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vom 14.08.2010

Summchor zu juristischen Hangeleien

Gorleben-Protest: Prozess gegen französische Kletter-Aktivistin –Amtsrichter Stärk ließ den Saal räumen - Der Vorwurf, der zu den Thomas Stärk "Befangenheit vor

fk Dannenberg. Lianen und Gesetze haben vieles gemein. Wo sie auftreten, gibt es sie zuhauf. Sie sind verschlungen, führen auf Abwege und hängen alle irgendwie zusammen. Sich im Dschungel der Gesetze zu verirren, ist zu einer feststehenden Redewendung geworden. Mit Lianen, Seilen oder anderen Klettermöglichkeiten kennt sich die Angeklagte, die kürzlich vor dem Dannenberger Amtsgericht erschien, bestens aus.
Ihre Künste, sich aus Protest gegen Atomanlagen an allem entlangzuhangeln, was in der Luft ist, wandte die Französin aus Lüneburg offenbar auch auf die Gesetze an. Einen ganzen Gerichtstag lang beschäftigte sie den Richter mit Anträgen und Ablehnungen. In der nächsten Woche muss deshalb erneut verhandelt werden. Es geht um die Zahlung von 400 Euro.

Strafbefehl in dieser Höhe geführt hat, spielte an diesem ersten Verhandlungstag nur eine Statistenrolle. Beim Sommercamp 2008 soll sie laut Anklage auf das Gelände des atomaren Zwischenlagers in Gorleben vorgedrungen sein. Dort führte sie ein Tänzchen auf. Als drei Polizeibeamte sie abführen wollten, leistete sie Widerstand.

Doch das alles kam erst gegen Ende des Verhandlungstages zur Sprache. Vorher bombardierte die Angeklagte, die sich ohne Anwalt selbst verteidigte, das Gericht mit Anträgen, etwa mit der Forderung nach einer französischen Übersetzung der Anklage. Obwohl sie hach Ansicht des Staatsanwaltes sprachlich völlig in der Lage war, deutsches Recht gegen das Gericht anzuwenden.

Die Angeklagte warf Richterund lehnte ihn ab. Sehr zur Freude ihres Publikums, das das Geschehen mit eigenen Äußerungen, etwa einem Summchor, begleitete.

Stärk ließ den Saal nach Vorwarnung räumen. Das hatte weitere Demonstrationen vor dem Gericht zur Folge. Es brachte dem Dannenberger Richter den Vorwurf ein, Menschenrechte zu verletzen. Die Unterstützer der Angeklagten wähnten sich in einer Presseerklärung mit ihrem Verhalten vor Gericht in der Tradition des wendländischen Widerstandes. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lühow-Dannenberg hatte zwar den Prozessauftakt noch mit einer Kuchenspende begleitet. Gegenüber dem weiteren Verlauf der Aktionen meldete BI-Sprecher Wolfgang Ehmke jedoch Distanz an. Das habe allesin der Hand der Angeklagten und der Zuschauer gelegen. Die BI habe darauf keinen Einfluss genommen.

Das Amtsgericht Dannenberg als Hort der Reaktion, als Menschenrechtsignorant – darauf würde nach 30 Jahren Erfahrung wohl auch in den Reihen der wendländischen Atomkraftgegner kaum jemand kommen. Einen der Streitpunkte an diesem ersten Verhandlungstag halten Anwälte jedoch tatsächlich für diskussionswürdig. Die Angeklagte hatte volle Akteneinsicht verlangt und auf ein entsprechendes Urteil des Straßburger Gerichtshofes für
Menschenrecht verwiesen. Ohne diese Akteneinsicht könne sie sich nicht verteidigen.

Das Recht, sich alleine zu verteidigen, steht ihr ohne Zweifel zu. Jeder Verteidiger würde die Einsicht in die Akten erhalten.

Aber nach deutschem Recht eben auch nur der Anwalt, nicht der Angeklagte selbst. Eine Entscheidung der Straßburger Richter sei nicht unmittelbar geltendes Recht in Deutschland, sondern müsse erst gesetzlich umgesetzt werden, erläuterte Richter Stärk.

Für die Angeklagte und ihre Unterstützer Anlass genug, ihn der Missachtung der Menschenrechte zu bezichtigen. Aber die Einsicht in die vollständigen Akten wird in Deutschland sogar den Schöffen verweigert. Sie sollen ausschließlich danach urteilen, was sie im Gerichtssaal erfahren. Das ist das Prinzip: Vor Gericht gilt nur, was in der Verhandlung gesagt oder vorgelegt wird.

Am Montag ab 9.30 Uhr gehen im Amtsgericht Dannenberg die Hangeleien im Gestrüpp des Rechts weiter.

Bearbeitet am: 14.08.2010/ad


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