmer der Versammlung damit rechnen muss, dass seine Anwesenheit oder sein Verhalten bei einer Veranstaltung durch Behörden registriert wird, könnte ihn dies von einer Teilnahme abschrecken oder ihn zu ungewollten Verhaltensweisen zwingen, um den beobachtenden Polizeibeamten möglicherweise gerecht zu werden», schreiben die Richter der Polizei ins Merkbuch. Die BI wird konsequenter-weise die jährliche Demo »Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!» in Berlin am 11. September unterstützen. Die nächsten Großereignisse, eine weitere Berlin-Demo gegen Atomkraft am 18. September und der Protest gegen den Cas-tor-Transport im Herbst und damit der Streit um die Überwachung, stehen an: »Wir wollen, dass Tausende ohne Einschüchterung durch die Polizei sich an unseren Protesten beteiligen können», so die BI.

Bearbeitet am: 29.07.2010/ad


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