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vom 30.01.2004 

Polizisten handelten rechtswidrig

Beschluss des Amtsgerichts zur Ingewahrsamnahme einer 15-Jährigen - Über sieben Stunden festgesetzt

as Dannenberg. Polizeibeamte haben rechtswidrig gehandelt, als sie im November 2001 eine 15-jährige Schülerin bei einer Anti-Castor-Demonstration in Splietau festgenommen und über sieben Stunden lang im Gefangenenbus und in der Gefangenensammelstelle (GeSa) Neu Tramm festgesetzt hatten. Das hat das Amtsgericht Dannenberg kürzlich entschieden.

Der Beschluss gilt als richtungsweisend, weil die Schülerin in einem Parallelverfahren vor dem Landgericht Schadensersatz von der Bezirksregierung fordert.

Am 13. November 2001 war das Mädchen von Polizisten aus Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern um 10.48 Uhr in Gewahrsam genommen, weil sie die Fahrbahn bei Splietau trotz mehrfacher Aufforderung nicht verlassen hatte. Das Gericht ermittelte, dass sie sich mit einem Kinderausweis ausgewiesen hatte. Sie wurde in eine Einzelzelle des Gefangenenbusses gesetzt. Dort musste sie auch nach der Ankunft in Neu Tramm noch bleiben, weil die Erfassungsstelle der GeSa überfüllt war. Die Festgenommene gab gegenüber der Richterin an, dass sie erst spät einen Apfel zu essen bekam und erst nach lautstarken Forderungen zur Toilette durfte. Gegen 16.15 Uhr wurde die junge Demonstrantin erfasst, gegen 16.25 Uhr wurde das Jugendamt eingeschaltet. Und gegen 18 Uhr übergab die Polizei die Festgenommene einer Mitarbeiterin des Jugendamtes.

Amtsrichterin Dr. Peony Staiger kommt zum Schluss: Die Ingewahrsamnahme des Mädchens durch die Polizei war von Anfang an rechtswidrig, weil die Polizei nicht gewährleistet habe, dass die erforderliche richterliche Entscheidung unverzüglich erfolgte. Dadurch, dass die Betroffene über sieben Stunden festgehalten worden war, ohne dass sie einem Richter zugeführt wurde oder den Eltern übergeben worden war, habe die Polizei gegen das Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz verstoßen. Beim Castor-Transport im November 2003 sei deutlich ge

worden, dass - bei entsprechender Organisation der Polizei - Kinder, die in Gewahrsam genommen wurden, binnen kürzester Zeit dem Jugendamt übergeben werden können. Das Argument des zuständigen Polizeiverantwortlichen, dass es damals in der GeSa bei 499 festgenommenen Personen zu Engpässen gekommen sei, lässt das Amtsgericht nicht gelten. Bereits bei der Ingewahrsamnahme müsse mit Kindern und Jugendlichen adäquat umgegangen werden, der Transport erfordere eine »Spezialbehandlung». Es sei zweifelhaft, ob der Transport in einer Einzelzelle dem Zweck des Jugendrechts entspreche. Die Art und Weise der Unterbringung im Gefangensammelbus, so wie bei Erwachsenen, sei unverhältnismäßig, stellt das Amtsgericht fest. In Anbetracht der großen Zahl an Polizisten, die am Castor-Transport beteiligt waren, müsse es möglich sein, Kinder und Jugendliche gleich am Festnahmeort auszusondern und das Jugendamt einzuschalten.

Auch bei Ankunft in Neu Tramm hätten Kinder und Jugendliche sofort getrennt und in ein Jugendzimmer verbracht werden müssen, urteilt die Amtsrichterin.. Das über 5-stündige Sitzenlassen der Jugendlichen in der Einzelzelle des Gefangenensammelbusses sei ebenfalls rechtswidrig.

Das Argument der Bezirksregierung, es habe keine Möglichkeit gegeben, die Jugendliche außerhalb eines Polizeigewahrsams zu beaufsichtigen, bis das Mädchen einem Sorgeberechtigten übergeben werden konnte, weist das Amtsgericht als nicht stichhaltig zurück.Die Polizei sei verpflichtet, solche speziellen Vorkehrungen aus besonderer Fürsorge zu treffen. Mit Blick auf den Gesamtaufwand müsse es der Polizei möglich sein, vertretbare Gewahrsamszeiten sicherstellen.

Nach Auskunft der Bezirksregierung wird dort derzeit geprüft, ob gegen den Dannenberger Gerichtsbeschluss Rechtsmittel eingelegt wird.

Bearbeitet am: 30.01.2004/ad


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