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vom 30.04.2010

Teil I

Teil II

Teil III

Ungestörte Schlange im Untergrund

Blick in die Gorleben-Akten Teil III: Wie der Erkundungsbereich im Salzstock immer mehr schrumpfte

»Vorläufig» ist ein häufig gebrauchtes Wort im Zusammenhang mit dem Standort Gorleben für Atomanlagen. »Vorläufig» sollte schon die Auswahl sein, eine »Vorauswahl». Immer wieder taucht dieser Vorbehalt in den Äußerungen der Landesregierung rund um die Standortbenennung auf.
Aber 1975 wusste das Bundesinnenministerium bereits: Wer nur einen Standort auswählt, nimmt sich die Möglichkeit der Abwägung. In Teil III der EJZ-Serie beschreibt EJZ-Mitarbeiter Karl-Friedrich Kassel, wie das nach Akteneinsicht von Greenpeace im Laufe der Jahre aussah.

Vor der Hacke ist es duster: Mit dieser Bergmannsweisheit haben die Planer in den Jahren nach der Benennung von Gorleben als Standort für ein Nukleares Entsorgungszentrum (NEZ) die Einrichtung eines Bergwerkes begründet. Man werde den Salzstock gründlich wissenschaftlich erkunden. So lauteten die Versprechungen, als nach 1983 die Arbeiten unter Tage begannen. Ein Blick in die Akten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zeigt ein anderes Bild. 

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Bild: Nicht nur rechtliche, auch geologische Hindernisse bestimmten den Umfang des Erkenntnisinteresses
im Salzstock Gorleben.
Die neuen, verkleinerten Erkundungsbereiche (gelb) schlängeln sich sowohl um Ei-gentumsrech-te als auch um Kaliflöze und Hauptanhydrit.

Die Erkundung des Salzstocks von Gorleben hat sich im Laufe von 25 Jahren grundlegend geändert. Dabei spielten nicht nur wissenschaftliches Erkenntnisinteresse eine Rolle. Die Planer haben die Gebiete, in denen das Salz untersucht werden soll, je nach juristischen oder geologischen Hindernissen angepasst.

Die Umstände sollten der Öffentlichkeit und den Gerichten vorenthalten werden, um negative Einflüsse auf Gerichtsverfahren zu vermeiden. Der 1983 genehmigte Rahmenbetriebsplan, auf den sich die Fortsetzung der Arbeiten jetzt nach Ende des Moratoriums stützt, sah eine weiträumige Erkundung des Salzstocks vor. Neun Erkundungsbereiche (EB) waren eingeteilt auf einer Strecke von rund sieben Kilometern längs durch den Salzstock. Jeder EB war mindestens 500 Meter breit. Aber schon bald stieß die genehmigte Planung auf Hindernisse.

Im Süden versperrten Salzrechte des Grafen Bernstorff den Zugang zum gesamten südlichen Teil des Salzstocks. Im Nordosten lagen Eigentumsrechte von Kirchengemeinden im Wege. Ein Sachstandsbericht des Bundesumweltministeriums vom 9. August 1989 beschreibt die Lage. Wenn Bernstorff und die Kirchengemeinden nicht bereit wären, ihre Rechte abzugeben, könne man südlich der Schächte in Schwierigkeiten geraten. »Eine Abwandlung der Strecke nach Norden wird als nicht machbar angesehen», schrieb das BMU. Eine Enteignung würde die politische Auseinandersetzung nicht beenden. In den Folgejahren war das Problem Gegenstand vieler Diskussionen.

1993 erinnerte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) daran, das man 1991 vereinbart hatte, die Beratungen nicht an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen, »da Auswirkungen auf laufende Gerichtsverfahren und das Zulassungsverfahren nicht auszuschließen sind», wie das BfS in einem Protokoll über ein Gespräch mit den Geologen der BGR am 16. August 1993 vermerkte. Zu diesem Zeitpunkt waren die Sorgen größer geworden. »Eine Umgehung der Grundstücke (von Bernstorffs und der Kirchengemeinden, d. Red.) bedeutet ein geologisches Risiko und kann zu Verzögerungen führen», protokollierte das BfS. Denn in Richtung Norden müsste man durch den Hauptanhydrit, eine potenzielle Wasserwegsamkeit im Salzstock. Das jedoch würde dem »Gesichtspunkt der Risikominimierung» widersprechen, räumt das Amt ein.

