"Erkenntnisse für Sabotage"
Castor-Einsatz: Schünemanns Antworten
gel Gorleben. Völlig rechtmäßig verliefen nach Ansicht von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) die Ingewahrsamnahmen von über 1200 Castor-Gegnern in der Nacht zum 8. November bei Harlingen. Im Kern beruft sich Schünemann dabei auf das Niedersächsische Gesetz für Sicherheit und Ordnung. Das sei auch Grundlage gewesen für drei Hausdurchsuchungen in Groß Gusborn, Grippel und Langendorf am 8. November. Dies geht aus den Antworten des Ministers auf mehrere Kleine Anfragen der Linken-Fraktion im Landtag hervor. Dabei beriefen sich die Linken auf gleich mehrere Vorfälle während des jüngsten Castor-Transports nach Gorleben.
- Warum hat die Polizei die Castor-Gegner aus Harlingen nicht in die
Gefangenensammelstelle (Gesa) nach Lüchow gebracht? Und warum waren keine Richter vor
Ort? Schünemann: Die Polizei habe die über 1200 Personen in Gewahrsam genommen, damit
sie nicht erneut die Schienen blockieren. Es habe ausreichend Richter und Richterinnen in
der Gesa Lüchow gegeben. Der Minister: Auf Richter vor Ort habe man vorerst verzichtet,
da die Prüfung dort mehr Zeit in Anspruch genommen hätte als die zu erwartende
Ingewahrsamnahme. Zudem hätten die blockierenden Trecker dafür gesorgt, dass die
Gefangenen eben nicht in die Gesa gebracht werden konnten, um dort Richter über die
Ingewahrsamnahme entscheiden zu lassen. Zudem seien Richter auf eine entsprechende
Ausstattung" angewiesen - doch die wäre vor Ort bei Harlingen nicht zu
gewährleisten gewesen. Schünemann sieht die Aktion mit einem Spruch des
Oberlandesgerichts Celle legitimiert. Freiheitsentziehungen im Freien seien demnach
rechtmäßig, wenn denn Heißgetränke, Decken und Toiletten bereitgestellt seien. Das sei
in Harlingen der Fall gewesen.
- Hat ein Polizist am 9. November bei Laase einen Baumkletterer mit Gas besprüht,
woraufhin der Castor-Gegner stürzte und sich schwer verletzte? Schünemann: Ohne
Einwirkung anderer Personen sei dieser Kletterer vom Baum gerutscht und gestürzt. Die
Polizei habe keinerlei Reizstoffe eingesetzt. Die gestürzte Person habe dies auch nie
behauptet. Sie habe angebotene Hilfe zunächst abgelehnt und sei nicht etwa von der
Polizei in einen Wald getrieben worden.
- Welchen Zweck hatte der Tornado-Flug über Dannenberg und Gorleben am 8. November?
Schünemann: Die Polizei habe ein Flugzeug vom Typ Tornado weder zur Unterstützung
eingesetzt noch bei der Bundeswehr angefordert. Man habe davon auch keine Kenntnis gehabt.
Nach bisherigen Recherchen habe es zur besagten Zeit offenbar einen Ausbildungsflug im
Raum Dannenberg/Gorleben gegeben. Das Luftfahrzeug war nicht für Bildaufnahmen
gerüstet", schiebt der Minister hinterher.
- Warum und mit welchen Recht kam es am 8. November zu den Hausdurchsuchungen? Schünemann: Es hätten sich konkrete Erkenntnisse ergeben, die die Annahme rechtfertigten, dass dort Gegenstände vorgehalten werden, die unmittelbar bevorstehend zu einer Blockade oder Sabotage der Straßentransportstrecke genutzt werden sollten." Für ein leer stehendes Haus in Groß Gusborn habe das Amtsgericht Dannenberg einen Durchsuchungsbeschluss erlassen. Die Polizei habe dort wie auch an zwei anderen Stellen nichts gefunden, das sich für Blockaden geeignet hätte. Nämlich auch auf einem Grundstück in Grippel als auch auf einem Grundstück in Langendorf hatte die Polizei nach Blockademitteln gesucht. Die rechtliche Grundlage dafür sei wiederum das Gesetz für Sicherheit und Ordnung gewesen. Dabei hätten sich die Einsatzleiter vor Ort auf den Paragrafen Gefahr im Verzuge" berufen.