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vom 26.10.2004 

Der »Kantenfall» - ein Streitfall

Sicherheitsnachweise für Castor: Bundesanstalt für Materialprüfung weist Kritik an »Luftrechnungen» zurück

gel Gorleben. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) weist erneut aufkommende Zweifel an den Sicherheitsnachweisen für Cas-tor-Behälter zurück. Die BAM betont vor allem, dass bei jeder Bauartprüfung insbesondere auch der »Kantenfall» untersucht werde -und zwar »üblicherweise der Schwerpunkt über der Kante, sofern andere Positionen nicht schadensträchtiger sind.

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Bild: Die Sicherheitsnachweise für den Castor-Behälter HAW 20/28 in Gorleben fußen lediglich auf Berechnungen. Die werden von den hiesigen Atomkraftgegnern nicht akzeptiert. Aufn.: J. Feuerriegel

» Das gelte auch für den Castor HAW 20/28, mit dem demnächst erneut atomarer Wiederaufarbeitungsmüll ins Zwischenlager Gorleben geliefert wird.

Die hiesigen Atomkraftgegner haben bekanntlich Zweifel. Im Kern wird seit jeher kritisiert, dass es mit dem Castor HAW 20/28 keine realen Falltests gibt. Doch die Nachweise dürfen bekanntlich auch rechnerisch erbracht werden. Doch dafür müsste eine ausreichende Anzahl gewonnener Versuchsdaten aus Fallversuchen mit baugleichen Behältertypen vorliegen. Diese Grundwerte aus Experimenten würden für die Berechnungen fehlen, so die Bürger- initiative Umweltschutz (BI). Nicht beachtet worden seien bei den Berechnungen zudem internationale Vorgaben, wonach für die Prüfberechnung eines Behälters zwingend eine solche Fallposition zu wählen sei, bei der das Prüfmuster den größtmöglichen Schaden erleide. Nach Angaben von Heinrich Messerschmidt von der BI seien nur Fallpositionen durchgerechnet worden, die relativ geringe Schäden auslösen könnten: entweder völlig senkrecht oder völlig horizontal. Jedoch ein Fall aus einer Position, bei der ein Castor schräg in einem Winkel von beispielsweise 17 Grad zur Vertikalen auf die Kante trifft, würde zu weitaus höheren Belastungen führen. Offenbar hat bisher noch nie ein Realtest mit einem Behälter stattgefunden, der schräg aufprallt. Doch ohne einen solchen Realtest seien alles andere nur »Luftrechnungen», kritisiert Heinrich Messerschmidt.

Die BAM weist diese Kritik zurück. Berechnungen würden »nur dann akzeptiert, wenn deren Eingangsbedingungen sowie die kennzeichnende Bauteilreaktion durch experimentelle Untersuchungen und Übertragbarkeitsbetrachtungen bestätigt werden können.» Und das sei beim Castor HAW 20/28 der Fall gewesen. Kritisch zu den Realtests meldet sich ein alter Bekannter in der Castor-Diskussion zu Wort: Friedrich Timpert, ein ehemaliger Behälter-Hersteller und Branchenkenner. Er moniert vor allem das Fundament, auf das jüngst der neue Atommüll-Behälter Constor bei einem Falltest in Horstwalde fallen gelassen wurde (EJZ berichtete). Timpert meint, dass das Aufprallfundament zu weich gewesen sei: statt mindestens 20000 Tonnen Masse nur 2500 Tonnen - das sei »mickrig» und »überproportional unterdimensioniert», meint Timpert. Das Fundament in Horstwalde entspreche »nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik». Die BAM weist auch diesen Vorwurf zurück. Die Versuche basierten auf »weltweit anerkannten verkehrsrechtlichen Regeln.» Die BAM bedient sich dabei bei den international anerkannten IAEA-Empfehlungen. Timpert hält die für nicht ausreichend. Weniger relevant ist dies für die Diskussion über die HAW-Behälter für Gorleben: Die BAM betont, »dass es zwischen dem Constor-Fallversuch und den Sicherheitsnachweisen im Rahmen des Zulassungsverfahrens für den Glaskokillen-Behälter Castor HAW 20/28 keinerlei Verbindung gibt». Die von Friedrich Timpert angeführte Kritik an einem angeblich zu weichen Fundament entbehre jeder Grundlage.

Bearbeitet am: 26.10.2004/ad


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