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vom 30.11.2004
| gel Gorleben. Das jüngste Demonstrationsverbot an der
Cas-tor-Transportstrecke nach Gorleben wird erwartungsgemäß erneut vor dem Kadi
aufgerollt. Die hiesige Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) will jetzt in einem
Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg klären lassen, ob das Verbot
rechtmäßig war. Die BI hält die Allgemeinverfügung, die Versammlungen direkt an der Transportstrecke verboten hatte, für rechtswidrig. In einem Eilverfahren kurz vor der heißen Castor-Phase Anfang November hatten die Atomkraftgegner zunächst vor dem Verwaltungsgericht (VG) Recht bekommen (EJZ berichtete). Das VG hatte die Allgemeinverfügung teilweise außer Kraft gesetzt mit dem Argument, dass nicht alle angemeldeten Demonstrationen pauschal verboten werden dürften. Es müsse der Einzelfall geprüft werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte diesen Beschluss kurz darauf jedoch kassiert. Konkret ging und geht es um einen angemeldeten Testlauf unter dem Motto »Fit gegen den Castor». Der sollte am 8. November zwischen Gusborn und Langendorf in der Verbotszone stattfinden. Im Kern wird es in dem jetzt anlaufenden Verfahren um die Gefahrenprognose gehen, mit der die Bezirksregierung Lüneburg die Allgemeinverfügung gerechtfertigt hatte. Befürchtet wurde ein polizeilicher Notstand durch mögliche Protestaktionen. Das OVG teilte diese Befürchtung, als es im Eilverfahren den VG-Beschluss wieder kippte. Doch ein »polizeilicher Notstand» sei selbst nach Verlautbarungen der Polizeieinsatzleitung »niemals gegeben» gewesen, argumentieren die Castor-Gegner. Sie schätzen zudem das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit höher ein als das Transportrecht der Atomkonzerne. Zudem wollen die Castor-Gegner vor Gericht geltend machen, dass der »übermäßige zeitliche und räumliche Geltungsbereich» der Allgemeinverfügung das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verletze. |
Bearbeitet am: 30.11.2004/ad