Rechtlich o.k. - fachlich nicht
Landkreis sieht keine Handhabe gegen Rückschnittarbeiten an der Bahnstrecke nach Lüneburg
rg Dannenberg. Der Rückschnitt von Bäumen, Büschen und Bodenbewuchs an der Bahnstrecke Dannenberg-Lüneburg ist rechtlich nicht zu beanstanden. Nach Angaben der Lüchow-Dannenberger Kreisverwaltung handele es sich bei den Arbeiten um eine behördlich angeordnete Maßnahme, und eine solche Maßnahme sei auch in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September zulässig. Allerdings, heißt es von Landkreis als unterer Naturschutzbehörde, sei »der Zeitpunkt während der Brut- und Setzzeit» naturschutzfachlich »äußerst unglücklich» gewählt. Mit der Folge, dass die »Tierwelt, insbesondere Vögel, Reptilien und Schmeterlinge gestört und zum Teil auch getötet wurden».

Bild: Natutschutzrechtlich sei gegen die Arbeiten, wie sie im Bereich Leitstade bereits erledigt wurden, nichts einzuwenden, sagt der Landkreis als untere Naturschutz- behörde. Naturschutz- fachlich hingegen seien die Arbeiten jedoch fragwürdig. Aufn.: R. Groß
Nach heftigen Protesten gegen die Arbeiten am Bahnhof Leitstade (EJZ berichtete) und vielen Anrufen besorgter Bürger seien die Situation und die Rechtslage eingehend geprüft worden, teilt der Landkreis mit. Entscheidend für die Beurteilung sei schließlich gewesen, dass es verbindliche Vorgaben des Eisenbahnbundesamtes zum Gehölzrückschnitt und den Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bahnstrecken gebe, und die Arbeiten, die den Protest ausgelöst hatten, mit diesen Vorgaben in Einklang stünden.
Die Arbeiten, die nötig seien, um den vorgeschriebenen unbewachsenen Freiraum entlang der Bahntrasse zu gewährleisten, hätten nicht während der Wintermonate stattfinden können, meint der Landkreis. Da diese Arbeiten aber vorgeschrieben seien, sei es erlaubt, sie auch während der Brut- und Setzzeit zu erledigen. Die beiden Landkreise Lü-chow-Dannenberg und Lüneburg wollen sich nun mit Vertretern der Deutschen Bahn an einen Tisch setzen. Es soll darüber gesprochen werden, ob nicht »in Anbetracht der besonderen Wertigkeit dieser speziellen Bahntrasse für den Naturschutz die Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt», nämlich nach der Brutzeit, erledigt werden können. Auch müsse darüber geredet werden, ob sich nicht wegen der offenbar vor allem durch das Schreddern des Holzschnitts und der Grasnarbe betroffenen Reptilien ein »schonenderes Rückschnittsverfahren» finden lasse.