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vom 02.11.2006

Sonderrechte schon jetzt

Kritik an Demo-Verbot und Polizei-Vorgehen

gel Gorleben. Die erneute Allgemeinverfügung der Polizei- direktion Lüneburg und das Demonstrationsverbot entlang der Strecke des Castor-Transports nach Gorleben wird von den hiesigen Atomkraftgegnern erwartungsgemäß scharf kritisiert. Man prüfe derzeit, ob gegen das erneute Verbot geklagt werden soll.

Wegen der Allgemeinverfügungen der Vergangenheit sind die Castor-Gegner bereits vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Jochen Stay von der Widerstandsinitiative »X-tausendmal quer» meint zum erneuten Demo-Verbot: »Einzelne Ereignisse aus der Vergangenheit, die teilweise unbewiesen Atomkraftgegnern in die Schuhe geschoben werden, müssen für eine abenteuerliche Gefahrenprognose herhalten. Sie wird der Wirklichkeit einer sich mit gewaltfreien Demonstrationen für eine Welt ohne Atomkraft einsetzenden Bevölkerung nicht gerecht.»

»X-tausendmal quer» plant gemeinsam mit der Aktionsgruppe »WiderSetzen» bekanntlich am 12. November eine große gewaltfreie Sitzblockade auf der Straße vor dem Castor-Verladekran in Breese/Marsch. Stay kündigt an: »Das Demonstrationsverbot wird uns nicht von der Ausübung unserer Grundrechte abhalten.»

Auch die hiesige Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) beklagt bereits jetzt geltende »Sonderrechtszonen» der Polizei. Kritisiert wird das Polizeivorgehen am vorigen Sonntag in Grünhagen in der Göhrde. An allen Bahnübergängen zwischen Leitstade und Hitzacker habe die Polizei Sperren errichten lassen. Ein Übertritt sei jeweils nur einzeln zu Fuß gewährt worden; vorher habe die Polizei die Personalien festgestellt.

Mit dem Auto seien die Passierstellen ohnehin nicht zu erreichen gewesen: Polizeifahrzeuge hätten bereits im weiten Vorfeld Straßen und Wege blockiert, klagt die BI. Die Polizei habe jede Person und jedes Fahrzeug über Stunden mit Videokameras gefilmt. Die Atomkraftgegner kritisieren diese »pauschale Beschneidung des Grundrechts auf Freiheit der Bewegung». Es seien nämlich noch nicht einmal besondere Demonstrationsrechte, die man zwei Wochen vor dem Transport wahrnehmen wollte. Vielmehr habe man bloß »Selbstverständlichkeiten» im Wald nachgehen wollen: den Wald zur Erholung nutzen, Holz machen, Wege benutzen.

Die BI reagiert pikiert: Das Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz werde von der Polizei regelmäßig als »Generalermächtigung» herangezogen. Dabei sei in zahlreichen Urteilen herausgestellt worden, auf welcher fragwürdigen rechtlichen Grundlage die Polizei damit arbeite. Selbst das Gefahrenabwehrgesetz als besonders rigides Polizeigesetz fordere von der Polizei die Einhaltung klarer Regeln. Die BI: »Es reicht eben nicht, dass die Polizei eine Gefahr behauptet, der sie begegnen muss, um dann alles zu dürfen, was ihr zweckmäßig erscheint.»

Bearbeitet am: 02.11.2006/ad


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