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vom 20.01.2005
| gel Gorleben. Gentests sollen ebenso wie Fingerabdruck und Foto zum Standard der erkennungsdienstlichen Behandlung werden. Dies fordert nicht nur Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), sondern auch Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Der kann sich DNA-Tests auch für CastorGegner vorstellen, wenn sie mehrfach aufgefallen sind und es die Prognose gebe, dass sie erneut auffällig würden. Der DNA-Test wäre nach Vorstellung von Schünemann immer dann fällig, wenn zur erkennungsdienstlichen Behandlung auch ein Fingerabdruck genommen wird. Das ist bei einer Straftat und Festnahme der Fall, möglicherweise aber auch bei einer Ordnungswidrigkeit. Es gibt Ermessensspielraum. Wenn es über Bagatelldelikte hinausgeht, könnte es für Castor-Gegner also demnächst heißen: Von der Demo direkt zum Gentest. |
Bearbeitet am: 20.01.2005/ad