»Die Eignungshöffigkeit ist gemindert.» »Eine Abweichung von der einvernehmlich festgelegten Vorgehensweise bei der Erkundung wird als problematisch angesehen», heißt es weiter in dem siebenseitigen Papier. Die Alternativen sähen nicht gut aus: »Aus den genannten Gründen wird deutlich, dass die Beschränkung der Erkundung und Errichtung des Endlagers auf den nordöstlichen Teil des Salzstocks nur unter Aufgabe von Sicherheitskriterien mit zusätzlichem Zeit- und Finanzaufwand möglich wäre.» Das Erkundungsprogramm könne zwar unproblematisch an die geringeren Erkundungsräume ange-passt werden. Aber am Ende stünden nur 40 Prozent der ursprünglich geplanten Endlagerkapazität zur Verfügung. »Insgesamt ergäbe sich aber eine Chancenverschlechterung für den Nachweis geeigneter Endlagerflächen im Salzstock.»

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Bild: Der 1983 genehmigte Rahmenbetriebsplan sah eine weiträumige Erkundung des Salstockes Gorleben vor. Neun Erkundungsbereiche erstreckten sich über rund sieben Kilometer in Längsrichtung des Salzgebirges. 3 Karten: Greenpeace

Das ist noch nicht alles. Auch die Gerichte könnten Schwierigkeiten machen, befürchteten die Gesprächsteilnehmer von BfS und BGR. » Die bisherigen Betriebsplanverfahren und da-mit zusammenhängende Gerichtsverfahren gehen von der Erkundung des gesamten Salzstocks aus (...). Eine Beschränkung der Erkundung auf dem BfS derzeit zugängliche Bereiche würde eine Umplanung erfordern, die praktisch ein neues Vorhaben darstellt. Für ein solches Vorhaben würden die Bergbehörden einen neuen obligatorischen Rahmenbetriebsplan (...) fordern, für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren mit UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung, die Red.) erforderlich ist.»

Die Forderung nach einer völlig neuen Genehmigung ließe sich nur dann umgehen, wenn in Zukunft »Baumaßnahmen auf einer Fläche von unter 10 ha stattfinden». An der Erdoberfläche sollte allerdings weiter so getan werden, als ginge es noch immer um den ganzen Salzstock. Die Bergbehörde, so schrieb das BfS 1993, sollte die gesamte übertägige Betriebsfläche anrechnen. In der Folgezeit veränderten sich die Darstellungen der untertägigen Erkundungsbereiche.

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Bild: Die Planungen in Gorleben stießen an eigentumsrechtliche Grenzen. Nach Süden versperrten Salzrechte des Grafen Bernstorff den Weg, im Nordosten diejenigen von Kirchengemeinden. Die Behörden passten die Planungen an, bis 2009 nur noch ein schmäler Schlauch zur Erkundung übrigblieb (gelb).

Erst wurde der EB 1 statt südlich der Schächte nördlich davon angelegt. Dann verschwand der gesamte südliche Erkundungsbereich. Anstelle von Feldern mit einer Seitenlänge von über 500 Metern messen die EB nach der Fassung des Rahmenbetriebsplanes von 2009 oft nur noch 100 Meter und weniger. Sie schlängeln sich ausschließlich in Richtung Nordosten: vorbei an den Rechtegrenzen des Grafen Bernstorff und der Kirchengemeinden, vorbei aber auch an Kaliflözen und Hauptanhydrit. Je kleiner der Bereich der Erkundung, desto größer die Aussicht, ungestört zu bleiben. Man musste den Erkenntnisbereich nur klein genug machen, um ungestört weiter behaupten zu können: Nichts spricht gegen den Salzstock Gorleben.

 

 

Der 1983 genehmigte Rahmenbetriebsplan sah eine weiträumige Erkundung des Salstockes Gorleben vor. Neun Erkundungsbereiche erstreckten sich über rund sieben Kilometer in Längsrichtung des Salzgebirges. 3 Karten: Greenpeace

Bearbeitet am: 30.04.2010/ad


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