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vom 22.09.2005
| as Dannenberg. Die Polizeimaßnahmen bei einer
Hausdurchsuchung, die im August in Tollendorf gegen zwei Wohnungen und die
Redaktionsräume der Zeitschrift »anti atom aktuell» (aaa) vorgenommen wurden, sind
rechtswidrig gewesen. Das hat das Landgericht Lüneburg entschieden und der Beschwerde
eines Journalisten und einer Journalistin entsprochen. »Das Amtsgericht Dannenberg hat zu Unrecht gegen die Beschuldigten Durchsuchungsbeschlüsse erlassen» heißt es im Beschluss der 6. Strafkammer des LG Lüneburg. Selbst »Anhaltspunkte, die einen Anfangsverdacht rechtfertigen, sind nicht ersichtlich.» Die notwendigen Auslagen der Beschuldigten trägt die Landeskasse. In der Begründung weist die Kammer auf die besondere Schwere hin, mit der durch eine Hausdurchsuchung in Grundrechte eingegriffen wird; die sorgfältige Überprüfung des Sachverhalts durch den zuständigen Richter müsse Grundvoraussetzung einer solchen Maßnahme sein. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren wegen einer angeblichen Aufforderung zu Straftaten eingeleitet. Sie nahm Bezug auf die Internetseite der Veranstaltungswoche »prekär-camp». In der Programmübersicht waren Workshops zum Thema »Yomango» genannt. In der spanischen Umgangssprache bedeutet yo mango sowohl »ich esse» als auch »ich klaue». Nach Angaben der aaa-Redaktion sei »Yomango» eine von Künstlerinnen in Barcelona initiierte Form des Protests gegen Verarmung und Verunsicherung der Lebensverhältnisse. Die Kammer unter Vorsitz von Dr. Gütschow hatte festgestellt, dass das Amtsgericht Dannenberg den erforderlichen Anfangsverdacht zum öffentlichen Aufruf zu Straftaten zu Unrecht bejaht habe. Es habe keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür gegeben, dass »der Täter zu einer bestimmten kriminellen Tat aufgefordert hat». Zudem kritisiert die Kammer, dass das Amtsgericht offenbar nicht die Verhältnismäßigkeit eines Grundrechtseingriffs einer Durchsuchung zu einer öffentlichen Aufforderung zu einem Diebstahl, also ein Vergehen, restriktiver hätte prüfen müssen. Zudem heißt es im Gerichtsbeschluss wörtlich: »Zahlreiche Fragen sind offen, beziehungsweise die Antworten auf diese Fragen sind bloße Vermutungen: Sollten am 10. August 2005 überhaupt Diebstähle begangen werden? Oder lediglich Proteset - mit »Modenschau»? Oder aber Diebstähle mit Vermummung? Wo sollten etwaige Taten stattfinden? In welchen Geschäften sollte in der provinziell angehauchten Kleinstadt Lüchow gegen angeblich zunehmende Kommerzialisierung durch Diebstähle protestiert werden? Oder sollte Lüchow lediglich ein Treffpunkt sein?» Aus den Recherchen der Polizei im Internet ließen sich aus dem Programm des »prekär-camps» keine Rückschlüsse für »eine hinreichend bestimmte Aufforderungstat» ziehen, werten die Richter am Landgericht Lüneburg. Demnach reichten die »kriminalistischen Anhaltspunkte nicht aus, um vorliegend die Voraussetzung für eine Durchsuchung anzunehmen». Auf Unverständnis stieß bei den Richtern auch die Tatsache, dass der Durchsuchungsbeschluss vom 8. August datierte, die Yomango-Aktion laut Programm im Internet am 10. August stattfinden sollte, die Durchsuchung der Polizei aber erst am 11. August erfolgte. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft die beschlagnahmten EDV-Rechner und Datenträger von der Polizei an die bisher Beschuldigten zurückgeben lassen. |
Bearbeitet am: 22.09.2005/ad