![]()
vom 25.08.2005
| as Dannenberg. Im Ermittlungsverfahren gegen die
Redaktion der »Bewegungszeitschrift anti-atom-aktuell», die von der Staatsanwaltschaft
Lüneburg verdächtigt wird, zu strafbaren Handlungen aufgefordert zu haben, ist laut
Mitteilung der Beschuldigten vor kurzem der richterliche Beschluss zugestellt worden.
Darin heißt es, dass die Beschlagnahme von 264 Gegenständen »als beweiserheblich»
eingestuft werde. Die Verdächtigen haben nach eigenen Angaben dagegen Beschwerde erhoben. Sie werfen Amtsrichter Thomas Stärk vor, er sei zu einer sachgerechten Entscheidung nicht in der Lage. Stärk wies die Kritik auf Nachfrage der EJZ entschieden zurück. Am 11. August hatten knapp 50 Polizisten zwei Wohnungen und - so schildern die Betroffenen - die Redaktion der Zeitschrift »anti-atom-aktuell» durchsucht, um Beweise sicherzustellen. Ermittelt werde laut Durchsuchungsbefehl wegen einer Internet-Seite namens www.prekaer-camp.org. Dort war im Programm einer Veranstaltungswoche auch ein »Praxis-Workshop YOMANGO auf deutsch» angekündigt. Die Staatsanwaltschaft übersetzt dieses Wort mit »ich stehle» und wertet den Workshop als öffentliche Aufruf zum Diebstahl. Die Staatsschutzpolizei habe handschriftliche Aufzeichnungen, Ausdrucke und Druck- erzeugnisse beschlagnahmt; das Hauptinteresse habe sich auf Datenträger und drei Computer gerichtet, heißt es in einer Schilderung der Betroffenen. »Es braucht keine Razzia, um zu erkennen, wer die presserechtliche Verantwortung einer Veröffentlichung trägt, da genügen fünf Mausklicks. Wenn hier kistenweise notwendig gebrauchtes Arbeitsmaterial davongetragen wird, handelt es sich in unseren Augen um einen politisch begründeten Angriff auf unliebsame Medienarbeit», kritisiert eine Betroffene. Amtsrichter Thomas Stärk bestätigte gegenüber der EJZ, dass er keine Erfahrung im Umgang mit dem Internet habe. »Das ist auch nicht nötig, denn die Polizei hat die Verdachtsmomente mit Ausdrucken der Internetseiten in den Akten dokumentiert.» Die Argumente der Polizei für die Durchsuchung und Beschlagnahme seien für ihn plausibel und nachvollziehbar gewesen. Eine konkrete Überprüfung der Polizeiakten sei nicht Sache eines Ermittlungsrichters. Und: »Was wäre anders gewesen, wenn ich über Internet-Erfahrung verfügt hätte? Nichts!» Stärk stellt klar, dass es bei der ersten Vorlage der Akten durch die Polizei »keinen Hinweis auf Redaktionsräume» gegeben habe. Erst bei der zweiten Vorlage des Ermittlungsberichts habe sich ein kurzer Hinweis auf die Redaktionsdurchsuchung befunden. Als »noch unklar» bezeichnet Stärk auch den Umstand, dass das YOMANGO-Seminar für den 10. August angekündigt worden war, die Polizei die Durchsuchung aber erst am 11. August vorgenommen habe. Eine Betroffene kritisiert: »Mit der Suchmaschine Google sind für den deutschsprachigen Raum 604 Treffer zu finden, wo völlig unterschiedliche Inhaber über eine Kampagne YOMANGO informieren. Ich glaube, der Richter weiß gar nicht, wo rechtlich relevante Verknüpfungen bestehen und wo nicht.» Und: Ein Richter, der Vorlagen ohne eigene Prüfung unterzeichnet, mache sich zum Erfüllungsgehilfen der Staatsanwaltschaft. Seiner Aufgabe als unabhängige Entscheidungsinstanz werde er damit nicht gerecht. |
Bearbeitet am: 28.08.2005/ad