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vom 11.11.2005
| gel Gorleben. Ob Salz, ob Ton oder Granit: Zur
Endlagerung radioaktiver Abfälle sei keines der möglichen Wirtsgesteine in Deutschland
generell den anderen vorzuziehen. Und: Ein bestmöglicher Endlager-Standort sei nur auf
Grundlage eines Standortvergleiches zu ermitteln.
Aufn.: DBE Dies sind die zentralen Aussagen eines Abschlussberichtes
zu einem umfangreichen Untersuchungsprogramm des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS)
(als » Es gebe keine eindeutigen Vorteile eines Wirtsgesteins in Deutschland. Die Aufstellung einer Rangfolge von Wirtsgesteinen sei daher auf dieser Basis nicht sinnvoll, sondern mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. » Vorteile von Wirtsgesteinen seien nur im Vergleich zu ermitteln. Da die Verhältnisse auch innerhalb einer Wirtsgesteinsformation zum Teil starken Schwankungen unterliegen, könne ein Vergleich nur standortspezifisch erfolgen. Das BfS hält daher einen Standortvergleich für erforderlich, um über standortbezogene Sicherheitsanalysen den bestmöglichen Endlager-Standort in Deutschland zu ermitteln. » Einige Schutzziele einer Endlagerung müssten geregelt werden, »da hierzu weitere wissenschaftlich-technische Arbeiten keine zusätzlich relevanten Informationen liefern können.» Das BfS nennt beispielsweise die Definition des Nachweiszeit-raums oder die Festlegung von Schutzzielen für Mensch und Umwelt, sollten chemotoxische und radioaktive Stoffe freigesetzt werden. Dazu zählten aber auch der Stellenwert der einzelnen Barrieren eines Mehrbarrierenkonzepts (EJZ berichtete) sowie »Schlüsselszenarien» für unbeabsichtigtes menschliches Einwirken in ein Endlager. Zudem müsse entschieden werden, ob der Atommüll rückholbar sein sollte. » Zukünftige Arbeiten zur Endlagerung radioaktiver Abfälle sollten sich aus Sicht des Bundesamtes für Strahlenschutz auf standortspezifische Sicherheitsanalysen konzentrieren. Die sollten die Erkundung mehrerer Standorte, ihren Vergleich sowie die Planung eines Endlagers parallel begleiten. |
Bearbeitet am: 11.11.2005/ad