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vom 07.09.2004
| gel Lüneburg/Gorleben. Die Demo-Verbote entlang der
Castor-Transportstrecke sind rechtens und verhältnismäßig; die Gefahrenprognosen zur
Begründung prinzipiell einsichtig: Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Richter Wolfgang Siebert bestätigte gegenüber der EJZ zwar, dass die Polizei beim
Vollzug der Allgemeinverfügung (als
PDF-Datei) zum Demo-Verbot auch Grenzen überschritten habe und ihr Fehler unterlaufen
seien.
Doch darum sei es in dem Prozess auch nicht gegangen. Das Gericht habe ausschließlich der Frage nachgehen müssen, ob der Verbotskorridor möglicherweise zu weit gesteckt war. Es ging um die Verfügungen zu den Castor-Transporten 2001, 2002 und 2003. Die hiesige Bürgerinitiative Umweltschutz und die Widerstandsinitiative »X-tausendmal quer» hatten geklagt - und verloren. Die Verfügungen seien rechtens, weil ohne sie die Sicherheit auf der Transportstrecke unmittelbar gefährdet sei, so Richter Siebert. Es hätten Eingriffe in den Straßen- und Bahnverkehr, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und Blockaden gedroht. Es sei schon immer eine wesentliche Strategie von Teilen des Widerstands gewesen, den Transport solange wie möglich zu blockieren, weiß das Gericht. Doch Schienenblockaden seien nicht von der Demo-Freiheit gedeckt; und dauerhaft dürfe auch keine Straße blockiert werden. Die BI könne bei ihren Veranstaltungen zudem nicht gänzlich verhindern, dass Teile aus der Gruppe unfriedlich werden. Die Verfügungen seien zudem verhältnismäßig, meint das Gericht: da sie zeitlich und auch örtlich - 50 Meter von der Transportstrecke - nur beschränkt gelten. Auch die Gefahrenprognosen zur Begründung seien »im Kern in Ordnung», meint Wolfgang Siebert. Zwar habe sich einiges an zitierten Vorfällen nicht nachweisen lassen, und auch Fehler seien nachweisbar gewesen - doch das sei unerheblich für die gesamte Prognose. Das Gericht habe der Polizei klar gemacht, dass sie ihr »Tatsachenmaterial» nicht ungeprüft fortschreiben dürfe, so Verwaltungsrichter Siebert.
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Bearbeitet am: 07.09.2004/ad