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vom 22.09.2005
| Anwaltsverein und Journalisten-Union zum Gerichtsbeschluss lr Dannenberg.
Es entsteht der Verdacht, dass hier eine aus Sicht der Staatsanwaltschaft gute
Gelegenheit genutzt wurde, sich Daten über eine nicht genehme Publikation, die aaa, zu
verschaffen. Hierin ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Pressefreiheit zu
sehen. Auch die gesetzlichen Schweigerechte von Redakteurinnen und Redakteuren über
Informanten wurden so wegen eines geringfügigen Vorwurfs schwer verletzt." Mit
diesen Worten habe Karen Ullmann für den Republikanischen Anwaltsverein (RAV) den
aktuellen Beschluss des Landgerichts zur unrechtmäßigen Hausdurchsuchung kommentiert,
und zwar gegenüber den aaa-Journalisten. Weil sich die Aktion gegen eine Redaktion gerichtet habe, wiege die Unverhältnismäßigkeit des Eingriffs besonders schwer, urteilte der Vorstand der Deutschen Journalisten-Union (dju) in einer Stellungnahme gegenüber der aaa-Redaktion. Wie schon in früheren vergleichbaren Fällen könne der angebliche strafrechtliche Anlass für die Durchsuchung nur als Vorwand für eine Ausforschung des Redaktionsgeheimnisses verstanden werden. Die dju warne ausdrücklich davor, den Vorgang wegen des geringen publizistischen Marktgewichts des betroffenen Presseorgans zu unterschätzen. Die Pressefreiheit existiert entweder ungeteilt oder sie existiert nicht", habe Manfred Protzner, Sprecher der dju, gemahnt. Wer Rechte der anderen nicht verteidigt, setzt die eigenen aufs Spiel` |
Bearbeitet am: 22.09.2005/ad