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vom 25.10.2004
| jg Dannenberg. Auch beim bevorstehenden Castor-Transport
"besteht eine hohe Gefahr der Verletzung elementarer Rechtsgüter": Die
Bezirksregierung Lüneburg ist zu dieser Erkenntnis gekommen - und hat sie jüngst
veröffentlicht in einer Verfügung, die vom 6. bis zum 16. November das Versammlungsrecht
beschränkt. Aus einer Mitteilung der Behörde geht hervor, durch wen die
Rechtsgüter-Verletzung drohen könnte: durch "Störeririnen und Störer". Jene,
so die Bezirksregierung, sollten von vornherein von der Strecke fern gehalten werden.Die
Behörde habe die Pflicht, zu verhindern, dass der Transport wegen rechtswidriger
Handlungen abgebrochen werden muss, erklärte Regierungsvizepräsiderit Bernd Hufenreuter.
Das Versammlungsverbot umfasst die Bahnstrecke LüneburgDannenberg und beide Straßentransportstrecken von Dannenberg nach Gorleben. Betroffen ist der Bereich 50 Meter beiderseits von Straße und Schiene, der Bereich des Lüneburger Bahnhofs sowie ein Areal von etwa 500 Metern im Umkreis der CastorVerladestation bei Breese/Marsch und am Zwischenlager in Gorleben. "Angemeldete Demonstrationen werden ab 8. November, nicht angemeldete ab dem 6. November bis zum Tranportende untersagt", so schreibt die Bezirksregierung. Bei der Begründung ihres Versammlungsverbots stützt sich die Behörde auf Anti-CastorAktionen, die seit März 2001 gelaufen sind. Aber auch aktuelle Erkenntnisse werden zum Untermauern der "Gefahrenprognose" zitiert. So ist in der Verfügung zu lesen: Besonders in Lüchow-Dannenberg sei man bemüht, "das Klima des Protestes aufrecht zu erhalten" und "Demonstranten zu mobilisieren". Widerstandsgruppen riefen zu Blockadetrainings und Strassenblockaden auf, "Aktionsklettertraining für Einsteigerlnnen" habe es im Sommer gegeben, und beim Jest zum Protest" an der Seerauer Brücke im September sei die Möglichkeit geboten worden, "sich im Trennen von Gleissträngen mittels Bügelsäge zu üben". Gewaltbereitschaft und Aggressivität haben bei Anti-Castor-Aktionen zwar insgesamt tendenziell abgenommen, stellt die Behörde fest, Jedoch fühlen sich gewaltbereite Störer nach wie vor vom Spektrum der Aktivitäten angesprochen". Hohe Gewaltbereitschaft. sei bei mehreren Aktionen deutlich geworden, zum Beispiel beim Unterspülen der Straße zwischen Quickborn und Langendorf im November 2003. "Zwar bekennen sich die großen Anti-CastorInitiativen wie die Bürgerinitiative Umweltschutz und XtausendmalQuer zum gewaltfreien Protest", weiß die Bezirksregierung, doch, so die Behörde: "Zum einen herrschen unterschiedliche Auffassungen zum Begriff 'Gewaltfreiheit', zum anderen erfolgt keine klare Abgrenzung zu gewaltbereiten Demonstrationsteilnehmern". |
Bearbeitet am: 25.10.2004/ad