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vom 23.02.2005
| nt/dpa Schleswig. Mehrere Atomkraftgegner, die sich bei Demonstrationen
gegen Castor- Transporte nach Gorleben an Bahngleise gekettet hatten, müssen die Kosten
des Polizeieinsatzes nicht bezahlen.
Das hat das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig entschieden. Die im März 2001 angeketteten Menschen seien eine Versammlung im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes" gewesen (Az.: 3/A 340/01). Somit unterstanden die Atomgegner, die gegen die Rechnungen des Bundesgrenzschutzes (BGS) geklagt hatten, dem Schutz der Versammlungsfreiheit, hieß es. Die entsprechenden Kostenbescheide seien aufzuheben. Bei den Protesten gegen Atommüll-Transporte nach Gorleben hatten sich in den Jahren 2001 bis 2003 mehrfach Atomkraftgegner mit aufwändigen Konstruktionen an die Gleise gekettet, um die Weiterfahrt des Zuges zu verhindern. |
Bearbeitet am: 23.02.2005/ad