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vom 06.08.2010

Ohne Enteignung keine Antworten

Gorleben-Projekt: Dem Bund fehlen Flächen

gel Gorleben. Die weitere Erkundung des Salzstocks Gorleben wird ohne Enteignungen keine endgültigen Antworten liefern, ob dort eines Tages tatsächlich Atommüll eingelagert werden kann. Das lässt sich aus zwei brisanten Schriftstücken schließen, die offenbar im Gorleben-Untersuchungsausschuss des Bundestages kursieren und der EJZ vorliegen.

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Bild: Im März 1995 fuhr Bundesumweltministerin Angela Merkel (CDU) in den Salzstock in Gorleben ein. Sie ließ dort weitererkunden, obwohl in ihrem Ressort bekannt war, dass die bisherigen Flächen im Besitz des Bundes nicht ausreichen werden, um eine Aussage über die Eignung als Endlager treffen zu können. Das belegen Dokumente aus dem Jahr 1996. Archivaufn.: J. Feuerriegel

Dabei gerät womöglich auch die damalige Bundesumweltministerin und heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Bredouille. Es geht um zwei Schriftstücke aus dem Fachreferat RS III im Bundesumweltministerium (BMU). Im Kern drehen sich beide Dokumente um die schwierigen Besitzverhältnisse im Salzstock und um Gedankenspiele, private Salzrechte zu enteignen. Beispielsweise vom nicht verkaufswilligen Grafen von Bernstorff und einigen Kirchen- und Kapellengemeinden. Darüber gab es im September 1996 bereits einen Streit zwischen Bundeswirtschaftsminis-terium und dem BMU. Das Merkel-Ressort betonte damals, dass man die privaten Salzrechte benötige, um im Salzstock weitererkunden zu können. Das BMU wollte deshalb »eindeutige Enteignungsregelungen zumindest zunächst für die Erkundungsphase» schaffen -und zwar nach Bundesberggesetz. Das hatte seinen Grund: Würde man nämlich nach Atomgesetz vorgehen, müsste die Öffentlichkeit beteiligt werden. Ein Schritt, den das BMU während der Erkundung offenbar auf alle Fälle vermeiden wollte.

Das Wirtschaftsministerium dagegen machte dem BMU klar, dass das Bundesberggesetz »sowohl aus politischen als auch aus systematischen sowie verfassungsrechtlichen Gründen nicht zur Aufnahme von Enteignungsregelungen für letztendlich atomrechtliche Zwecke dienen» könne. Man ging offenbar im Disput auseinander.

Etwa drei Monate später erhielt Ministerin Merkel zum selben Thema ein siebenseitiges Schreiben aus dem Fachreferat RS III vorgelegt. Das BMU quälte sich mit mehreren Varianten herum, wie man an die zur Erkundung nötigen Salzrechte kommen könnte. Was die Sache so dringend machte: Die dem Bund für die Endlager-Erkundung zur Verfügung stehenden Flächen waren -und sind bis heute -nicht zusammenhängend. Man könne nur ein »Bruchteil tatsächlich zur Erkundung nutzen». Die fehlenden Salzrechte zu erwerben oder zu enteignen war dem BMU deswegen so wichtig, weil offenbar die zur Verfügung stehenden Flächen nicht ausreichen, um den Nachweis zu führen, dass Gorleben geeignet ist. Verräterisch heißt es im »schönsten» Beamtendeutsch wörtlich: »Die bisherigen Planungen zur Erkundung und Einrichtung eines Endlagers gehen von der Erlangung aller Salzrechte aus; auch die Aussage einer untermauerten Eignungshöffigkeit ist darauf gegründet». Im Klartext: Nie und nimmer hätte man das Gorleben-Projekt gestartet, wenn man nicht alle Salzrechte erlangen könne.

Merkel ließ damals dennoch in Gorleben weitermachen. An den Rechten im Salzstock hat sich bis heute nichts geändert. Nun will auch Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) demnächst das Moratorium in Gorleben aufheben und den Salzstock zu Ende erkunden. Gorleben-Gegner befürchten, dass die zur Verfügung stehenden Erkundungsflächen heute als ausreichend deklariert werden könnten.

»Gorleben wurde also nicht nur per Handstrich ausgewählt. Hier hat sich auch noch Angela Merkel verbogen, damit Gorleben weiter ausgebaut werden konnte. Es wurde weiterge-pfuscht», kommentiert die Bürgerinitiative Umweltschutz die Dokumente. Sie fordert, dass Merkel vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aussagen müsse.

Bearbeitet am: 06.08.2010/ad


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