gel Pudripp. Die Polizeiaktion am Freitagabend bei einer Trecker-Blockade in Pudripp wird womöglich ein juristisches Nachspiel haben. Bei der EJZ haben sich mehrere beteiligte Demonstranten gemeldet, deren Schilderungen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der dortigen Polizeiaktion nähren.
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Bild: Trecker-Blockade am Freitagabend auf der Kreuzung in Pudripp: Landwirte beklagen, dass sie von der Polizei am Wegfahren regelrecht gehindert worden seien. Zudem steht in Frage, ob die Versammlung überhaupt rechtskonform aufgelöst wurde. Aufn.: R. Groß
Kern der Kritik ist der Vorwurf, dass die Versammlung nicht ordnungsgemäß aufgelöst worden sei. Ganz im Gegenteil habe die Polizei die Trecker-Fahrer geradezu daran gehindert, von der Kreuzung wegzufahren.
In Pudripp hatten sich am Freitagabend immer mehr Traktoren und Menschen zum Protest gegen den Castor-Transport versammelt. Gegen 22 Uhr sollen sich über 30 Trecker und 300 Demonstranten auf der Kreuzung aufgehalten haben. Nach Schilderung der Polizei sollen die Blockierer mehrfach aufgefordert worden sein, die Kreuzung zu verlassen. Weil dieser Aufforderung nicht nachgekommen worden sei, habe man die Personalien aller Anwesenden festgestellt, die Kreuzung geräumt und 36 Traktoren sichergestellt. Nach Schilderung der Demonstranten habe die Polizei die Blockade jedoch zunächst eingekesselt und dann erst aufgefordert, den Ort zu verlassen. Als die Landwirte ihre Traktoren gestartet hatten, um wegzufahren, seien sie von der Polizei aber regelrecht daran gehindert worden. Ein Landwirt schildert der EJZ: »Wir waren abfahrbereit, aber die haben uns regelrecht festgehalten.» Damit steht der Verdacht im Raum, dass die Polizei schon im Vorfeld des Cas-toren-Transports eine willkommene Chance ergriff, mehrere Traktoren einfach so aus dem Verkehr zu ziehen. Ob das legal war, ist fraglich. Zum einen gibt es Zweifel, ob es sich bei der Aufforderung, die Kreuzung zu verlassen, formalrechtlich sauber um eine aufgelöste Versammlung gehandelt hat. Zum anderen - dafür ist die Polizei für vergangene Castor-Einsätze immer wieder gerüffelt worden - gibt es eine eindeutige Rechtsprechung: Die mehrfache Ankündigung, dass eine Versammlung aufgelöst sei, soll den Demonstranten gerade die Chance eröffnen, den Ort des Geschehens zu verlassen. Sollte die Polizei die Traktoren daran regelrecht gehindert haben, wäre dies rechtswidrig. Zudem gibt es Zweifel, ob die eingekesselten Personen erkennungsdienstlich hätten behandelt werden dürfen. Mit dem »Anfangsverdacht einer Straftat» hat die Polizei dieses Vorgehen gerechtfertigt. Eine Demons-trantin beschwert sich: »Denen geht es nur um Daten.»